Blankenheim: Dem Kreis Euskirchen liegt ein Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH aus Kall nach dem Bundesemissionsschutzgesetz zur Errichtung von insgesamt fünf Windanlagen auf der Blankenheimer Windkonzentrationszone in Rohr-Reetz vor. KEVER ist ein Tochterunternehmen der Energie Nordeifel und des Ingenieurbüros PE-Becker. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-141 mit einer Nabenhöhe von 158,95 m und einer Nennleistung von je 4.200 kW, einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-115 E 2 mit einer Nabenhöhe von 149,10 m und einer Nennleistung von 3.200 kW und einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,38 m und einer Nennleistung von 3.050 kW. Die Anlagen sollen, geht es nach der KEVER, bis zum 3. Quartal 2018 in Betrieb genommen werden. Das Genehmigungsverfahren wird gemäß Antrag nach § 19 Absatz 3 BlmSchG im „förmlichen Verfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP) durchgeführt.
Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen und Gutachten liegen in der Zeit vom 14. August 2017 bis einschließlich 15. September 2017 bei folgenden Stellen aus und können dort während der Geschäftszeiten eingesehen werden:
1. Kreisverwaltung Euskirchen, Kreishaus, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Zimmer: A 202,
2. Gemeinde Blankenheim, Rathaus Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Zimmer: 202
3. Gemeinde Nettersheim, Rathaus, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim, Zimmer: 6
4. Verbandsgemeinde Adenau , Rathaus Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, Raum: A 1.02
Weiterhin werden die Antragsunterlagen gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Internet veröffentlicht unter: https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/immission/antr_bimschg.php
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch innerhalb der Einwendungsfrist vom 14. August 2017 bis einschließlich 2. 0ktober 2017 bei der Kreisverwaltung Euskirchen oder bei der Stelle erhoben werden, bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Einwendungen, die elektronisch eingereicht werden, sind während der Einwendungsfrist per E-Mail an zu richten.
Als Termin zur Erörterung der rechtzeitig gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, wurde Dienstag, der 28. November, ab 10.00 Uhr im Sitzungsaal II der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, bestimmt.
Interessant ist, dass die KEVER das Verfahren für 230 Meter Windriesen beantragt hat, obwohl sowohl die Bebauungspläne der Gemeinde für die beantragten Flächen, als auch die ausgewiesenen rechtsgültigen Windkonzentrationszonen eine maximale Höhenbegrenzung auf 75 Meter für Windanlagen ausweisen. Hier erwartet man anscheinend bei der KEVER eine zwischenzeitliche Aufhebung der Höhenbegrenzung des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde. Ebenfalls ungeklärt ist, wie die geplanten Räder, bei dem von der neuen Landesregierung avisierten zukünftigen Abstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung noch zwischen den umgebenden Ortschaften errichtet werden sollten. Hier rechnet man anscheinend bei der KEVER mit geringeren Abständen und hofft auf einen Vertrauensschutz der Landesregierung bei bereits begonnenen Windradprojekte.
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