Zülpich: Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie am Donnerstag war eindeutig: Die Mitglieder stimmten mit zwei Gegenstimmen (FDP und eine Stimme aus der CDU) und einer Enthaltung für die Änderung des Flächennutzungsplans Windkraftkonzentrationszonen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie beschließt gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB die zweite erneute Offenlage der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich „Windkraftkonzentrationszonen“ und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen
Im Gespräch sind drei Zonen: südöstlich von Enzen, westlich von Füssenich und die Erweiterung östlich von Mülheim-Wichterich.
Vertreter der AG Windenergie, ein Zusammenschluss der Bürgerinitiativen aus Börde und Eifel, hatten sich schon vor der Sitzung in der Bürgerbegegnungsstätte Martinskirche versammelt und machten ihrem Unmut über die geplanten Windkraftkonzentrationszonen Luft. „Wir wollen keine Windräder in der Voreifel“, „Windräder machen krank – 10H in NRW“ hieß es auf den Plakaten, mit denen sie vor der Bürgerbegegnungsstätte demonstrierten. Rund 25 Mitglieder der AG verfolgten die Sitzung. Die Positionen seien hinreichend bekannt, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Ralf Engels. Ziel sei es, die Windkraft zu begrenzen. Ohne Planung liefen sie in Gefahr, dass Windräder eingeklagt werden könnten. Sie schaffe die Möglichkeit, die Windräder auf ein Minimum zu reduzieren.
Karl Teichmann, FDP-Ratsmitglied, vertrat eine andere Position: „Die FDP Zülpich lehnt Planungen zu neuen Windkraftkonzentrationszonen aus Gründen des Artenschutzes und zum Schutz der Menschen ab.“ Bevor nicht die Frage der Speicherung von erneuerbar gewonnener Energie realistisch gelöst sei, sei der weitere Ausbau der Windenergie ein nutzloses, nur Anlegern dienendes Geschäft. Er stellte außerdem zwei neue Anträge. Zum einen, das Vorkommen der Grauammer im Stadtgebiet Zülpich als Tabu-Kriterium anzuwenden. Die Grauammer stehe auf der Roten Liste und sei eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Das Vorkommen in der Zülpicher Börde sei eines der letzten in NRW. Zum anderen forderte die FDP die Anwendung der sogenannten 10H-Regel als Kriterium. Als 10H-Regelung wird eine Bestimmung in der Bayerischen Landesbauordnung bezeichnet, wonach Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-Fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen. In Nordrhein-Westfalen gilt diese Regelung allerdings nicht. Beide Anträge wurden vom Ausschuss abgelehnt.
Zu Wort kam auch Dr. Ralf Hoffmann, der für die AG Windkraft sprach. Ausschussvorsitzender Theo Schwellnuss unterbrach hierfür kurz die Sitzung. „Die Menschen werden krank, wenn die Infraschall erzeugenden Windräder zu nah an unseren Wohnhäusern stehen. Selbst die Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen empfiehlt mindestens 1.000 bis 1.500 Meter“, argumentierte Hoffmann. Im Bereich Zülpich sind 750 Meter vorgesehen. Außerdem führte Hoffmann die Zerstörung der Natur und der Vernichtung von Tierarten wie der Grauammer als Argumente gegen die geplanten Konzentrationszonen an. Er ging ebenfalls auf die zur Zeit noch fehlenden Speichermöglichkeiten ein. An den Weihnachtstagen hätte Strom in die Niederlande abgeführt werden müssen, da zuviel Strom erzeugt worden sei. Dagegen habe es im Januar eine Kälteflaute gegeben, wodurch mittels Windkraft kein Strom erzeugt werden konnte. Er verwies auch auf Erfahrungen aus Australien, wo es zu Zusammenbrüchen des Stromnetzes gekommen war.
Als nächstes muss der Rat der Stadt Zülpich endgültig über die Änderung des Flächenutzungsplanes entscheiden. Die Beschlussvorlage und alle Eingaben sind auf den Seiten der Stadt Zülpich nachzulesen.
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