Eifel: Ein Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 (des Bundes-Naturschutz-Gesetzes, die Red.) liegt nicht vor, wenn […] das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung unvermeidbar ist.
So lautet die fatale Änderung zum Tötungs-Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Damit hat nun unsere Umweltministerin ein weiteres „Glanzstück“ ihrer auslaufenden Amtszeit zuwege gebracht.
Was bedeutet diese Gesetzesänderung konkret? Beim Betrieb von Windrädern, auf diese bezieht sich diese Gesetzesänderung nämlich konkret, ist es künftig gesetzlich erlaubt, einzelne Tiere (Milane, Schwarz- und Weißstörche, Falken, Bussarde, diverse Adlerarten, Weihen, Eulen und Fledermäuse etc.) durch das Bundesgesetz legitimiert zu töten. Die Interessen der Windkraftprofiteure haben ab sofort Vorrang vor dem Artenschutz und dem Recht der Wildtiere auf ihr Leben.
Wenn Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf geschützte Arten wie Fledermäuse und Rotmilan errichtet wurden, bekamen die Betreiber bisher ein Problem, sobald der Nachweis gelang, dass Schutzbestimmungen nicht eingehalten wurden. Der Natur- und Artenschutz „störte“ häufig, wenn es um wirtschaftliche Interessen der Windradbetreiber ging.
Mit der, am Donnerstagabend beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen, wie z.B. von Windkraftanlagen, geltendes Gesetz zum Schutz der Tiere aufweicht.
Viele Arten stehen aufgrund der intensiven Landnutzung in Deutschland ohnehin schon enorm unter Druck – nun verschärft sich die Situation weiter. Tote Rotmilane unter Windenergieanlagen, Feldhamster unter Beton eingeschlossen – in Zukunft kaum mehr ein Problem.
Fakt ist in Zukunft: Es ist jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen Wildtiere getötet werden! Besonders der neue Ausdruck der „Signifikanz“ ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer entscheidet, wie viele tote Tiere „signifikant“ sind? Das geltende EU-Recht für geschützte Arten kennt diesen Begriff ebenfalls nicht.
Wir können nur hoffen, dass dieser ungeheuerliche Angriff auf den Naturschutz in der nächsten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht wird und protestieren aufs Schärfste,
so Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.
Der Tod von Schwarzstorch, Wespenbussard und seltenen Fledermäusen wird nun als unvermeidbar dargestellt und damit quasi legalisiert.
Die weitere Änderung des Naturschutzgesetzes im Wortlaut:
„[…] Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“(Behördlich genehmigte Ausnahme vom Tötung- und Schädigungsverbot aus „öffentlichem Interesse“, die Red.)
Man fragt sich wirklich, welche Überlegungen Ministerin Barbara Hendricks bewogen haben, eine solche Aushöhlung des Naturschutzgesetzes kurz vor dem Ende der Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Selbstzerstörung als Opfer für die Welterrettung vor dem bösen CO2? – aber bitte naturverträglich!
Eine solche Verantwortungsträgerin ist in dieser Funktion – als Umweltministerin – eine Fehlbesetzung. Gut, dass ihre Amtszeit zu Ende geht.
- 26.07.2019: Geschreddert und geopfert: Arterhaltung gegen Klimarettung
- 09.11.2018: Toter Rotmilan gefunden – was tun?
- 16.06.2018: Windrad-Schlagopfer in Blankenheim
- 01.12.2017: Rotmilane legen Windpark in RLP still
Bisher 2 Kommentare
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Es macht fassungslos und wütend zu erleben, wie unsere gewählten Volksvertreter, allen voran Bundesumweltministerin mit ihrem Gesinnungskumpel Remmel von den NRW Grünen stur und unbelehrbar unsere einzigartige Natur niederwalzen, um höchst umstrittene Windkraftanlagen zu bauen, die der Umwelt nicht viel bringen dafür aber sehr viel schaden. Alles unter dem verlogenen Vorwand, die Umwelt schützen zu wollen. Wo waren Sie, Herr Remmel und Herr Krischer als Biologe als über Karneval der Münsterwald vergewaltigt wurde und unendlich viele Bäume niedergewalzt wurden, um eine dieser Windkraftanlagen zu errichten, die außer viel Geld für den oder die Betreiber einzubringen zu nichts zu gebrauchen ist? Was halten Sie Herr Remmel und Herr Krischer vom Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung, wenn Sie durch den Bau von Windkrafträdern das hochmoderne Erdbebenwarnsystem in NRW außer Kraft setzen? Übernehmen Sie die Verantwortung, wenn Staumauern brechen und Menschen sterben?
Herr Krischer und Remmel sind sogenannte „Listenplatzdemokraten“… die werden wir nicht mehr los, die bleiben and den Futtertroegen bis das die Erde untergeht.
Bei einem Vortrag zum „Fracking“ wagte ich es Hochwuerden Krischer zu fragen ob er denn mit den oeffentlichen Verkehrsmitteln zum Vortragsort gekommen sei……. das wurde wirsch abgetan.
Der Rest sprich fuer sich selbst
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