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Im Focus: Windradplanung im Lausbusch. [Foto: cpm]

Lausbusch im UVP-Erörterungstermin und im Kreistag

Kreise, Kreis Düren: Am vergangenen Donnerstag hatten sich die untere Naturschutz- und Immissionsschutz-Behörde des Kreises Düren zu einer Anhörung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu dem, in Kreuzau-Thum (Lausbusch) geplanten Windenergieprojekt zusammengefunden. Dazu waren natürlich auch die Einwender gegen diesen Windpark eingeladen.

Die Dürener REA GmbH plant in Lausbusch eine Windenergiezone mit fünf 175-Meter-Windrädern zu errichten. Um an dem neuen Bieterverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG) im Jahr 2018 teilnehmen zu können, müssen die Bewerber eine abgeschlossene und genehmigte UVP vorlegen, bevor sie um die Genehmigung mitbieten können. Dabei kommt dann das niedrigste Gebot – zum dem ein potentieller Auftragnehmer bereit ist, seinen Strom zu liefern – zum Zug.

Zu dieser UVP hat die Öffentlichkeit, die betroffenen Anlieger und die Naturschutzverbände, das Recht, Einwendungen zu erheben, die dann der zukünftige Betreiber ausräumen muss oder die Genehmigungsbehörde, der Kreis, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zurückweisen kann.

Über diese Windradpläne gibt es Diskrepanzen zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen, die sich gegen diese Windradpläne vor dem historischen Stadtpanorama ausgesprochen hat, aber auch die Naturschutzverbände hatten mehrerer Einwendungen. Hier wurde unter anderem die erhöhte Schlagefährdung für Uhu und Rotmilan durch die neu geplanten 130-Meter großen Flügel der Energieanlagen hervorgehoben, die, aufgrund der geringen vorgegebenen Anlagen-Bauhöhe von 175 Metern nun in die Flugkorridore der geschützten Vögel reichen würden und so die Vogelschlaggefahr erheblich steigern würden. Dazu fordern die Naturschutzverbände neue Gutachten.

Auch das neue Schallberechnungsverfahren nach der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), erst seit wenigen Tagen in Kraft, wurde angesprochen. Diese neuen Regelungen lösen die alten Schallprognoseverfahren nach der TA Lärm teilweise ab und verlangen neue Gutachten zur Lärmentwicklung der Räder von den Antragstellern. Hier wurden auch Zweifel der Teilnehmer laut, ob denn die Offenlage nicht wiederholt werden müsse, da diese neuen Gutachten nach der LAI-Verordnung noch nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht seien und somit bisher dazu auch keine Beurteilung vorgenommen werden konnte.

Ebenfalls vom Naturschutz kritisiert wurde das Alter der beigebrachten Gutachten zum Artenschutz, die teilweise auf das Jahr 2010 zurückgehen und damit als Entscheidungskriterien nicht mehr zulässig wären, da zu alt.

Auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der geplanten Räder in der Windenergiezone Lausbusch wurde in der Anhörung aufgeworfen. Hier erklärten die Vertreter der Kreisbehörde, diese Frage sei nicht Bestandteil des UVP-Verfahrens. Daher müsse sich die Genehmigungsbehörde damit nicht auseinander setzen. Das sei allein Sache des Antragstellers.

Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Windenergieprojektes Lausbusch beschäftigte in den letzten Tagen auch ein Ingenieurskollektiv aus Aachen. Anlass waren die Pläne der Dürener Rurenergie, sich mehrheitlich an dem Projekt Kühlenbusch der REA GmbH beteiligen zu wollen.

Die Fachingenieure beobachten schon seit längerer Zeit die Windenergie-Aktivitäten der Aachener Stadtwerke (STAWAG) und hätten dabei festgestellt, dass die Windrad-Investments des Aachener Energieversorgers alle nicht gewinnbringend – entsprechend der vor Baubeginn erstellten und vorgelegten Ertragszahlen – laufen würden. (Siehe Grafik unten)

Da auch Unternehmen aus der StädteRegion über die Energie und Wasserversorgung GmbH (EWV) an der Kreis Dürener Rurenergie beteiligt sind, sahen sich die Experten veranlasst, dem Landrat und den Mitgliedern des Dürener Kreisausschusses ihre Recherchen zu den vergleichbaren Aachener Windenergie-Investitionen mitzuteilen.

In einer Presseaussendung veröffentlichten sie nun ihren Brief und weisen auf die Risiken hin, die ein solches Investment für die mehrheitlich kreiseigene Rurenergie haben würde.

Die Dürener Rurenergie will sich zu 75% an einer Millioneninvestition der REA GmbH an einem Windpark in Kreuzau-Thum beteiligen.

Allerdings soll diese Beteiligung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich gehen. Dazu wird ein Vorratsbeschluss aus dem Jahr 2014 bemüht, der Investitionen der Rurenergie in der Größenordnung von 248,5 Millionen Euro in Erneuerbare Energien pauschal absegnet. Der Kreistag soll am 14. Dezember – im nichtöffentlichen Teil – nur informiert werden, eine Abstimmung über diese Investition in der Größenordnung von über 20 Millionen Euro ist nicht vorgesehen.

Die Vorlage einer belastbaren Rentabilitätsrechnung zu diesem Investment sei den Ratsmitgliedern bisher vorenthalten worden. Angesichts der prekären Finanzsituation der kreiseigenen Beteiligungsgesellschaft (die BTG ist der Beteiligungsträger der Rurenergie zu 50,1%), sei diese Zusatzbelastung des Kreishaushalts – und damit der Bürger – ohne eine vertragliche Absicherung im Verlustfall nicht zu verantworten.

Dieses Kreis-Investment sei, nach den Aachener Recherchen, als riskant zu bezeichnen.

[…] Wir glauben, dass man Finanzbeteiligungen des Kreises in einer solchen Höhe nicht aufgrund eines drei Jahre alten „Vorratsbeschlusses“ fassen kann. Die Subventionshöhe für Windanlagen und damit die Ertragslage, hat sich inzwischen massiv verschlechtert – EEG 2017. Hier ist die Öffentlichkeit, mindestens aber der Rat mit einem eigenen Beschluss einzubeziehen und dazu belastbare  Ertragsdaten des Investments vorzulegen.

Soweit die Presseaussendung aus Aachen, der Brief an den Landrat und den Kreisausschuss haben die Ingenieure mitveröffentlicht.

EIFELON hat das Büro des Landrats und die Rurenergie GmbH um eine Stellungnahme ersucht, allerdings bis Freitag Abend keine Antwort erhalten.

Der Brief an den Landrat und den Kreisausschuss:

Mon, 20 Nov 2017 08:46:53

Betreff: Zu den Punkten „Windkraftbeteiligung des Kreises Düren“ (Tagesordnungspunkte 15.3, 15.4 und 16) der kommenden Kreisausschusssitzung

Sehr geehrter Herr Spelthahn, […] sehr geehrte Mitglieder des Kreisausschusses,

die Tagesordnung des Kreisausschusses am kommenden Dienstag enthält im nicht öffentlichen Teil drei bemerkenswerte Punkte:

Beteiligung der Rurenergie GmbH am Windpark Kreuzau-Thum, an einer Windkraftanlage in Langerwehe und an zwei Windkraftanlagen in Hürtgenwald.

Der Kreis Düren ist an der Rurenergie GmbH zu 50,1 % beteiligt, hat also die Abstimmungsmehrheit, und trägt etwas mehr als die Hälfte der Gewinne oder Verluste aus den Beteiligungen seiner GmbH an den Windenergieanlagen.

Die Rurenergie GmbH soll sich mit unterschiedlichen Anteilen an den jeweiligen Gesellschaften beteiligen, die einen Windpark in Kreuzau (5 Windräder) und insgesamt drei weitere Windräder in Langerwehe und Hürtgenwald erstellen und betreiben sollen. Dementsprechend trägt die Rurenergie GmbH ihren Anteil an Gewinnen bzw. Verlusten der Betreibergesellschaften, die sie dann auch je nach wirtschaftlichem Resultat an ihren Mehrheitsgesellschafter, den Kreis Düren, weiterreicht. Ein nicht unbeträchtliches finanzielles Risiko für die Bürger des Kreises.

Windenergie ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre keinesfalls immer ein gewinnbringendes Geschäft. In den meisten Fällen werden die hoch angesetzten Planzahlen über die angestrebte Produktion an elektrischer Energie im Binnenland nicht erreicht.

Ein Vergleich der Soll- mit den Istzahlen bei den seit 2013 errichteten Windenergieanlagen der STAWAG Aachen belegt, dass es erhebliche negative Abweichungen zwischen der Ertragsprognose und den tatsächlich erwirtschafteten Stromerträgen gibt. Selbst im überdurchschnittlich guten Windjahr 2015 (117%) bleiben die Erträge unter den gutachterlichen Erwartungen.

Das bedeutet, die Beteiligung an der Gewinnung von Windenergie ist eine riskante spekulative Investition.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten muss dieser Windpark am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach dem neuen EEG 2017 teilnehmen. Damit sinkt die voraussichtlich zu erwartende Rendite – gegenüber 2016 – erheblich.

Die ersten beiden Bieterverfahren 2017 ergaben Zusagen der Förderung bei 4 Cent/kWh (siehe BNetzA – Bieterverfahren 2017); Zum Vergleich: Die letzten Förderung ohne Bieterverfahren lagen noch bei 7,31 Cent/kWh.

Dazu kommen, im geplanten Windpark Kreuzau, weitere Einschränkungen, die einer optimalen Windausbeute an diesem Standort und damit einer sicheren Rendite im Wege stehen. Die fünf geplanten Räder, vor der Stadt Nideggen, wurden aus Denkmalschutzgründen von der Bezirksregierung nur mit einer Höhenbegrenzung von maximal 175 Metern genehmigt. (ursprünglich war eine Höhe von ca. 200 Metern geplant) Zusätzlich stehen diese verkürzten Räder im Windschatten der vorherrschenden Hauptwindrichtung an den Osthängen der Eifel. Somit sind weitere Ertragseinschränkungen hier zu erwarten.

Gleichzeitig hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren eine Umweltverträglichkeitsprüfung veranlasst, da der Baubewerber nun – gegenüber der ursprünglichen Planung – andere Windräder mit größeren Flügeln favorisiert und sich damit voraussichtlich die Schallbelastung für die Anlieger und die Gefährdung für die geschützten Arten erhöhen. Betriebseinschränkungen erscheinen somit möglich.

Ebenfalls erschwerend für einen Entscheidung kommt hinzu, dass die Windräder in Kreuzau-Thum (Lausbusch) zwischen den Kommunen Kreuzau und Nideggen heftig umstritten sind und zur Zeit von Seiten der Stadt Nideggen vor Gericht beklagt werden.

Insofern eine wirtschaftlich und politisch heikle Gemengelage in der eine politische Zustimmung des Kreises zu einer Investition in dieses Projekt für massive Verstimmung bei politisch Beteiligten und Anliegern, sowie bei den Naturschutzverbänden sorgen würde.

In Kreuzau-Thum sind 5 Windräder geplant. Das Projekt hat eine Umfang von bis zu 22 Mio. EUR; die Finanzierung erfolgt zum großen Teil über Fremdkapital, die Projektbeteiligten haben einen Eigenkapitalanteil von 5,5 Mio EUR aufzubringen, davon allein die Rurenergie GmbH einen Anteil von bis zu 4,1 Mio EUR.

Aufgrund der Erfahrungswerte aus Investments in Windenergie an vergleichbaren Standorten der STAWAG und den oben zitierten zusätzlichen Einschränkungen ist aus einem solchen Investment eher keine wirtschaftliche Rendite zu erwarten.

Die im Bundesanzeiger veröffentlichen Ergebnisse der jährlichen Geschäftsberichte der Rurenergie GmbH hatten bisher stets, bis auf eine Ausnahme, ein mehr oder weniger negatives Jahresergebnis. Die prekäre wirtschaftliche Situation der kreiseigenen Beteiligungsgesellschaft (BTG) ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Nicht ohne Grund schreibt die Gemeindeordnung in § 107 a (4) vor, dass der Rat – bzw. der Kreistag – vor der Entscheidung über die Gründung von, bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen im Sinne des Abs. 1 (wirtschaftliche Betätigung u.a. im Bereich der Stromversorgung) über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten ist.

Von den Mitgliedern des Kreistages wird eine unternehmerische Entscheidung erwartet, die unabdingbar voraussetzt, dass jeder der Entscheider vollständig und lückenlos über Chancen und Risiken der Investition informiert ist. Er muss in gleicher Weise vorsichtig kalkulierend vorgehen wie der verantwortungsbewusste Unternehmer auch.

Deshalb ist die Vorlage seriöser und kompetenter wirtschaftlicher Gutachten – insbesondere eine Wirtschaftlichkeitsrechnung über die gesamte Nutzungsdauer, entsprechende Wind- bzw. Ertragsgutachten gem. TR 6 der FGW Berlin für jeden Standort, und Unterlagen zur Fremdkapitalfinanzierung vor einer solchen Entscheidung durch den Kreistag – unverzichtbar, um verantwortlich über diese Beteiligungen entscheiden zu können.

Die Übernahme wirtschaftlicher Verluste durch den Kreis Düren bei Geschäftsmodellen, die der Kreis gemeinsam mit privat wirtschaftenden Investoren trägt, ist im Hinblick auf die sparsame und vorsichtige Verwendung von Steuergeldern unzulässig. Insofern müssen Verträge, mit denen sich der Kreis Düren über seine Tochter- und Enkelgesellschaften in wirtschaftlich risikobehaftete Geschäfte einlässt, eine Rücktrittsklausel enthalten (siehe Anlage Handelsblatt vom 25.07.2017), die zum Rücktritt aus diesem Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres berechtigt, wenn aus dem Geschäftsbetrieb nachhaltig Verluste drohen.

Sollten Sie zu den oben angesprochenen Punkten Rückfragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. (Name und Adresse der Redaktion bekannt)

8.12.2017PolitikKreise, Kreis Düren0 Kommentare cpm

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