Blankenheim: In einem Schreiben an Landrat Günther Rosenke bezweifelt die Blankenheimer FDP-Fraktion die Rechtmäßigkeit der beantragten Bauverfahren zu den ENE-Windrädern (Energie Nordeifel) in Blankenheimerdorf und Blankenheim Rohr-Reetz. Der Projektierer Kever PBB mbH hatte Bauanträge für beide Windprojekte bei der Kreisverwaltung in Euskirchen eingereicht, um fünf circa 230 Meter hohe Räder in Blankenheim zu errichten. Gegen das laufende Baugenehmigungsverfahren hatten sich über 1.500 Bürger aus den Blankenheimer Ortsteilen mit Einwendungen und Demonstrationen seit 2017 zur Wehr gesetzt. (EIFELON berichtete)
In ihrer Mitteilung, die der Redaktion vorliegt, verweist die Fraktion auf einen bestehenden und weiterhin rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenheim, der in den beiden geplanten Windkonzentrationszonen eine Höhenbegrenzung von 75 Metern für Windenergieanlagen (WEA) vorsieht.
Die Firma Kever habe zwei Anträge über fünf 230-Meter-Windräder bei der Unteren Immissionsschutz Behörde (UIB) des Kreises eingereicht. In diesem Verfahren ist bisher eine Offenlage und ein Erörterungstermin erfolgt. Dieses UIB-Verfahren kollidiere mit den Aktivitäten der Gemeinde Blankenheim.
Darauf hätte die Firma Kever Rücksicht nehmen, und der Kreis Euskirchen dem beantragte Verfahren – zum jetzigen Zeitpunkt – die Zustimmung verweigern müssen, so die FDP.
Gegenwärtig besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenheim, der in den beiden Windkonzentrationszonen eine Höhenbegrenzung von 75 Metern für Windenergieanlagen vorsieht. Allerdings sind hier nun von der Kever insgesamt fünf WEA mit circa 230 Meter Spitzenhöhe vorgesehen und beantragt.
Der Gemeinderat Blankenheim hat in seiner Sitzung vom 11.4. 2019 die Aufhebung der Höhenbegrenzung beschlossen, aber gleichzeitig die Gemeindeverwaltung ermächtigt, eine neue, aktuelle Potentialflächenanalyse des Gemeindegebiets vorzunehmen, um Möglichkeiten für den Ausbau von WEA zu prüfen.
Eine Aufhebung der Höhenbegrenzung von 75 Meter sei eine wesentliche Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans (FNP), für die eine Genehmigung durch die Bezirksregierung nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig ist. Eine solche sei aber bisher nicht erfolgt und auch nicht beantragt worden. Außerdem ist nach § 6a BauGB zuvor eine Offenlage der FNP-Änderung mit entsprechender Beteiligung von Bürgern und Behörden notwendig, die ebenfalls nicht erfolgt sei.
Daher sei man, nach erfolgter Prüfung durch einen Fachanwalt für Verfahrensrecht, zu der Ansicht gelangt, dass nach den Vorschriften des BauGB, eine Genehmigung dieses Bauvorhabens durch den Kreis Euskirchen, zum jetzigen Zeitpunkt, höchstwahrscheinlich rechtswidrig wäre.
Der Kreis hatte sich bisher auf einen Vergleichsvorschlag des OVG Münster zu diesem Thema berufen. In diesem außergerichtlichen Vergleich hatte der vorsitzende Richter angeregt, die 75 Meter Höhenbegrenzung als nicht mehr zeitgemäß zu verwerfen und eine Baugenehmigung für ein 125-Meter-Windrad zu erteilen. Dieser Empfehlung ist der Kreis dann gefolgt.
Ein solcher außergerichtlicher Vergleich ist allerdings, nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nur für den verhandelten Einzelfall gültig und besitzt keine allgemeine Anwendbarkeit.
Um weitern Aufwand der Kreisverwaltung und auch der Gemeinde Blankenheim sowie der antragstellenden Gesellschaft Kever zu vermeiden, bitten wir Sie, dieses Verfahren ruhen zu lassen, bis die Vorschriften des BauGB erfüllt sind, da die Bauanträge unter dem aktuellen Sachstand nicht gerichtsfest zu genehmigen sind.“
endet das Schreiben des Blankenheimer Fraktionsvorsitzenden Mathias Schoenen an Landrat Günter Rosenke. Mehrere Nachfragen von EIFELON zum Sachverhalt in der zuständigen Fachabteilung beim Kreis Euskirchen und im Büro des Landrats blieben unbeantwortet. Sollte sich die rechtliche Einschätzung der FDP bestätigen, würde dies das anhängige Bauverfahren sicher um mehr als ein Jahr verzögern.
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