Blankenheim: Mit Beschluss vom 12.3.2021 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen (VG) dem Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 230 m in Blankenheim (Eifel-Windpark Blankenheim, Teilpark Rohr-Reetz) stattgegeben. Die Naturschutzinitiative hatte gegen die Genehmigung der Windanlagen des Projektierers KEVER zwischen den Blankenheimer Ortsteilen Rohr, Reetz und Mühlheim geklagt. Die Errichtung der WEA in der Rohrer Kalkmulde ist hoch umstritten und gefährdet massiv die dort angesiedelte Artenvielfalt, begründete der Schriftsatz von Rechtsanwalt Patrick Habor die Klage der NI. (EIFELON berichtete)
Der Genehmigungsbescheid erweise sich, laut VG Aachen, zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich als rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die angefochtene Genehmigung nur so zu verstehen sei, dass die Genehmigungsbehörde davon ausgegangen sei, dass das Tötungsverbot für den Rotmilan durch den Betrieb der WEA verletzt werde.
Der Kreis Euskirchen habe für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Anlagenbetrieb festgestellt. Das im Genehmigungsbescheid zurzeit vorgesehene Schutzkonzept reiche mit Blick auf die dort vorgesehenen WEA-Abschaltzeiten, nur bei Mahd- und Ernteereignissen, im Windpark voraussichtlich nicht aus, um dieses Tötungsrisiko auszuschließen. Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten seien nicht ausreichend, dem Kreis als Genehmigungsbehörde sei es nicht gelungen, plausibel zu erläutern, aus welchen Gründen diese Abschaltungen dennoch ausreichen, „um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko mit Blick auf den Rotmilan zu verhindern“. (Aktenzeichen: 6 L 417/20)
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Diplom-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der NI im Kreis Euskirchen, begrüßen die Entscheidung zum Schutz des Rotmilans, finden aber auch kritische Worte. „Aus Sicht des Verwaltungsgerichts sollte es nachvollziehbar sein, dass für Rotmilane im Vorhabengebiet auch schon vor dem 15. März mit einem relevanten Vorkommen zu rechnen sei. Früher mag das Datum ausreichend gewesen sein, trifft aber heute nicht mehr zu. Zahlreiche Rotmilane kehren bereits im Februar aus ihren Winterquartieren zurück“, so Neumann und Rapp-Lange.
Die Naturschutzinitiative (NI) dankt allen Mitgliedern und Unterstützern vor Ort ganz herzlich, die sich insbesondere für den Schutz der Rotmilane eingesetzt haben.
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Schon Wieder der Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde. Wer Fragt denn den Landrat, ob seine Behörde sich endlich um Ordnung und Geertz kümmert.
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