EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
1
Der Kampf um die Verunstaltung der historischen Nideggener Stadtansicht geht weiter. [Foto: cpm]

Nideggen wehrt sich: Beschwerde gegen VG-Beschluss

Nideggen: In der Ratssitzung am vergangenen Dienstag stand der neue Beschluss des Verwaltungsgerichts  Aachen (VG) im Eilverfahren der Stadt Nideggen gegen die Genehmigung von fünf Kreuzauer Windanlagen vor dem Nideggener Stadtpanorama zur Diskussion.
Die Stadt hatte gegen den vom Kreis Düren genehmigten Windpark Lausbusch bereits im Juli 2018 Klage eingereicht. Zu der erteilten Baugenehmigung des Kreises gehörte auch eine „Anordnung der sofortigen Vollziehung“. Damit kann der Projektierer mit dem Bau der WEA beginnen, bevor alle Rechtsmittel gegen den Bescheid ausgeschöpft sind.
Da der Baubeginn im Windpark Lausbusch im November 2019 kurz bevorstand, das Verwaltungsgericht Aachen sich aber bis zu diesem Zeitpunkt im Hauptverfahren nicht gemeldet hatte, war es zusätzlich notwendig geworden, mit einem Eilantrag die Errichtung der im Streit befindlichen Windanlagen zu verhindern. Aber auch hierbei hatte das Verwaltungsgericht keinerlei Eile…

Bereits 2016 protestierten die Nideggener gegen die Kreuzauer Windradpläne. [Foto: cpm]

Die fünf Windanlagen wurden vom Projektierer im Dezember und Januar errichtet, damit waren vollendete Tatsachen geschaffen. Der „Eilantrag“ wurde nun – am 17. Juni 2020!-  also mehr als ein halbes Jahr später vom Gericht abschlägig entschieden. Eine der Begründungen des Gerichts war, dass der Bau der Windanlagen ja nun erfolgt sei und damit der Antrag auf „aufschiebende Wirkung“ hinfällig geworden wäre. So kann man als Gericht natürlich auch Tatsachen schaffen, indem man einfach nicht handelt.

In einem, unabhängig vom Aachener Verfahrenen, gegen die Baugenehmigung laufenden Normenkontrollverfahren hatte das OVG Münster der Beschwerde der Stadt Nideggen im Januar recht gegeben und Fehler im Genehmigungsverfahren festgestellt. Gerügt wurde unter anderem das fehlerhafte Denkmalschutzgutachten und die Nichtbeachtung der Auswirkungen des Anlagenstandorts auf geplante Nideggener Bau- und Gewerbegebiete.
(Eifelon berichtete.) Damit hat das OVG bestätigt, dass die erteilte Baugenehmigung des Kreises fehlerhaft war und die Stadt Nideggen dadurch in ihren Rechten verletzt worden sei.

Das Aachener Verwaltungsgericht sah das in seinem Beschluss anders und negiert damit auch die Denkmal-Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Das Gericht war der Ansicht, nur der Eigentümer des Denkmals sei berechtigt, gegen den Baubeschluß vorzugehen. Die Nideggener Burg befindet sich im Eigentum des Kreises Düren. Nachdem der Kreis gleichzeitig über seinen Energietocher Rurenergie mit 75 Prozent an der Millioneninvestition Lausbusch der Windenergie Kreuzau GmbH & Co. KG, einer Firma des Dürener Projektierers REA, beteiligt ist, eine eher unwahrscheinliche Möglichkeit für eine Klage.

Die weiteren, nun im Eilverfahren angeführten Gründe des VG Aachen glänzen auch nicht gerade. So führt das VG an, dass bei einer Verzögerung des Baubeginns wirtschaftliche Nachteile des Projektierers zu erwarten gewesen seien, überdies spreche das öffentliche Interesse an der Erzeugung regenerativer Energie für eine sofortige Vollziehung der Genehmigung. Deswegen sei ein Stillstand der nun errichteten WEA bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren zu verneinen.

Hier stellt sich zum wiederholten Mal die Frage nach einer möglichen Interessenskollision des Kreises: Auf der einen Seite muss der Kreis Düren für die Wirtschaftlichkeit seiner Immobilie – der Burg – Sorge tragen, auf der anderen Seite gefährdet die Investition und der Betrieb der Lausbusch-Windräder genau die touristische Attraktivität des historischen Nideggener Stadtpanoramas.

Auf der einen Seite tritt der Kreis als Genehmigungsbehörde des Windparks auf, muss also die ordnungsgemäßen Voraussetzungen für die Baugenehmigung überprüfen, während er gleichzeitig auf der andern Seite an dem Investment, als Beteiligter am Windpark Lausbusch ein wirtschaftliches Interesse hat.

Gegen diesen Richterspruch des Verwaltungsgerichtes im „Einstweiligen Verfahren“ hat der Rat der Stadt Nideggen nun – mit der Mehrheit von CDU, MfN und FDP beschlossen – Beschwerde einzulegen.

Der Schattenschlag und die Geräuschbelastung der seit Februar laufenden, umstrittenen Windanlagen hat – vornehmlich bei Ostwind – bereits zu zahlreichen Beschwerden der Anwohner bei der Stadt Nideggen geführt. Zum Teil wird von einer massiven Geräuschentwicklung – selbst bei geschlossenen Fenstern – innerhalb der Wohnräume berichtet. Auch bei der BI WIR (Windrad-Initiative-Rureifel) haben sich zahlreiche Bürger aus den anliegenden Wohngebieten aus Nideggen und Berg gemeldet.
Die massiven Beschwerden haben die Fraktion der Menschen für Nideggen (MfN) veranlasst, einen zusätzlichen Antrag zum Thema des Kreuzauer Windparks Lausbusch in die Ratssitzung einzubringen:

Die Bürger sind darüber zu informieren, dass die Stadt nicht berechtigt ist, gegen schädliche Umwelteinwirkungen auf ihren Grundstücken rechtlich vorzugehen. Wegen der Beeinträchtigung durch Schattenwurf oder Lärmbelästigung der Windanlagen müssen sich die Betroffenen an den Kreis Düren wenden.“

Dieser Antrag wurde mit 12:11 Stimmen von der Ratsversammlung angenommen.

19.6.2020PolitikNideggen1 Kommentar cpm

Bisher 1 Kommentar
Kommentar schreiben

  • Ich weiss immer das ich in einer „marktkonformen Demokratie“ lebe wenn ich „„Anordnung der sofortigen Vollziehung“ lese, muss man sich auf der Zunge langsam zergehen lassen. Schei….s auf die Gewaltenteilung, sofortiger Vollzug. „Seit 5:45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen“, mit sofortiger Vollziehung.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite