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Zülpich setzt sich über die Abstandsempfehlung der Landesregierung hinweg. [Foto: cpm]

Zweifler: Rückgrat, Herr Bürgermeister, liebe Zülpicher Ratsvertreter!

Zülpich: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie hat am vergangenen Dienstag mehrheitlich abgestimmt, dem Zülpicher Rat zu empfehlen, weitere Vorrangzonen für Windanlagen in Zülpich zu beschließen.

Zu den bereits bestehenden Anlagen in Wichterich an der A1 soll eine weitere Zone hinzukommen. Eine zweite Konzentrationszone ist in der Nähe des Zülpicher Ortsteils Enzen geplant. Als Mindestabstand für die künftigen 200-Meter-Räder werden einheitlich 750 Meter zu jeglicher Wohnbebauung veranschlagt.

Während sich die Proteste in Wichterich in Grenzen halten, ist der Standort in Enzen hoch umstritten. Der Kreis empfiehlt in seiner Stellungnahme, einen größeren Mindestabstand von 1.200 bis 1.500 Metern auszuweisen. Der Stadt Euskirchen stehen die Räder zu nahe an der Wißkirchner Wohnbebauung. Hier lautet die Empfehlung, 200 Meter mehr Abstand zu der Gemeinde einzuhalten.

Die Bürgerinitiative Enzen (BI), ein Zusammenschluss betroffener Bürger, sieht monetäre Interessen der Stadt hinter der Enzener Planung: Sind doch die Hälfte der in Enzen ins Auge gefassten Flächen im Eigentum der Kommune. Damit  bestünde eine gute Chance – sollten die Windräder gebaut werden – auf Pachteinahmen für die Stadt.

Nach der gängigen Rechtsprechung kann die Kommune den privilegierten Ausbau der Windräder überall auf ihrem Gemeindegebiet – die so genannte Verspargelung der Landschaft – verhindern, wenn sie auf ihrem Gebiet Konzentrationszonen ausweist, auf denen Windräder errichtet werden können. Ob das eine Zone oder mehrere Zonen sind und wie groß sie sein sollen, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Festgelegt ist allerdings, dass das gesamte Gemeindegebiet auf seine Eignung zur Windstromerzeugung hin untersucht werden muss.

Dabei muss – laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2002 – allerdings gewährleistet werden, dass der Windenergie – entsprechend ihrem Status als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich – auch nach der Ausweisung durch die Kommune noch „substantiell Raum“ zur Verfügung steht. Dieser Begriff – was „substantiell“ bedeutet – wurde allerdings nie und nirgends gesetzlich geregelt.

Wenn also – wie im Fall Zülpich – nun der Bürgermeister und seine Ratsmitglieder davon sprechen, man müsse der Windenergie in Zülpich „substantiell Raum einräumen“, ist das angesichts der nicht definierten Größe von „substantiell“ ein fadenscheiniges Argument. Was substantiell ist, entscheidet der Stadtrat durch die Festlegung, welche Gebiete tabu für Windräder sind. Das ist das Recht einer eigenständigen Kommune. Allerdings lassen sich hier viele Kommunen – anscheinend auch Zülpich – durch die Drohgebärden der finanzmächtigen Windradlobby und ihrer Anwälte einschüchtern.

Außerdem will man ja auch mit Windrädern das Klima retten, auch wenn sich mittlerweile herumspricht, dass dazu Windräder ungeeignet sind, und durch ihre unsteten Stromlieferungen die weitere Notwendigkeit von Kohle und Atomkraftwerken befördern. Also vorerst keine „Klimarettung“ durch Windräder… Aber sinnlos verbranntes Geld der Bürger, gesundheitliche Schäden bei den Anwohnern und wertlos gewordene Immobilien, die keiner mehr kaufen mag. All das, ohne dafür eine CO2-Minderung zu erreichen.

Völlig unbegreiflich wird die Zülpicher Entscheidung, bis auf 750 Meter an die Wohnbebauung heranrücken zu wollen, wenn man sich klar macht, dass die CDU-FDP Landesregierung gerade verzweifelt versucht, die sinkende Akzeptanz der Windräder bei der Bevölkerung zu steigern, indem sie Schutz-Abstände von 1.500 Metern in ihrem Landes-Entwicklungs-Plan (LEP) Entwurf verankert.

Da erscheint es hochgradig unüberlegt, wenn nun noch schnell in Zülpich der Schutz der eigenen Wähler ohne Not und gegen die Vorgaben der Landesregierung ausgehebelt werden sollen, bevor die neue Regelung aus Düsseldorf in Kraft gesetzt ist.

Wenn man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das, was man tut, falsch ist, sollte man damit aufhören – auch in Zülpich.  Wenn die eigene Partei (CDU) in Düsseldorf beschlossen hat, den Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Windanlagen ein wenig ernster zu nehmen, als die rot-grüne Vorgängerregierung und dazu den Landesentwicklungsplan ändert, dann fällt man ihr auf kommunaler Ebene nicht in den Rücken, liebe Zülpicher CDU-Ratsmitglieder.

Ganz abgesehen davon, dass es bei den eigenen Wählern sicher nicht gut ankommt, wenn man ihren gesundheitlichen Schutz und den Wertverlust ihrer Eigenheime ignoriert und sie mit nebulösen Formulierungen „Der Windenergie substantiell Raum verschaffen“ noch schnell nach der alten, ignoranten Abstandsformel des Herrn Remmel im Regen stehen lässt.

Wer sich das Abstimmungsverhalten seines gewählten Ratsmitglieds zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ ansehen will, seinem Abgeordneten oder dem Bürgermeister dazu etwas mitteilen möchte, ist am kommenden Donnerstag, dem 27. September, um 18.00 Uhr während der Ratssitzung in der Martinskirche willkommen. Die Sitzung ist öffentlich.

Brief der BI Enzen an Bürgermeister Hürtgen zur Änderung des Flächennutzungsplans:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hürtgen,

für das offene Gespräch, das wir am vergangenen Donnerstag mit Ihnen und Herrn Hartmann zum Thema der geplanten Flächennutzungsplanänderung führen konnten, möchte ich Ihnen, auch im Namen der Mitglieder Bürgerinitiative, danken. Wir sprachen über die geplante  Änderung des FNP und die Einführung einer Wind-Konzentrationszone (WKZ) in Enzen und einer Erweiterung der WKZ in Mülheim-Wichterich.

Nachstehend finden Sie eine Punkte des Gesprächs, die in Kopie an die Vorsitzenden der Ratsfraktionen geht mit der Bitte, diese Email an die Damen und Herren ihrer jeweiligen Fraktionen weiterzuleiten.  Und wir würden es begrüßen, wenn die folgenden Argumente bei der Entscheidung in der Ausschusssitzung am 18.09. und der Ratssitzung am 27.09.2018 berücksichtigt werden.

Auf unsere Frage: Warum die Flächennutzungsplanänderung nach insgesamt vier Offenlagen und massiven Einsprüchen der Bürger immer noch weiterverfolgt werden, war Ihre Antwort: Dass Sie den Prozess der FNP-Änderung, der schon von Ihrem Vorgänger begonnen worden ist, nun zu einem Ende bringen wollen. Und um aus rechtlichen Gründen zusätzliche Flächen im Stadtgebiet auszuweisen, um der Windenergie mehr Raum zu geben.

Wir wiesen auf folgende Punkte hin:

1. Die energiepolitische Zielsetzung der neuen Landesregierung hat sich dahin geändert, dass erkannt worden ist, dass Erneuerbare Energien und insbesondere Windanlagen, politisch die sog. Energiewende, also die Ablösung von Kern- und Kohlestrom nicht fördern. Die Klimaziele als Verringerung der Erderwärmung und mit dem Instrument einer Verringerung der CO2 Emission sind nicht erreicht worden trotz des gewaltigen Ausbaus von Windanlagen. Windstrom ist nicht speicherbar und weitere Windanlagen verschärfen nur die Volatilität des Stromangebots im Netz von fast Null Prozent Windstrom an Tagen der Dunkelflaute wie auch der Sommerhitze bis zu einem Überangebot an Tagen, an denen die Sonne scheint und der Wind gut weht. Daraus entstehen Gefahren für die Stromnetze  und eine sichere Stromversorgung. Weitere Windanlagen machen deshalb keinen Sinn. Das gilt auch für Zülpich!

2. Die schädlichen Wirkungen der Windanlagen auf die Anwohner mittels Schall, Infraschall, Schattenschlag etc. sind medizinisch belegt und auch von den Krankenkassen anerkannt. Es gibt sogar einen Krankheitscode des Krankenkassen für das WTS (Windturbinensyndrom). Die Liste der Symptome ist lang und bekannt. Menschen, die zu dicht an Windanlagen wohnen, quälen sich mit Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrations- und Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Panikattacken und Depressionen. Infraschall– so hat Professor Vahl von der Universität Mainz im Frühjahr diesen Jahres nachgewiesen, bewirkt eine Verringerung der  Herzleistung von 20 % durch periodischen Einfluss von Infraschall wie sie von Windanlagen ausgehen. Regelmäßige Infraschall – Emissionen wirken wie ein Störsender auf das Herz. […] Deshalb hat die Landesregierung einen Vorsorgeabstand von 1.500 m zu Wohnsiedlungen im Änderungsentwurf für den Landesentwicklungsplan vorgesehen, der den gesundheitlichen Schutz der Anwohner von Windanlagen zu Ziel hat. Und der Kreistag Euskirchen hat im Juli diese Änderung ausdrücklich unterstützt und gefordert, diese für alle relevanten Wohngebiete anzuwenden, und damit eine rechtsicher Abstandregelung von Wohngebieten zu Windanlagen sicherzustellen.

3. In der letzten Offenlage der FNP Änderungsvorschläge hat die Kreisverwaltung Euskirchen der Stadt Zülpich aus Immissionsschutzgründen empfohlen, einen Abstand von 1.200 bis 1.500 Meter zu Wohngebieten zum Schutz der Anwohner bei der FNP Änderung vorzusehen.

Dies ist leider bei der geplanten WKZ in Enzen nicht der Fall, dort sind die Abstände zu Enzen, dem Neubaugebiet in Dürscheven und den Wohngebieten in Elsig und  Wißkirchen mit nur 700-800 m zu gering. Wegen der Nähe der WKZ Enzen zu dem Wohngebiet in Wißkirchen hat auch die Stadt Euskirchen eine Verschiebung der Enzener Fläche um 200 m nach Norden  oder eine entsprechende Reduzierung im Süden vorgeschlagen.

Unser Grundgesetz sichert jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Bei der vorgeschlagenen WKZ in Enzen würde bei einer Bebauung durch Windanlagen die Gesundheit der Anwohner nach vorliegenden physikalisch-medizinischen Ergebnissen gefährdet. Deswegen darf die WKZ Enzen nicht in die FNP-Änderung aufgenommen werden.

4.  Wald ist wesentlich für die Klimaziele. Wald ist eine CO2 Senke und verringert die Temperatur im Sommer. In Zülpich liegt das größte Waldgebiet im Osten von Enzen, daneben liegt eine Ausgleichspflanzung auf städtischem Grund, die schon eine gewisse Höhe erreicht hat und jetzt für Windanlagen geopfert werden soll. Auch die Stellungnahmen von der Unteren Naturschutzbehörde und vom BUND bewerten einen solchen Entscheid kritisch. Wenn die Klimaziele der Bundes- und Landesregierung ernst genommen werden, dann ist dies ein weiterer Grund, für Enzen keine WKZ zu beschließen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hürtgen, Sie antworteten, dass Sie kein Mediziner sind und sich auf  Auskünfte der Landesregierung und Gutachten verlassen müssten.  Es ist aber auch bekannt, dass die vorherige Landesregierung zugunsten der Energiewende den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, wie auch den Natur- Arten und Landschaftsschutz hintan gestellt hatte. Auskünfte wie nach 250 m ist kein Infraschall aus Windanlagen mehr nachweisbar, zeigen eine bewusste Ignoranz der Gefährdung für Anwohner. Deshalb sollte doch schon die Ankündigung der LEP-Änderung, die die Gefährdung der Anwohner deutlich reduzieren soll, von Ihnen unterstützt werden!

Weiter führten Sie aus, dass Sie als Bürgermeister das Risiko von Schadensersatzklagen gegen die Stadt minimieren müssen. Für drei Stadtflächen, die  in der ursprünglichen Potentialanalyse bewertet worden sind, reklamieren Anwälte im Auftrag von Investoren und Landbesitzern weitere Flächen als potentielle WKZ in Füssenich, Rövenich oder bei Langendorf. Aber selbst wenn eine WKZ in Enzen beschlossen werden sollte, dann wird das doch Interessenten für Windanlagen nicht daran hindern, auf Basis der alten Regelungen zu versuchen, mittels Klagen diese Projekte in anderen Teilen der Stadt zu realisieren. Übrigens auf dem letzten Kommunalworkshop zu dem Thema Windenergie wurde von Juristen mitgeteilt, dass Klagen gegen Kommunen auf Schadensersatz in diesem Bezug fast nie erfolgreich sind.

Sie haben doch gute Argumente gegen weitere Wind-Konzentrationszonen:

* Empfehlung der Immissionsschutzbehörde des Kreises auf einen Mindestabstand von 1.200 bis 1.500 m

* Verantwortung für den gesundheitlichen Schutz der Anwohner

* Zielsetzung der Landesregierung und geplante LEP-Änderung mit 1.500 m Abstand zu Wohngebieten (siehe Präambel des Windenergieerlasses).

* Die vorhandene WKZ in Wichterich schützt vor Wildwuchs im weiteren Stadtgebiet. Mit den vorgesehenen 200 ha für Windanlage wird der Windkraft mit 2 % des Stadtgebiets ausreichend Raum gegeben.

* Bedeutende Natur- und Artenschutzbelange im Stadtgebiet, u.a. Grauammer, Kibitz, Wiesenweihe in Enzen stehen weiteren WKZ entgegen.

* Der Schutz des Landschaftsblicks ist wesentlich. Zülpich hat gerade nach der LAGA eine bessere touristische Bewertung erhalten. Sollten jetzt auf dem höchsten Punkt in Zülpich, also in Enzen riesige Windräder den Blick aus der Stadt verschandeln?

Die Bewertung der Potentialflächen ließ von Anfang an den Verdacht aufkommen, dass in Zülpich durch eine weitere WKZ in Enzen auf städtischem Grund eine Pachteinnahme durch Windanlagen geschaffen werden soll. Sie und auch einige Ratsmitglieder haben dies vehement bestritten. Wenn Gesundheit wirklich vor Geld gesetzt wird, dann kann es für Rat und Verwaltung doch nach Bewertung der politischen Änderungen, der gestiegenen Verantwortung für Natur- und Landschaft und der medizinischen Erkenntnisse zum Schutz der Menschen seit 2017 doch nur richtig sein, keine weitere Windkraftkonzentrationszone in Enzen zu beschließen.

Zu diesem Entscheid ist mutiges Handeln von Rat und Verwaltung gefragt!

Mit freundlichen Grüßen

Bi Enzen

21.9.2018PolitikZülpich0 Kommentare cpm

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