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Viele Blankenheimer stehen der Windradplanung ihrer Gemeinde kritisch gegenüber. [Fotos: cpm]

Windenergie: Ein langer informativer Abend in Blankenheim

Blankenheim: Die Sitzreihen in der Gesamtschule Eifel in Blankenheim waren gut gefüllt: Gut 200 Bürger wollten sich auf der Informationsveranstaltung der Gemeinde mit Windradprojektierer KEVER und der ebenfalls eingeladenen Bürgerinitiative „Sturm im Wald“ informieren.

Unter professioneller Leitung von Dr. Winfried Kösters, einem neutralen Moderator, sollten am vergangenen Mittwoch die rechtlichen und technischen Aspekte der Windradplanung in Blankenheim beleuchtet werden. Für Genehmigungsfragen waren Frank Fritze und Arno Rennert-Wölke als Vertreter des Kreises Euskirchen anwesend. Anschließend sollte die Bürgerinitiative „Sturm im Wald“ ihre Bedenken zu den Plänen vortragen. Das Ziel sei es, die Bürger umfassend zu informieren und keine Frage offen zu lassen, formulierte Dr. Kösters.

Bürgermeister Rolf Hartmann begrüßte die Gäste und führte aus, dass die Firma KEVER bei ihren geplanten Windrad-Standorten bereits einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Ortsbebauung einhalten würde. Wenn man keine Konzentrationszonen ausweisen würde, gäbe das „Wildwest.“ Dann könnte jeder die Windanlagen in der Kommune dahin bauen, wo es ihm gefällt. Der Bürgermeister sei gehalten, die bestehenden Gesetze zu beachten, auch wenn das zu einem Konfliktfeld in der Gemeinde führen würde.

Für die Information zur Windrad-Planung in Blankenheim musste die Bau-Fachbereichsleiterin Maria Nelles in die Bresche springen, nachdem sich Ingenieur Müller vom zuständigen Landschaftsplanungsbüro wegen Krankheit entschuldigt hatte. Hier gab es dann auch die ersten Kontroversen mit den Zuhörern, nachdem die Fachbereichsleiterin von einem Urteil der Oberverwaltungsgerichts sprach, das die Kommune zwingen würde, ihre Bauleitplanung, die eine Höhenbegrenzung für Windräder von 75 Metern vorsehe, zu überarbeiten. Das Gericht habe die Bebauungspläne mit der 75-Meter-Höhenbegrenzung für rechtswidrig erklärt, so Frau Nelles. Daher sei man gezwungen, die Bebauungspläne an die gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

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Über 200 interessierte Besucher folgten den Ausführungen der Referenten.

Dazu kam sofort Widerspruch aus dem Publikum: Die Bebauungspläne der Gemeinde von 1997 seien rechtskräftig, somit sei auch die Höhenbegrenzung von 75 Metern rechtskräftig. Daran bestünde kein Zweifel, das Gericht habe sich nur im Protokoll geäußert, dass die Höhenbegrenzung wohl nicht mehr zeitgemäß sei. Das sei aber die persönliche Meinung des Richters gewesen, dieses hätte keinerlei Rechtswirkung auf die Bebauungspläne der Kommune, konterte es aus dem Publikum. Vor dem OVG sei auch kein Urteil zu dem Thema ergangen. Die streitenden Parteien, der Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde und ein Windradbewerber, hätten sich auf einen Vergleich geeinigt, ein 125- Meter-Windrad in der 75-Meter-Zone zu errichten. „Dagegen muss die Gemeinde klagen, das ist Rechtsbruch“, kam als Zwischenruf aus dem Publikum. Der Rat hätte sich vor Jahren bei der Höhenbegrenzung von 75 Metern etwas gedacht und den Schutz der Bürger und des Landschaftsbildes damals als Argument angegeben. Das würde wohl heute immer noch gelten, ist man sich im Saal einig.

Dass die Blankenheimer hier nicht die Meinung des Rates und der Verwaltung teilen, schlägt sich auch in der „Öffentlichen Beteiligung“ der Bürger zu der Ratsentscheidung, die bestehenden Bauleitpläne aufzuheben zu wollen, nieder. Zu diesem Thema sind über 600 Widersprüche aus der Gemeinde bei der Verwaltung eingegangen. Die nun erst einmal einzeln geprüft und bewertet werden müssen.

Das Argument der Baudezernentin, die Verwaltung  sei verpflichtet, den Flächennutzungsplan an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sehen die Bürger anders. Gerade die Tatsache, dass der alte Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne seit Jahren rechtsgültig seien, gebe der Gemeinde Schutz vor den Klagen von Bauwerbern. Ein neuer Flächennutzungsplan müsse auch die neuen gesetzlichen Grundlagen berücksichtigen und wäre daher nicht rechtssicher einzuschätzen.

Hier stimmt die Baudezernentin zu: Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) sei erst seit Ende Januar in Kraft, demnach gäbe es dazu auch keinerlei Erfahrungswerte oder Gerichtsurteile, wie sich die Landesplanung auf Gemeindeebene auswirken würde. Ansonsten gäbe es klare Vorgaben der Landesregierung durch den Windenergieerlass, wie die Gemeinden ihre Windkonzentrationszonen auszuweisen hätten. Windräder müssten in der Gemeinde so geplant werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Windanlagen gewährleistet sei. Damit sei auch klar, dass Windanlagen heute in größere Höhen geplant würden als noch vor Jahren. Dazu würde es auch gehören, keine „Verhinderungsplanung“ zu betreiben, ist man in der Verwaltung überzeugt.

Die Bürger sehen das anders: Sie sehen nicht ein, dass „ein Windrad an jeder Ecke der Energiewende helfen sollte.“ Zumal es keine Möglichkeit gäbe, überschüssigen Strom zu speichern und bei Flaute doch weiterhin die Kohle und Atomkraftwerke einspringen müssten. Daran würde auch ein weiterer Ausbau zu Lasten der Landbevölkerung, der Natur und des Tourismus nichts ändern. Die Gemeinde sei zuerst zum Schutz der Bürger in der Verantwortung.

Zu den Verwirrungen, wer denn nun für die Planung der Kommune zuständig sei, führte Arno Rennert-Wölke als Vertreter des Kreises aus, dass der Kreis die Überprüfungsinstanz für die von Kommune oder Baubewerber eingereichten Gutachten und Anträge sei. Sollten die gesetzlichen Auflagen erfüllt sein, stellt der Kreis die Genehmigung für das Bau- oder Planungsvorhaben aus. Der Kreis selbst habe keine Bauhoheit in der Kommune.

Hier merkte ein Zuhörer an, der Kreis hätte sich besser nicht auf den Vergleich mit dem Baubewerber vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einlassen und auf einem Urteil bestehen sollen. Dann hätte man nun Rechtssicherheit, ob die bestehenden Konzentrationsflächen den gesetzlichen Anforderungen genügen.

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Die Windkozentrationszonen in Blankenheim

Nachdem der Standpunkt der Kommune dargelegt war, erläuterte Matthias Mark vom Projektierer KEVER, einer Tochtergesellschaft von Energie Nordeifel/KEV und des Planungsbüros PE Becker GmbH aus Kall, die Pläne für den „Eifel Windpark Blankenheim“.

Nach den Vorstellungen des Entwicklers soll in Blankenheimerdorf eine Großwindanlage vom Typ Enercon E 141 mit einer Bauhöhe von knapp 230 Metern und einem Flügeldurchmesser von 140 Metern installiert werden. Diese Windanlage hat eine Nennleistung von 4,2 MW.

Auf der Konzentrationsfläche zwischen den Dörfern Rohr, Reetz und Mülheim denkt die KEVER an drei Anlagen desselben Typs sowie eine weitere Anlage mit 206 Metern und eine Anlage mit 186 Metern Höhe. Die KEVER betonte, dass bei allen geplanten Windrädern der Mindestabstand von 1.000 Metern zur Ortsbebauung und 600 Metern zu Einzelgehöften eingehalten würde. Anhand von über 150 Fotomontagen soll der optische Eindruck der Windräder auf das Landschaftsbild demonstriert werden. Diese Bilder ständen auf der Seite http://www.kever-fairwert.de zusammen mit den exakten Standorten, den Schall- und Schattenwurfprognosen für die interessierten Bürger zur Verfügung.

Auf die Frage aus dem Publikum, wie sich KEVER zu einer Höhenbegrenzung stellen würde, antwortete Matthias Mark, dass er Höhenbegrenzungen in Bebauungsplänen für überholt und nicht dem Stand der Technik entsprechend sehen würde.

Zu der Frage der Zuhörer, ob die KEVER mit Blankenheim bereits im Vorfeld Genehmigungs- beziehungsweise Gestattungsverträge abgeschlossen habe, um sich so einen Alleinrealisierungsanspruch auf Windräder auf den gemeindlichen Konzentrationsflächen zu sichern, wollte Mark nicht antworten. Auch dass eine solche Regelung gegen die Wettbewerbsbestimmungen des neuen EEG 2017 verstoßen würde, blieb ohne Kommentierung durch die KEVER.

Zu der Frage, inwiefern Infraschall-Auswirkungen der Riesenräder untersucht seien, war zu vernehmen, dass man seitens des Ministeriums in Düsseldorf zu diesem Thema keinen Handlungsbedarf sehen würde.

Der Einwand aus dem Publikum, die Schallwerte der neuen Riesenwindräder wären ja wohl nicht gemessen, sondern nur theoretisch berechnet worden und das auf der Grundlage einer 20 Jahre alten Zulassungsnorm, deren Tauglichkeit sogar das Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) bezweifeln würde, fand keine weitere Stellungnahme des Projektierers.

Insgesamt entstand beim Publikum der Eindruck, dass das Unternehmen bereits sehr sicher wäre, die Genehmigung zum Bau der Anlagen, auch über die Bedenken der Bürger hinweg, durchzusetzen.

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Maria Nelles (v.l.), Matthias Mark, Martin Kleppe und Moderator Winfried Kösters standen den Bürgern Rede und Antwort.

Der immer wieder durch die Kommune geäußerten Überzeugung, man müsse an dieser Stelle Landes- und Bundesrecht durchsetzen und könne sich da einen eigenen, gegensätzlichen Standpunkt nicht leisten, widersprach Martin Kleppe von der BI „Sturm im Wald.“ Er betonte, die Kommune wäre Herr des Bauleitverfahrens und es müsse sehr ernsthaft abgewogen werden, ob man für die mageren Ergebnisse der Windkraft im deutschen Energiemix die intakte Natur und den darauf ausgerichteten Tourismus der Kommune opfern dürfe. Die Windenergie sei volatil, könne also ein Stromnetz nicht selbstständig oder auch in Verbindung mit Photovoltaik aufrecht erhalten. Die CO2-Einsparungen der 27.000 deutschen Windräder hätten nicht zu einer Absenkung des CO2-Ausstoßes geführt, im Gegenteil: Die Werte gingen in Deutschland Jahr für Jahr weiter nach oben.

Die Eifel ist gehalten, ihre intakte Natur zu verteidigen, das wäre das Kapital der Zukunft. Die Gemeinde Blankenheim hätte auch keine Flächen, über deren Pachteinnahmen sie von der Windenergie maßgeblich profitieren könnte. Es gäbe keine Notwendigkeit, den rechtssicheren Bebauungsplan aufzugeben und in vorauseilendem Gehorsam die Vorgaben des Remmelschen Windenergieerlasses zu erfüllen. Der Windenergieerlass sei kein Gesetz und damit auch für die Gemeinde nicht bindend. Die Bauhoheit der Kommune wäre ein grundgesetzlich garantiertes Recht und hätte Priorität vor einem politischen Erlass eines Ministers.

In der anschließenden Diskussion wurde dem Bürgermeister und KEVER vorgeworfen, dass sowohl die Gemeinde Blankenheim wie auch der Kreis Euskirchen mit der Energie Nordeifel (ene) wirtschaftlich verflochten sei und so bei einer Genehmigung der Windräder nicht unvoreingenommen agieren könne. Das wurde vom Bürgermeister bestritten, erst bei einer Beteiligung von 50 Prozent würde diese Annahme juristisch greifen. Sowohl die Beteiligung der Kommune, wie auch die des Kreises lägen aber weit darunter.

Insgesamt ein informativer Abend für alle Beteiligten, zu dem die Gemeinde geladen hatte. Die Moderation war fair. Jeder, der wollte, konnte sich zu Wort melden, was dazu führte, dass der Abend erst nach Mitternacht endete. Auch bei der Verwaltung scheint man nachdenklich geworden zu sein, ob eine Windradbebauung ohne Höhenbegrenzung wirklich der Weisheit letzter Schluss sei. Eigentlich ein gutes Zeichen für ein weitere Gesprächsbasis zwischen Bürgern, dem Rat und der Verwaltung in Blankenheim.

12.5.2017PolitikBlankenheim0 Kommentare cpm

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