Kreuzau: Am Donnerstag, dem 7. Dezember, um 10 Uhr, findet in der Festhalle Kreuzau der öffentliche Erörterungstermin zu der Windradplanung in Kreuzau-Thum (Lausbusch) statt.
Der Kreis Düren hatte im September eine Umweltverträglichkeitsprüfung veranlasst. Bürger und Verbände konnten ihre Bedenken gegen die geplanten fünf Windräder an diesem Standort bis 14. Oktober an die Umweltbehörde des Kreises vorbringen.
Der Baubewerber, die Dürener Firma REA, hatte einen Antrag auf geänderte Windradtypen mit größeren Flügeln an diesem Standort gestellt. Dazu sind, nach Ansicht der Naturschutzverbände, neue Gutachten erforderlich, da sich damit sowohl die Schallbelastung für die Anlieger, wie auch das Kollisionsrisiko für windradgefährdete Vögel negativ – gegenüber den ursprünglich vorgelegten Gutachten – verändert hat. (Eifelon berichtete)
Spannend bleibt die Frage ob die Kreisbehörde den seit 29. November gültigen Erlass zur Neuberechnung der Schallimmission bei hohen Windanlagen berücksichtigt. Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat 2016 neue Regeln zur Berechnung der Schallimmission aufgestellt, die ab sofort in Kraft treten. Damit sind die veralteten Berechnungen nach der TA-Lärm teilweise überholt. Der neue Erlass ist seit gestern auch in NRW für Genehmigungsbehörden verbindlich und wird zu größeren Abständen bei den neuen Windanlagen beitragen. Welche Konsequenzen sich damit für die fünf Kreuzauer Windräder am Lausbusch ergeben, wird sich am kommenden Donnerstag zeigen.
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