Nideggen: „Würden wir dem zustimmen, dann wäre unsere Glaubwürdigkeit in Frage gestellt“, sagte Vorsitzender Sigurd Nießen (CDU) während der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planung-, Denkmal- und Umwelt am vergangenen Dienstagabend. In der Bürgerbegegnungsstätte beschäftigten sich die Ausschussmitglieder zunächst mit dem Verfahren „Windpark Lausbusch“ auf Kreuzauer Gebiet. Der Projektierer, die Firma REA, legte in diesem Zusammenhang dem Ausschuss einen Gestattungsvertrag vor. Als Zuwegung der Kreuzauer Windindustriezone in Lausbusch sollten demnach Wegeflächen dienen, die zu Nideggen gehören. Als Nutzungsentschädigung würde die Firma REA der Kommune einen einmaligen Betrag von 30.000 Euro anbieten, der die Wegenutzung zu den Windanlagen für die nächsten 30 Jahre beinhaltet.
Da die Stadt Nideggen allerdings aktuell gegen die Windradpläne der Nachbarkommune Kreuzau klagt, lehnten die Ausschussmitglieder mehrheitlich den Beschlussvorschlag unter anderem mit dem anfangs zitierten Satz von Sigurd Nießen ab.
Diplom-Geograf Rochus Mey vom Kaller Planungsbüro PE-Becker stellte das Ergebnis der Potentialflächenuntersuchung des Nideggener Stadtgebietes vor. Hierbei sollte untersucht werden, wo auf Nideggener Gelände möglicherweise Windkonzentrationsflächen planbar wären.
Die Untersuchung des Planungsbüros geht davon aus, dass drei mögliche Konzentrationszonen (Zone A, F und G) nach Abwägung der harten und weichen Tabukriterien auf dem Stadtgebiet Nideggen möglich wären. Für die Zone A – neben den umstrittenen, geplanten Kreuzauer Windrädern zwischen Thum und Nideggen (Lausbusch) – schlägt das Planungsbüro eine Höhenbegrenzung der Windrädern auf 150 Meter vor.
Für den Nachbarbereich der Zone A „Lausbusch“ hatte der Denkmalschutz bei der Genehmigung der Kreuzauer Zone durch die Bezirksregierung starke Bedenken wegen der Gefährdung des historischen Nideggener Stadtbildes angemeldet.
Die neuen, größeren Abstände zur Wohnbebauung nach dem NRW-Koalitionsvertrag sind in diesen Planungen noch nicht berücksichtigt. Aus früheren Planungsschritten ist allerdings ersichtlich, dass bei einem 1.500-Meter-Abstand zur Wohnbebauung in Berg, Wollersheim und Heimbach-Vlatten die ausgewiesenen Windenergiezonen wesentlich kleiner würden, als sie in der vorgelegten Planung ausfallen.Gar nicht erst zur Abstimmung kam der Antrag des Bürgermeisters und der Stadt, die achte Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nideggen zu beschließen, um die Planung für neue Windkonzentrationszonen im östlichen Stadtgebiet aufzunehmen.
Nach der Vorlage der Verwaltung sollte der Ausschuss über den Beginn der Planung zum „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ beschließen. Stattdessen stellte die CDU den weiterreichenden Antrag, den Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplans bis zum 31. Dezember 2018 auszusetzen und mit einem Beschluss abzuwarten, bis die Landesregierung ihre weitere Planung zur Windenergie verbindlich festgelegt habe. (EIFELON berichtete)
Mehrheitlich stimmten die Ausschussmitglieder von CDU, MfN und FDP für den CDU-Antrag. Die UNABHÄNGIGEN enthielten sich. SPD und GRÜNE waren gegen die Vertagung. Klaus Droste (Bündnis 90/Die Grünen) nannten die Versammlung daraufhin einen „Schiebeausschuss“.
Landtagsabgeordneter Dr. Ralf Nolten, der auch im Kreuzauer Rat Fraktionsvorsitzender der CDU ist, verfolgte die Sitzung ebenso wie rund 30 Windradgegner, darunter Dr. Helmut Waldmann von der BI Windrad-Initiative-Rureifel (WIR) und Albert Grein vom Geschichtsverein aus Wollersheim.
Ralf Nolten verriet am Rande der Sitzung, dass wohl aufgrund der Überarbeitung des Landes-Entwicklungs-Plans (LEP) im Landtag, die Empfehlung im alten LEP zwei Prozent der Gemeindefläche für den Windradausbau zur Verfügung zu stellen, kassiert würde.
In den Erläuterungen des LEP der Vorgänger-Regierung („Zu 10.2-2“ aus LEP NRW 2017) gab die Landesregierung bisher ihrer Erwartung Ausdruck, dass die Kommunen sich mit mindestens zwei Prozent ihrer Gemeindefläche am Windenergie-Ausbau beteiligen mögen. Allerdings hat diese Formulierung – als reine Empfehlung – keine rechtliche Bindewirkung. Insofern hat auch eine Streichung dieser Passage keine Auswirkung auf die gesetzlichen Regelungen zum Windradausbau in NRW.
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