Umland, Aachen: Die Klage der BI Münsterwald und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) gegen die Pläne der Stadt Aachen, im Münsterwald einen Windpark mit sieben Anlagen zu errichten, wird am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt. Das öffentliche Hauptverfahren beginnt am 1. Dezember um 10.00 Uhr, im Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, im Sitzungssaal A 2.019 im Haus A, 2. Obergeschoss.
Der Schriftsatz im Auftrag des Naturschutzverbandes kritisiert die zur Genehmigung vorgelegten Gutachten zur „Störung des Landschaftsbildes“ als fehlerhaft.
Auch die Angaben zur Schallausbreitung der geplanten Windanlagen auf das Umfeld entspreche nicht den nötigen Vorsorgeabständen.
Zur geplanten und berechneten Ertragssituation des Windparks wird ausgeführt, dass an den Standorten im Münsterwald aufgrund der ungenügenden Windhöffigkeit und der weiteren gesetzlich bedingten Degression der EEG-Vergütung eine Wirtschaftlichkeit des Windparks nicht erreicht werden könne.
Auch beim Artenschutz seien schwere Fehler gemacht worden. So seien Abstandszonen für die Waldschnepfe, als gefährdete Art, unberücksichtigt geblieben, sowie der Lebensraum der Geburtshelferkröte bereits im Rahmen der Rodungsarbeiten großflächig zerstört worden.
Auch die zukünftigen Auswirkungen der geplanten Windanlagen auf die Erdbebenmessstation des Geologischen Dienstes (GD) in der nur 3,5 Kilometer entfernten Dreilägerbachtalsperre seien, trotz Hinweisen des GD, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hier ist nach dem Windenergieerlass ein Sicherheitsabstand von Windanlagen zu den Messinstrumenten von mindestens zehn Kilometern zu berücksichtigen. Anhand der vorliegenden Daten aus dem bereits im Betrieb befindlichen benachbarten Windpark „Lammersdorfer Wald“ und der dort betroffenen Erdbebenstation in der Kalltalsperre lasse sich die massive Störung der empfindlichen Instrumente, nach Aussage der Erdbebenstation Bensberg, eindeutig belegen.
Eine besondere Brisanz besteht bei diesem Verfahren auch darin, dass das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am 5. Juli in einem anderen Gerichtsentscheid gegen die Stadt Aachen die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans (117. Änderung des Flächennutzungsplan) wegen erheblicher Fehler für rechtsunwirksam erklärt hat (Az. 7 D 105/14.NE). Damit gäbe es auch keine genehmigte Windkonzentrationszone im „streitgegenständlichen“ Münsterwald mehr, da durch die Aufhebung des Flächennutzungsplans ein Rechtszustand wie vor dieser 117. Änderung eingetreten ist. Damit wären auch alle immissionsrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung dieses Windparks voraussichtlich hinfällig. Somit besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Genehmigungsverfahren neu aufgerollt werden muss. Die Stadt Aachen hat gegen dieses Urteil vom 5. Juli Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Es verspricht also spannend zu werden…
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- 23.02.2018: Naturschutzverbände wollen Bauarbeiten für den Windpark Münsterwald stoppen
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