Eifel: „Von Windanlagen gehen keine Gesundheitsgefahren aus. Wir schützen die Bürger vor den Emissionen. Unsere Gesetze und Verordnungen gewährleisten den umfassenden Schutz vor Lärm und Schlagschatten.“
So oder so ähnlich beruhigen Politiker und Windradplaner die besorgten Bürger, wenn wieder einmal ein Windanlagen-Projekt auf knappe Distanz an die Wohnbebauung heranrücken soll.
Ist das wirklich so? Seit Jahren weigern sich die politisch Verantwortlichen, die fast zwanzig Jahre alten Lärmschutzvorschriften zu reformieren. Man müsse erst einmal forschen und neuen Analysen machen, es gäbe keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, wird dann gesagt. Inzwischen wachsen die Windräder weiter. Noch größere Höhen werden angestrebt, noch mächtigere Flügel sollen endlich eine relevante Windausbeute liefern. Die Branche befindet sich – politisch gefördert – im Höhenflug.
Sollte man nicht zuerst einmal sicherstellen, dass die Windmaschinen wirklich gesundheitlich unbedenklich für die Menschen sind, die in ihrer Nähe leben müssen? Zumal sich unterschiedliche Beschwerden von Bewohnern im Umfeld von Windparks häufen, wie Mediziner immer wieder feststellen müssen. Das ist auch einer der Gründe, warum sich Ärztinnen und Ärzte mit unterschiedlicher medizinischer Spezialisierung zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen haben.
„Die ‚Ärzte für Immissionsschutz’ (AEFIS) eint umweltmedizinisches Interesse und das ärztliche Verantwortungsgefühl. Gesundheitsgefahren für Menschen früh zu erkennen, sie zu benennen und zu vermeiden“, steht auf der Webseite. https://aefis.jimdo.com/
Dr. med. Thomas Carl Stiller ist niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Mitglied der AEFIS. Er hat seine Praxis in der Nähe von Göttingen. Dr. Stiller sieht seine Aufgabe auch darin, die medizinische Aufklärungsarbeit zu leisten, die er bei den politisch Verantwortlichen vermisst.
EIFELON hat mit Dr. Stiller über die gesundheitlichen Aspekte der Energiewende gesprochen:
Als Ärzte tragen wir unabhängig von unserer Spezialisierung eine Verantwortung für die vorbeugende Gesundheit der Bevölkerung. Es gilt, potentielle Gefahren und abwendbar gefährliche Verläufe für die Menschen rechtzeitig aufzuzeigen, um zukünftigen Schaden abzuwenden.
Dieser Verantwortung folgend, müssen wir auf bislang nur unzureichend medizinisch erforschte Zusammenhänge, die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zusammenhängen, aufmerksam machen.Unser Grundgesetz sichert jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Damit hat der Gesetzgeber die Verpflichtung, danach zu handeln.
Ihre Vereinigung wirft der Gesetzgebung vor, die Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen bewusst zu ignorieren und damit die Gefährdung für Menschen billigend in Kauf zu nehmen.
In unserer Gesellschaft läuft seit Jahren ein großes Gesundheitsexperiment. Teilnehmer sind – ungewollt – alle Bürger, deren Wohnort sich im weiteren Umfeld einer Windenergieanlage befindet.
Wir werfen der Bundesregierung vor, seit Jahren wissenschaftliche Untersuchungen zur Langzeitwirkung von Schall, Schattenwurf und Infraschall auf den Menschen zu verschleppen und damit das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) ad absurdum zu führen.Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Diesem Anspruch wird der Gesetzgeber nach unserer Auffassung nicht gerecht.
Hier wird zu Gunsten der Energiewende der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hintangestellt.
Der Windenergieverband und die Ministerien sehen das leider ganz anders und wiegeln ab: ‚Unsere Lärmschutzvorschriften schützen die Bürger zuverlässig vor den Auswirkungen von Lärm. Dafür haben wir eine Bundes-Immissionsschutz-Verordnung mit einem genauen Regelwerk: Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm).
Aber es gibt doch Lärmvorschriften und die Gutachten zur Genehmigung der Windräder müssen die Einhaltung der TA Lärm belegen. Warum soll das nicht richtig sein?
Die TA Lärm regelt, wieviel Lärm ein Windrad tagsüber und nachts emittieren darf und wieviel Lärm dem Bürger in seinem Haus demnach zugemutet werden kann.
Mittlerweile steht dieses Regelwerk mit seinen Messgrundlagen für den hörbaren Schall an Windanlagen allerdings in der Kritik.
Die Verwaltungsvorschrift, nach der sich die Gutachter richten müssen, stammt aus dem Jahr 1998. Damit entsprechen die Richtlinien – nach der Schallemissionen von Windanlagen beurteilt werden – nicht mehr dem Stand der heutigen Technik. Geht man doch in diesen Berechnungsunterlagen noch von einer Gondelhöhe von nur 30 Metern aus. Bei den heutigen Gondeln von über 150 Metern eine eher unzulängliche Bemessungsgrundlage, die zur Beurteilung der Schallausbreitung herangezogen wird.
Das hat auch das Umweltbundesamt bereits vor fast drei Jahren erkannt, allerdings hat die Politik bisher keine Konsequenzen daraus gezogen.
Also werden weiterhin ungenügende Prognosemodelle zur Schallausbreitung herangezogen, die in weiten Teilen nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Der angebliche Lärmschutz existiert nur auf dem Papier, hat aber mit den realen Gegebenheiten vor Ort und der mittlerweile erreichten Bauhöhe der Windanlagen von über 200 Metern nicht mehr viel zu tun.
Aber was würde es für die Energiewende bedeuten, wenn man – wie in Bayern – die 10 H Regelung in NRW eingeführt hätte?
NRW ist dicht besiedelt. Wenn nun die Forderung – aus Gesundheitsvorsorge – die zehnfache Höhe einer Windanlage als Abstandsminimum vorzuschreiben, zur Anwendung käme, wären die erklärten Ziele der NRW Politik bis 2020, 15 Prozent des Stromaufkommens aus erneuerbaren Energien herzustellen, nicht umsetzbar. Der Anspruch würde an der dichten Siedlungsrealität im Land scheitern. Soviel konfliktfreie Windradflächen hat das Land nicht. Also wurden in NRW keine Mindestabstände von Windanlagen zur Wohnbebauung festgelegt. So hat es die Landespolitik beschlossen.
Es gilt – wie in den meisten anderen Bundesländern – die mittlerweile veraltete „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, mit der man meint, bis auf 3H – also die dreifache Windradhöhe – an die Gemeinden heranrücken zu können.
Diese Regelung hat allerdings ein paar Schönheitsfehler: Für den Bereich Infraschall kennt die TA Lärm keine Richtwerte. Lärm unter 20 Hertz (Hz) wird also gar nicht registriert oder gemessen. Es gibt für den Infraschallbereich zwischen 0,1 und 20 Hz – dem Bereich, der unter der Hörschwelle liegt – keine allgemeingültigen Mess- und Beurteilungsvorschriften. Damit findet Infraschall auch in der Beurteilung der Emissionen eines Windrades keinen Niederschlag!
Die Politik ist sich da sicher„Wissenschaftlich abgesicherte Belege für eine Gesundheitsgefährdung gibt es nicht.“
Wo liegen die Probleme bei dem, durch Windanlagen erzeugten Infraschall?
Beim normalen menschlichen Hören bewegen sich die Schallwellen in einem Frequenzband zwischen 20 und 20.000 Hertz. Infraschall liegt unterhalb der tiefsten vom Menschen noch hörbaren Töne von 20 Hertz.
Bei diesen sehr langwelligen Frequenzen gibt es faktisch keine Abschirmung durch Häuser oder geschlossene Räume. Auch in zehn Kilometer Entfernung ist der rythmische Flügelschlag der Windmühlen im Boden noch nachweisbar. Man kann sich also gegen Infraschall nicht schützen. Es existiert eine realen Gesundheitsgefährdung der Menschen durch die, von Windkraftanlagen ausgehende langwellige Schwingung. Das kann ich im meiner Praxis real erleben.
Infraschall wird durch die momentane Gesetzgebung nicht als Gesundheitsgefährdung eingestuft, folglich in der Genehmigungspraxis für Windanlagen und Windparks nicht berücksichtigt.
Von Befürworterseite wird den modernen Windkraftanlagen per se eine gesundheitliche Unbedenklichkeit unterstellt, die wissenschaftlich nicht belegt ist. Es fehlen Langzeiterfahrungen und Messungen an Anlagen in der bereits vorhandenen Größe und Menge. Die nötigen Untersuchungen werden auf die lange Bank geschoben.In anderen Ländern ist man da vorsorglicher. So hat Dänemark den weiteren Windradausbau an Land vorerst gestoppt, um wissenschaftliche Erkenntnisse zum Infraschall einzuholen.
Der gesamte Komplex der Auswirkungen von Windanlagen auf das menschliche Umfeld hat tiefgreifende Folgen auf Körper und Sinneswelt, die in keinster Weise untersucht sind. Die Menschen werden mit einer Politik konfrontiert, über deren Konsequenzen niemand nachgedacht hat. Die Anwohner in den ländlichen Regionen, wo Windräder stehen, werden zu Versuchskaninchen der Energiewende gemacht.
Also sind die unhörbaren Schallwellen eine Gesundheitsbedrohung?
Die Hörbarkeit des Lärms beinhaltet zugleich eine Schutzfunktion: Der Mensch versucht, sich dem störenden und möglicherweise schädigenden Lärm zu entziehen oder die Lärmquelle abzuschalten.
Beim Infraschall versagt diese Schutzfunktion leider, weil er für unser Ohr unhörbar ist. Unhörbar bedeutet aber nicht automatisch unschädlich, man muss hier deutlich zwischen der Wirkschwelle und der Wahrnehmungsschwelle unterscheiden.
Wir kennen viele Einflüsse, die unterhalb unserer Wahrnehmung schädliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus hervorrufen: UV-Licht wirkt, ohne sichtbar zu sein, Kohlenmonoxid schadet, ohne dass man es riechen kann, auch Toxine in Nahrungsmitteln kann man nicht schmecken.
Wie wirkt der technische Infraschall auf den menschlichen Organismus?
Technischer Infraschall, wie er z.B. von Windanlagen, Luftwärmepumpen oder auch Kühlanlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugt wird, zeichnet sich durch periodischen Schwingungsverlauf aus. Diese Besonderheit wirkt auf den Organismus ein. Empfindliche Menschen empfinden dies als belästigend. Eine Gewöhnung findet nicht statt. Auch gibt es oft eine gewisse Zeitdauer von Monaten, bis Jahren bis die Symptome auftreten. Technischer Infraschall wirkt sich auf Teile unseres Gehirns aus. Auch wenn wir den tiefen Schall nicht hören, nimmt unser Gehirn die tiefen Schwingungen als Reiz intuitiv wahr. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Es wird u.a. die Amygdala, der Mandelkern, ein Teil unseres Gehirns angeregt. Hier ist z. B das „Angstzentrum“ beheimatet. Auch Auswirkungen auf den Hypothalamus, das beherrschende vegetativ-nervöse bzw. hormonelle Regulationszentrum für den gesamten menschlichen Organismus, sind medizinisch beschrieben.
Diese Einwirkung funktioniert ohne unser bewusstes Zutun, also auch nachts im Schlaf erfolgt die unbewusste Wahrnehmung und Wirkung von Schall und Infraschall auf unseren Organismus. Diese Wirkungen laufen teilweise ausserhalb der Hörempfindung ab.
Während wir schlafen ist dieser Teil unseres Gehirns hellwach?
Ja, verantwortlich dafür ist unser uraltes genetisches Programm, das in Urzeiten unserer Lebenserhaltung diente. Auch aus dem Schlaf heraus können wir sofort auf Flucht- oder Angriffsmechanismus umschalten. Das erfolgt vollständig intuitiv und ohne unser bewusstes Zutun. Eine Alarmreaktion des Körpers, bei Gefahr wird Adrenalin ausgeschüttet Über das Zentralnervensystem kommt es zu einer blitzartigen Mobilisierung aller Körperreserven. Der Körper schaltet auf Stress-Modus.
Wird diese Stresssituation zu einem Dauerzustand, kann die natürliche Abfolge von Stressbewältigung und Entspannung nicht mehr stattfinden und es kommt zu den typischen Stressfolgen.
Was hat das für Auswirkungen auf die Menschen, die permanent Infraschall von technischen Anlagen ausgesetzt sind?
Die Liste der Symptome ist lang. Tragisch ist, dass meist die Ursache für die Erkrankung nicht erkannt wird. Die Patienten quälen sich jahrelang mit Phänomenen, die sie sich nicht erklären können. Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Hoher Blutdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken und Depressionen.
Das „Wind-Turbine-Syndrome“ wurde erstmals 2009 von Nina Pierpont, einer kalifornischen Medizinerin, beschrieben. Mittlerweile gibt es weltweit viele Fallbeispiele für die Windturbinen–Krankheit.
Sogar unsere Krankenkassen haben mittlerweile eine Abrechnungskennziffer für Gesundheitsschäden durch langwellige Frequenzen: „Schwindel durch Infraschall“.
Wie kann durch Broschüren der Ministerien und durch Äußerungen von politischen Mandatsträgern ständig der Anschein vermittelt werden, dass von niederfrequenten Emissionen keine Gefahren ausgeht?
Man begründet dies damit, der Infraschall der Windkraftanlagen liege deutlich unter der „Wahrnehmungsschwelle“ des Menschen. Die Orientierung an einer Wahrnehmungsschwelle ignoriert bekannte Krankheitsentstehungswege. Die krankmachenden Wirkungen niederfrequenter Schallwellen beruhen auf messbaren physiologischen Mechanismen und müssen von der immer wieder angeführten Wahrnehmungsschwelle deutlich getrennt werden.
Über die Strukturen des Innenohres, auch außerhalb unseres bewussten Hörens, erfolgt eine Reizweiterleitung mit einer nachfolgenden Verarbeitung im neuronalen Netz, im Gehirn.Erfolgt durch den Infraschall-Einfluss – auch über einen längeren Zeitraum – eine wiederholte Erregung bestimmter Gehirnregionen, so erhöht dies den Wirkungsgrad von Reizen gleicher Stärke. Eine Erregung dieser Nervenbahnen kann dann auch schon auf Grund schwächerer Reize ermöglicht werden. Dies kann auch eine Erklärung dafür sein, dass viele Betroffene erst nach einiger Zeit Symptome entwickeln.
Die ‚Wahrnehmungsschwelle‘ als untere Grenze des Gesundheitsschutzes festzustellen, ist aus diesem Grund nicht mehr akzeptabel. Eine auf den vorliegenden, medizinischen Wirkungen basierende ‚Wirkungsschwelle‘ muss zukünftig den Rahmen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung festlegen.
Konkret heißt das, in Zukunft den Infraschallbereich in die TA Lärm verbindlich zu integrieren und die gesundheitlichen Auswirkungen der niederfrequenten Schallwellen in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung zu berücksichtigen. Das sollte zu einer Erhöhung des Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Siedlungen und dauerhaft genutzten Wohnräumen führen.
Dr. Stiller, EIFELON bedankt sich für dieses informative Gespräch.
In einem zweiten Vortrag „Freier Luftraum für Rotmilan & Co“ am gleichen Abend, bezieht Ralf Wilke vom NABU Euskirchen Stellung zu den Auswirkungen der Windanlagen auf Vogel- und Fledermausarten in Eifel und Börde.
Der Eintritt ist frei, über eine Spende freut sich der NABU.
Schallprognosen greifen zu kurz:
https://www.vdi-nachrichten.com/Technik-Wirtschaft/Schallprognosen-greifen-zu-kurz
Die TA Lärm zum Nachlesen:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/481/dokumente/talaerm.pdf
- 21.05.2021: Welche Auswirkungen hat ein Rechenfehler beim Infraschall?
- 16.10.2020: Kundgebungen im Dürener Südkreis gegen Infraschallbelastung
- 24.07.2020: Was rettet Thum?
- 08.05.2020: Warum sind 1.000 Meter Abstand zu Windrädern zu wenig?
- 28.09.2019: Dr. med. Kaula: „Einfach fahrlässig, Politik ignoriert windradkranke Menschen“
- 04.05.2019: Der Lärm der großen Flügel
- 12.10.2018: Eine Webseite für Schallopfer
- 20.04.2018: Infraschall-Opfer organisieren sich
- 11.08.2017: Infraschall, das unterschätzte Risiko: Vortrag von Dr. Stiller im Internet verfügbar
- 07.04.2017: Infraschall und Artenschutz: Zwei Vorträge, zwei Experten zur Windenergie
Bisher 2 Kommentare
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„Der Infraschall von technischen Anlagen in Häuser (z.B. Heizungsanlage) ist meist höher, als das was zulässig gemessen wird von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebäuden! Die Heizungsanlagen müssen meist abgestellt werden, damit die Messergebnisse überhaupt verwertbar sind.
Hier wird nicht mit Fakten argumentiert, sondern Politik gemacht gegen die Windkraft.
Transparenz im Prozess bei der Entwicklung von Windparks und Aufklärung der Öffentlichkeit zu diesem Thema, würden diese Diskussionen erst gar nicht aufkommen lassen. Schleswig Holstein geht politisch mit diesem Thema völlig anders um, die Ergebnisse lassen sich sehen! Viele Menschen aus der Eifel fahren an die deutsche Nord- und Ostseeküste in Urlaub und haben sich an dass Bild der Windräder ganz selbstverständlich gewöhnt. Auch in der Eifel ist das natürlich möglich.
Mit freundlichen Grüssen aus dem Norden.
[…] Infraschall: Das ignorierte Gesundheitsrisiko […]
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