Eifel: Die Menschen der Eifel schätzen ihre Landschaft und sehen mit immer mehr Misstrauen die Bemühungen der verschiedensten Windradbewerber, unsere Wiesen und Wälder zu einer einzigen großflächigen, energieindustriellen Windradzone umzugestalten. Die Landschaft und die Vielfalt unserer Fauna und Flora soll – geht es nach der Idee einiger Politiker – der deutschen Energiezukunft mit Hilfe der Windkraft geopfert werden. In der Eifel ist man da immer öfter anderer Meinung:
Vernichtende Beurteilung zum Windpark Ochsenauel vom BUND
Wenig Erfreuliches enthält die Stellungnahme des BUND zu der Bauleitplanung „Windpark Ochsenauel“ für die Gemeinde Hürtgenwald. Der Naturschutzverband kritisiert, dass sich die Gemeinde mit ihrer Windkonzentrationszone nicht an die gültigen Vorgaben des Landesentwicklungsplans, des Regionalplans und des Windenergieerlasses NRW hält. Danach ist eine Ausweisung von Konzentrationszonen im Wald nur in Ausnahmefällen möglich, diese Ausnahmen würden auf die Gegebenheiten in der Gemeinde Hürtgenwald allerdings nicht zutreffen. Auch die Einschätzung der Gutachter, es würde sich beim Ochsenauel um „einen monoton strukturierten Fichtenwald“ handeln, hatte bereits bei den Ortskundigen für verständnisloses Kopfschütteln gesorgt. Hier haben wohl die Forstbeamten von „Wald und Holz“ – NRW (der Ochsenauel ist Landeswald) ihrem Dienstherrn, dem Umweltminister, eine eher „windradtaugliche“ Waldbilanz geliefert.
Am geplanten Standort der Windräder findet sich nach der Stellungnahme des BUND „ein Mosaik von Laub- und Nadelwäldern“. Dazu kommt am geplanten Standort ein so genannter „Buchenunterbau“. Hier wurde im Schutz großer Kiefern vor Jahren vom Forstbetrieb ein standortgerechter Buchenwald neu angepflanzt. Solche Laubwaldflächen sind nach dem Windenergieerlass für Windräder tabu. Auch das spricht nicht gerade für die Unabhängigkeit des erstellten Standortgutachtens.
Mehrere FFH und Naturschutzgebiete, Bachtäler und die Bundsandsteinfelsen im Rurtal wurden nach Ansicht des BUND nicht oder nicht ausreichend bei der Standortwahl für die drei 200-Meter-Anlagen über dem Obermaubacher Stausee berücksichtigt.
Weiters wird kritisiert, dass nur an einem einzigen Tag im März 2014 nach den Brutplätzen der Rot- und Schwarzmilane gesucht wurde. „Ob ein Horst vom Rotmilan genutzt wird, kann nur über eine Nachkontrolle der Horste während der Brut- bzw. Aufzuchtzeit geprüft werden. Da dies offensichtlich nicht geschehen ist, bleibt die Frage, ob im 1.000 m–Radius um die WEA Rotmilanhorste vorhanden sind, methodenbedingt durch das Gutachten unbeantwortet“, kritisiert der BUND.
Mittlerweile hat sich durch Beobachtungen der Biologischen Stadion Düren herausgestellt, dass sich 2015 zwei Schwarzmilanhorste mit Nachwuchs im Einzugsbereich der Windanlagen auf dem Ochsenauel befinden. Über die Standorte wurde auf Nachfrage der Gemeinde Hürtgenwald das verantwortliche Gutachterbüro informiert. Ebenfalls werden durch die Biologische Station Düren mehrere Rotmilanhorste mit Nachwuchs im Einzugsbereich der WEA vermutet. Nach dem geltenden Naturschutzrecht sollte das das Ende der geplanten WEA auf dem Ochsenauel sein.
Der BUND regt an, die fehlerhafte Raumnutzungsanalyse zum Vogelvorkommen um weitere, windradgefährdete Vogelarten zu ergänzen, und mit zusätzlichen Beobachtungsstandorten 2016 und 2017 zu wiederholen, um ein aussagekräftiges und komplettes Gutachten zu erhalten. Sollte es noch dazu kommen, ist den Naturschutzverbänden zu empfehlen, ein wachsames Auge auf die kartierten Brutplätze zu halten. Zeigen doch Erfahrungswerte aus anderen Brutzonen, dass die störenden Nester meist durch „heftige Stürme“ von ihren Bäumen gerissen werden, damit dann in einer brutbefreiten Zone in Ruhe weitergeplant und gebaut werden kann. LINK: Stellungnahme BUND zu Windkraftzone Ochsenauel
Ausführliche, kritische Stellungnahme der Stadt Nideggen zur Windkraftzone FüssenichDie Stellungnahme des Bauausschusses der Stadt Nideggen zu der geplanten Windkonzentrationszone 11 bei Füssenich hat es in sich: Auf insgesamt acht Seiten setzt sich die Stadt ausführlich mit den Zülpicher Plänen auseinander. An der Nideggener Stadtgrenze östlich von Embken soll eine Windkonzentrationszone mit sieben 200-Meter-Windrädern eingerichtet werden.
Diese Nideggener Ausführlichkeit steht im absoluten Gegensatz zu der Stellungnahme aus Vettweiß. Die Vettweißer Gemeindevertreter hatten kommentarlos der Zülpicher Zone zugestimmt und es für nicht notwendig erachtet, sich mit den Plänen kritisch auseinander zu setzen. Das wirft kein gutes Licht auf die Kompetenz und das Verantwortungsgefühl der Gemeinderäte gegenüber ihren betroffenen Bürgern in Ginnick und Froitzheim.
In Nideggen hatte die Fraktion der Menschen für Nideggen (MfN) die Stellungnahme der Stadt erarbeitet, die in einer Sondersitzung des Bauausschusses am 28. Juli mit den Stimmen der MfN und der CDU gebilligt wurde.
Kritisiert wird hierin vor allen Dingen die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen, da die Windkonzentrationszone 11 bei Füssenich erst nach dem „Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung“ als zusätzliche Windkonzentrationszone hinzugekommen ist. Insofern fehlen Nideggen wichtige Unterlagen zur Beurteilung dieses Standorts. Zur Begründung der verspäteten Zone 11 verweist die Stadt Zülpich auf die in der ursprünglichen Planung nicht exakt genug verortete Windanlagen-Tabuzonen zum 15-Kilometer-Radius des Drehfunkfeuers der Deutschen Flugsicherung in Nörvenich. In diesem Abstand herrscht ein Bauverbot für Windanlagen. „Wenn diese Erklärung zutrifft“, so der Brief aus Nideggen, „stellt sich die Frage nach der Seriosität des Planungsvorgangs bzw. des Planungsbüros. Der exakte Standort aller Drehfunkfeuer ist im Internet frei zugänglich.
In dem Zeitraum „[…] zwischen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans sind offensichtlich keinerlei zusätzliche Untersuchungen [z.B. eine Artenschutzprüfung, die Red.] durchgeführt worden. Die fehlenden Konkretisierungen müssen zwangsläufig zu schwerwiegenden Abwägungsfehlern bei der Auswahl der einzelnen Windkraftkonzentrationszonen führen. Die Rechtmäßigkeit des gesamten Planungsverfahrens ist damit ernsten Zweifeln ausgesetzt“, wird die Stellungnahme ausgesprochen deutlich.
Da für die Windkonzentrationszone 11 eine Artenschutzprüfung fehlt, verweist die Stadt Nideggen auf die im Bereich der zukünftigen Zone 11 dokumentierten, durch Windanlagen gefährdete Vogelarten: Das beginnt bei der Grauammer, die der NABU im Bereich der Zone 11 nachgewiesen hat. Regelmäßige Brutplätze von Baumfalke, Rohrweihe und Schwarzmilan finden sich im Bereich Juntersdorf. Der „Ginnicker Bruch“ in der Gemeinde Vettweiß wird von diesen Arten zur Jagd aufgesucht. In 2014 und 2015 kam es hier auch zu einer der seltenen, erfolgreichen Kiebitzbruten im Kreis Düren.
Ebenso sind 2015 im Einzugsgebiet der Zone 11 drei Brutplätze der Rohrweihen nachgewiesen. Die streng geschützte Art ist im Anhang I zur Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt und zählt zu den durch Windkraftanlagen bedrohten Vögeln.
„Die Zone 11 ist damit bereits aus Artenschutzgründen als Windkraftkonzentrationszone auszuschließen. Nideggen ist auch deshalb betroffen, weil die durch die Zone 11 gefährdeten Arten auch auf ihrer Nahrungssuche wesentlicher Bestandteil des Naherholungsgebietes Großenberg-Biesberg sind“, erläutert die Stellungnahme aus Nideggen weiter.
Das sind nur einige der Einwendungen der Stadt Nideggen gegen die Zülpicher Windradpläne. Die Schutzabstände zu der Siedlungsbebauung, die Beeinträchtigung des Tourismus‘, die Zerstörung des Landschaftsbildes, die Unvereinbarkeit mit dem LEADER-Projekt „Grauammer, Lerche und Co“ in der Zülpicher Börde, sowie die fragwürdige Wirtschaftlichkeit der Anlagen am Schwachwindstandort Füssenich lassen den Schluss zu, dass man sich bei den Gutachtern in Zülpich – wie so häufig – nicht intensiv mit den Auswirkungen der geplanten Windkraftzone bei Füssenich beschäftigt hat.
Die Vermutung, dass diese Windkonzentrationszone einzig auf Betreiben der Firma „Energiekontor“ zu den bisher vorhandenen Zonen hinzugefügt wurde, liegt nahe. Ebenso kann vermutet werden, dass über die bereits abgeschlossenen Vorverträge mit den Grundstückseignern aus Zülpich und Vettweiß Druck auf die politischen Parteien im Stadtrat ausgeübt werden sollte. Das scheint auch im Fall der Gemeinde Vettweiß durchaus gelungen zu sein. Ob Energiekontor mit dieser Taktik auch die immer massiveren Widerstände in der Römerstadt Zülpich aushebeln kann, bleibt abzuwarten. (LINK: Stellungnahme der Stadt Nideggen zu der Füssenicher Windkonzentrationszone)
- 22.02.2019: Zülpich zieht Wind-FNP zurück
- 28.09.2018: Beschlossen: Zülpich will mehr Windräder
- 21.09.2018: Zweifler: Rückgrat, Herr Bürgermeister, liebe Zülpicher Ratsvertreter!
- 20.04.2018: Zülpich beschließt erneute Offenlage der Windenergiezonen
- 13.04.2018: Neue Windradpläne für Zülpich: BI ist für Abwarten
- 23.06.2017: Unterschriftenaktion der AG Windenergie stellt Zülpicher Windradplanung infrage
- 16.06.2017: Öffentliche Beteiligung zu den Zülpicher Windkonzentrationszonen
- 05.05.2017: Zülpich: Stadtentwicklungsausschuss spricht sich für weitere Windkonzentrationszonen aus
- 29.04.2017: Stadtrat für mehr Windräder - AG Windenergie und Bürger dagegen
- 05.11.2016: Rechtliche Situation über geplante Windkraftkonzentrationszone in Füssenich ungeklärt
- 16.09.2016: Windkonzentrationszone Zülpich-Enzen erneut im Abstimmungsverfahren
- 13.11.2015: Enzener wehren sich gegen Windräder
- 03.07.2015: ZwEifler: Sommertheater um Windkraftzone 11
- 06.03.2015: Drei Windkraftkonzentrationszonen für Zülpich geplant
- 31.10.2014: Neue Windräder für Zülpich
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