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Ralf Hoffmann von der BI argumentiert im Rat für eine Verschiebung der Abstimmung. [Foto: cpm]

Zülpich beschließt erneute Offenlage der Windenergiezonen

Zülpich: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am vergangenen Donnerstag, mit einer Gegenstimme der FDP, die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergiekonzentrationszonen“ beschlossen. Damit kommt es zu einer dritten Beteiligung der Öffentlichkeit.

Im Vorfeld war die Sitzung unterbrochen worden, um der Bürgerinitiative (BI) „Menschen für Enzen“ Gelegenheit zu geben, ihre Argumente gegen eine Weiterführung der Pläne zum jetzigen Zeitpunkt darzustellen.

Dr. Ralf Hoffmann appellierte an die Ausschussmitglieder, die Offenlage zu verschieben, da die Landesregierung neue Fakten beim Landes-Entwicklungs-Plan und dem Windenergieerlass beschließen wolle und damit die in Zülpich vorgegebenen Mindestabstände zur Wohnbebauung von 750 Metern voraussichtlich hinfällig würden. Das würde dann eine neuerlichen Umplanung nötig machen. Bürgermeister Hürtgen stellte fest, dass im Moment mehr Rechtsunsicherheit als Rechtsklarheit bei der Windenergieplanung herrschen würde. Er wäre kein Windenergie-Überzeugungstäter und sähe als Pragmatiker die Ausweisung zusätzlicher Zonen „als eine Maßnahme, die sich auf das Notwendige beschränken würde“, an. Dem widersprach Hoffmann und führte aus, dass es mit Windenergie zum jetzigen Zeitpunkt keinen Weg zur Energiewende geben würde, da Windstrom nicht speicherbar sei und die in Deutschland gebauten circa 29.000 Windräder nicht mehr als 3,2 Prozent zum Energiebedarf beitragen würden. Der durchschnittliche Stromertrag der Windräder in Deutschland liege unter 20 Prozent der Nennleistung der Anlagen und sei damit auch in Zukunft nicht geeignet, eine Stromversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Eine solche Bilanz rechtfertige nicht das Gesundheitsrisiko der Anwohner und den Wertverlust der Immobilien im Dunstkreis der Windanlagen. Dafür gab es Applaus von den Besucherplätzen. Auch die FDP plädierte für eine Vertagung, bis die neuen Regelungen der Landesregierung zum Schutz der Bürger in Kraft seien. In den anderen Fraktionen war man aber der Ansicht, dass dem Antrag der Verwaltung, zwei neue Windenergiezonen in Mülheim-Wichterich und Enzen ins Auge zu fassen, gefolgt werden sollte. In der Dritten Anhörung haben nun alle Zülpicher Bürger nochmals Gelegenheit, Stellung zu beziehen und ihre Argumente einzubringen.

20.4.2018Land & LeuteZülpich0 Kommentare cpm

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