Eifel: Eigentlich sollte sich bei den kommunalen politischen Entscheidungsträgern mittlerweile herumgesprochen haben, dass Windräder keinen Beitrag zu einer sicheren, CO2 freien Stromversorgung leisten können. Damit sollte auch eigentlich klar sein, dass weitere Windanlagen die touristische Attraktivität der Eifel stark schmälern und die Bewohner ländlicher Regionen gesundheitlich und finanziell massiv schädigen. Eine Erkenntnis, die sich anscheinend noch nicht bis zu den zuständigen Verwaltungen herumgesprochen hat.
Die Kreisverwaltung Euskirchen hat der 230-Meter-Wind-Einzelanlage der Kever in Blankenheim, an der Bundesstraße 51 (im Auftrag des Energieversorgers ENE, an dem auch der Kreis Euskirchen beteiligt ist, die Red.), mit Datum vom 30.10.2019, die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die Offenlage der Genehmigung erfolgt vom 7.1. bis 21.1. Danach beginnt die einmonatige Klagefrist gegen das Bauvorhaben.
Gegen weitere, insgesamt fünf geplante Windanlagen in Blankenheim waren die Bürger mit Einwendungen und Demonstrationen vor dem Kreishaus angegangen. (Eifelon berichtete)
Mit der nun erfolgten Genehmigung für eine erste Windanlage setzt sich die Behörde über die schwerwiegenden Bedenken der Naturschützer und auch der Blankenheimer FDP hinweg.
Der NABU kritisiert den Anlagenstandort in einem – auch vom LANUV anerkannten – ausgewiesenen Schwerpunktvorkommen des Rotmilans und des Schwarzstorchs. Abschaltzeiten der Windanlage während der Brutphase der geschützten Arten seien im Genehmigungsbescheid nicht berücksichtigt. Mindestabstände zu den Brutplätzen würden nicht eingehalten. Die erteilte Genehmigung sieht der NABU als einen eklatanten Verstoß gegen das Tötungsverbot.
Eine Baugenehmigung sei aufgrund der rechtsgültig, vorhandenen Höhenbegrenzung für Windräder in der Kommune aller Voraussicht nach rechtswidrig, hatte die FDP-Blankenheim in einem Brief an Landrat Rosenke zu bedenken gegeben. Eine von der Gemeinde geplante Aufhebung der Höhenbegrenzung ist bis heute nicht erfolgt.
In der Gemeinde Roetgen tagt am kommenden Dienstag, um 18.00 Uhr, der Bauausschuss. Die Verwaltung will den Ratsmitgliedern eine Studie über mögliche Standorte für Windanlagen in Roetgen vorstellen. Vor den Sommerferien 2019 hatte der Gemeinderat bereits das Thema diskutiert. Der Regionale Energieplan Aachen 2030 („Render“) hatte in einer Ausarbeitung für die südliche Städteregion mögliche Standorte für 64 Windanlagen ausgemacht. Nach dieser Idee sollen 24 WEA in Roetgen entstehen. Schon im letzten Juli hat der Verein Natur-Landschaftsschutz-Nordeifel, die BI gegen die Aachener Windanlagen im Münsterwald, diese Untersuchung in Frage gestellt und sich gegen solche Pläne ausgesprochen.
Eine eigene Studie im Auftrag der Gemeinde Roetgen hatte 2011 noch resümiert: „Die Untersuchung auf potenzielle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergibt keinen Bereich innerhalb des Gemeindegebiets, der ohne Einschränkung als geeignet bezeichnet werden kann.“
Aber dann hat der Rat doch im Anschluss an die Juli-Sitzung eine weitere Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Aussagen nun erörtert werden sollen.
In dem neuen Gutachten rückt der Münsterwald als Windradstandort erneut in den Blickpunkt der Gemeinde, ein zweiter möglichen Standort wurde im Bereich Roter Weg am Schleebachgraben festgestellt. Auch, ebenfalls im Osten des Gemeindegebiets, westlich der Hahner Straße wurden die Gutachter fündig.
Wenig begeistert von den neuerlichen Windradaktivitäten zeigen sich die Mitglieder der BI Rettet den Münsterwald. In einem Offenen Brief an Bürgermeister Jorma Klaus wird betont, dass es um den Landschaftsschutz der Eifel geht. Der Wald diene der Erholung der Bürger und Gäste, in einem Wald voller Windanlagen sei das nicht mehr gewährleistet. Die BI fordert den Bürgermeister auf, sich an sein Wahlversprechen zu erinnern: Keine Windanlagen in Roetgen. Am kommenden Dienstag sind im Roetgener Rathaus bestimmt interessante Einsichten zu gewinnen.
Auch auf der anderen Seite der belgisch-deutschen Grenze überlegt der 2018 neu gewählte Raerener Bürgermeister Erwin Güsting belgischen Windanlagen an der Vennstraße zwischen Petergensfeld und Eupen zu forcieren. Im sensiblen Waldgebiet und in unmittelbarer Nähe zu dem Natura 2000 Gebiet, einer grenzübergreifenden Region mit dem Schutzzweck für gefährdete Tiere und Pflanzen, gilt es eigentlich, natürliche Lebensräume zu erhalten. Für die Gemeinde Raeren würden sich Pachteinnahmen aus Windanlagen im Wald rechnen, liegt doch das ins Auge gefasste Gelände zur Gänze auf kommunalem Gebiet. Noch in diesem Jahr soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Im Februar hat Güsting eine Bürgerversammlung zu dem Thema in Raeren geplant. Die Aachener STAWAG hat bereits Interesse an dem belgischen Windstrom angemeldet. Zusätzliche Windanlagen im Westen können allerdings nicht gerade im Interesse der Gemeinde Roetgen sein.
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Man kann sich fragen, ob Landrat Rosenke überhaupt noch tragbar ist. Vielleicht sollte man in aller Öffentlichkeit fragen, ob es sich hier nicht um Amtsmissbrauch handelt. Wenn der Kreis Euskirchen an der Errichtung wirtschaftlich beteiligt ist, dann Herr Rosenke seine Ämter niederlegen, wegen Befangenheit.
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