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Fünf 200-Meter-Anlagen sind in Raffelsbrand geplant. [Foto. cpm]

Umweltverträglichkeitsprüfung für Windradstandort Raffelsbrand

Hürtgenwald, Raffelsbrand: Der Kreis Düren hat eine „Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ für die geplanten Windanlagen in Hürtgenwald-Raffelsbrand angeordnet. Nach der erfolgten Vorprüfung kam der Kreis zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, für die fünf geplanten 200-Meter-Anlagen durchzuführen ist.

Die Gemeinde Hürtgenwald hat bisher nur die zwei Windkonzentrationszonen am Ochsenauel und in Raffelsbrand-Peterberg durch Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesen. Diese Windkonzentrationszonen wurden im März 2017 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Der Rat hat noch keinen Satzungsbeschluss zu einem Bebauungsplan gefasst. Damit ist bisher kein Bebauungsplan für die Windanlagen am Peterberg beschlossen.

Hier will man anscheinend bei der Kommune zuerst das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Kreis abwarten, bevor man einen Bau-Beschluss fasst.

Die „Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH“ (IEA), eine Gesellschaft, bei der die kommunale Hürtgenwalder „Gemeinde Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft“ (GED GmbH) und die Dürener Firma REA GmbH, zu je 50 Prozent beteiligt sind, plant die Errichtung des umstrittenen Windparks.

Vier Enercon 115 Anlagen mit je drei Megawatt und 207 Metern Höhe, sowie eine weitere Anlage gleichen Typs mit 193 Metern Höhe sollen in einer Entfernung von nur 420 Metern bis 730 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden. Damit musste untersucht werden, ob die Räder zu dominant, in „optisch bedrängender Wirkung“, die Wohnqualität beeinträchtigen.

Der beauftragte Gutachter fand hier keinen Anlass zur Sorge: In seinen Ausführungen sieht er durch die nahen Windräder an den Häusern keine „rücksichtslose optisch bedrängende Wirkung“ auf die Bewohner gegeben.

Er empfiehlt den betroffenen Bewohnern der Ringstraße, Am Peterberg und der Wollseifener Straße, „ein Ausweichen in andere Räume“ und meint, die Anwohner sollten einfach woanders hinsehen, wenn sie sich gestört fühlen würden. „Allerdings wird der normale Blickwinkel eher auf den Mast gerichtet sein und somit eine mögliche bedrohende Wirkung konterkarieren“, vermutet der Experte. Auch empfiehlt der Gutachter, die Möbel einfach umzustellen, um die drehenden Windräder nicht permanent vor Augen zu haben. Zitat aus dem Gutachten:

Das Wohn-Esszimmer bietet darüber hinaus die Möglichkeit, durch eine geschickte Stellung der Möbel, den visuellen Einfluss der WEA zurückzunehmen.

Die Tatsache, dass Teile der Gebäude ohne Beeinträchtigung durch die Rotoren nicht mehr nutzbar sind, müssen nach seiner Ansicht die Bewohner akzeptieren: „Vor dem planungsrechtlichen Hintergrund (die betroffenen Häuser stehen nicht in der geschlossenen Ortsbebauung, die Red.) ist dies vertretbar.“

Das Gutachten als pdf.

Auch die Naturschutzverbände sehen Probleme beim Artenschutz. Die Zerstörung des Landschaftsbildes wird kritisiert, auch die Schallentwicklung und der Schattenwurf und die mögliche Gefährdung der Anwohner durch Infraschall-Immissionen der Anlagen, so nahe an der Wohnbebauung, ist nicht unumstritten. Die Anlagen beeinträchtigen mit ihrem Körperschall die Messinstrumente des Erdbebenwarnsystems in der Kalltalsperre, befürchtet man bei der Erdbebenstation in Bensberg.

Einwände der Bürger und Stellungnahme der Verwaltung zur Flächennutzungsplanänderung (483 Seiten).

Stellungnahmen der Behörden und Verbände zur Flächennutzungsplanänderung (204Seiten).

Ob die Genehmigungsbehörde, der Kreis Düren in ihrer Umweltverträglichkeitsprüfung die vielfachen Einwendungen gegen die Windräder an dieser Stelle und in dieser Höhe teilt, oder den vorliegenden Gutachten der Baubewerber folgt, wird das Verfahren zeigen.

Auch die Bürger können, wie die Träger öffentlicher Belange, in der Umweltverträglichkeitsprüfung ihre Bedenken gegen die Genehmigung dieser Windradstandorte im Verfahren vorbringen.

In der Zeit von 6. Juni bis 5. Juli 2017 sind die Gutachten und Pläne zu dem geplanten Windpark in den üblichen Geschäftszeiten beim Kreis Düren, Haus B, Zimmer 413, der Gemeinde Hürtgenwald im Rathaus, Zimmer 110, und bei der Gemeinde Simmerath im Rathaus Zimmer 110, einzusehen. Zusätzlich stehen die Unterlagen auch im Internet.

Gutachten und Antragsunterlagen.

Bis zum 20. Juli können schriftlich Einwendungen gegen das Bauprojekt bei einer der drei Behörden erhoben werden. Ein öffentlicher Erörterungstermin zu den eingegangenen Einwendungen findet am 30. August ab 10.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Hürtgenwald, August Scholl-Straße 5, in Kleinhau statt.

10.6.2017PolitikHürtgenwald, Raffelsbrand0 Kommentare cpm

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