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Drehen sich hier bald 200 Meter hohe Windräder? [Foto: bwp]

Gegenwind für Windanlagen

Nideggen: Normalerweise leben die Eifelgemeinden in harmonischem Miteinander. Man hilft sich gegenseitig – grenzüberschreitend. Mit ihrer Forderung nach‚ Ausweisung von kommunalen Windkraftkonzentrationszonen in den Gemeinden’ hat die Landesregierung jedoch einen Misston in diese Harmonie gebracht.

Nun kämpft Nideggen um sein Stadtbild. Gegner dieser Auseinandersetzung ist die Gemeinde Kreuzau.

An der Gemeindegrenze zu Nideggen, an der Landstraße L33 im Bereich der Gemeinde Thum, plant Kreuzau, einen Windpark zu errichten. Neun 200 Meter hohe Windanlagen westlich und östlich der Gemeinde Thum bilden in der beantragten Planung einen Riegel vor dem Panorama von Nideggen. Die Nideggener fühlen sich „eingemauert“ und bedrängt: „Das Umfeld des historischen, unter Denmalschutz stehenden Ortskerns wird zerstört. Der Schaden für das Stadtbild, den Tourismus in der Wanderregion und das Image der Rureifel ist unabsehbar und nicht hinnehmbar.“, argumentiert die Nideggener Ratsfraktion „Menschen für Nideggen“ und eine Bürgerinitiative, die sich nach dem Bekanntwerden der Kreuzauer Pläne spontan gebildet hat. Bereits 500 Nideggener Bürger haben sich in kürzester Zeit mit ihrer Unterschrift gegen den Kreuzauer Windpark ausgesprochen.

Obwohl Nideggen das Angebot der Kreuzauer Gemeindeverwaltung, eine Erweiterung des geplanten Kreuzauer Windparks auf Nideggener Gebiet fortzusetzen und so den Riegel der geplanten Kreuzauer Anlagen um mehrere Nideggener Windräder zu erweitern, abgelehnt hat, fürchten die Nideggener weiterhin um ihr historisches Stadtpanorama.

Auch BUND und NABU äußern in ihrem Gutachten heftige Bedenken gegen den Standort, denn die offene Region südwestlich der Drover Heide gilt als Jagdgebiet vieler seltener Vogelarten, Überflugroute großer Kranichschwärme und Nahrungshabitat von Waldohreulen und Waldkäuzen. Hier ist nach Ansicht der Naturschutzverbände von vielfältigen Kollisionen mit den 200 Meter hohen Windrädern auszugehen. Die Naturschutzverbände lehnen den Standort deshalb aus ökologischen Gründen ab.

Wegen des verschuldeten Haushalts der Gemeinde Kreuzau sieht man die möglichen Pachteinnahmen durch die Windräder auf Gemeindegrund und -Boden als maßgebliches Hauptargument für die Ausweisung der Windkonzentrationszonen. Pro Jahr und Windrad sollen mittlere fünfstellige Beträge von den Betreibern bezahlt werden. Damit hätte Kreuzau jährliche Einnahmen im mittleren sechsstelligen Bereich für den chronisch klammen Stadtsäckel.

Ob es zukünftig allerdings zu den versprochenen sprudelnden Einnahmen aus der Windkraft kommen wird, bezweifeln mittlerweile immer mehr Studien und Fachgutachten. Sie stützen sich dabei auf die Erfahrungen der Anleger in den letzten Jahren. So sei das mögliche Windertragspotential in den meisten vorliegenden Studien zu optimistisch bewertet worden.

Die Windräder erreichen ihre prognostizierten jährlichen Betriebsstunden nicht. Durch die geringeren Umsätze und die konstant hohe Darlehenstilgung bleibt der avisierte Gewinn auf der Strecke: 65% aller Anteilseigner an Windparks erreichen keine 2% Rendite im Jahr. (Quelle: Bundesverband Windenergie, siehe FZ Artikel) Also weit entfernt von den versprochenen Gewinnausschüttungen von fünf bis zehn Prozent per Anno, wie die Fuldaer Zeitung im Juni berichtete.

Das wird auch in Kreuzau nicht anders sein, denn die für den Standort geschätzten durchschnittlichen Windprognosen sind mit 5,5m/s im „Schwachlastbereich“ angesiedelt. Das bedeutet, dass die Anlagen im Jahresschnitt vermutlich nur 15% ihrer Nennleistung erbringen werden.

Nach Analyse der von Kreuzau vorgelegten Standort-Gutachten und -Studien hat die Nideggener Bürgerinitiative beschlossen, ihrerseits Anmerkungen und Bedenken zum projektierten Windanlagen-Standort an die Gemeinde Kreuzau weiterzuleiten. Nach Ansicht der BI und der sie beratenden Experten sind die vorliegenden Fachgutachten in weiten Bereichen unvollständig und halten einer objektiven wissenschaftlichen Analyse nicht Stand. Somit sind sie nach Ansicht der Nideggener BI ungeeignet als Grundlage einer Ratsentscheidung der Gemeinde Kreuzau für die strittigen Windkraftkonzentrationszonen.

Der Schriftsatz der BI bezweifelt ebenfalls die Wirtschaftlichkeit des Projektes und kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der an diesem Standort stark verminderten Stromausbeute die Grundlagen zur Förderung nach dem neuen EEG nicht erfüllt werden. Der Schriftsatz-Gutachter folgert: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ausweisung der Potentialflächen D und E (westlich und östlich Thum) insgesamt gegen geltendes Recht verstoßen.“

Nach der Lektüre der ca. 40-seitigen Ausführung bleibt bei den Windrad-Gegnern der Eindruck, dass sich die Gemeinde Kreuzau auf ein fragwürdiges Abenteuer einlässt, das im Ausführungsfall näher an der Pleite als an der avisierten, sprudelnden Pachteinnahme angesiedelt ist.

Kreuzau wäre gut beraten, vor einer Entscheidung eine eigene, unabhängige Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projektes anzusetzen. Weisenheim am Berg, eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz, hat genau das gemacht und ihren Bürgern das Ergebnis in einer kleinen Broschüre vorgestellt.

Sollte es zum Bau der Windräder kommen, blieben auf jeden Fall die betroffenen Anwohner, das gutnachbarliche Verhältnis zwischen den Kommunen, der für Nideggen lebensnotwendige Tourismus und ein harmonisches und landschaftlich reizvolles Stück Rureifel auf der Strecke.

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17.10.2014PolitikNideggen0 Kommentare bwp

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