Eifel: Die Pläne der Gemeinde Kreuzau, vor der Stadtgrenze von Nideggen fünf 200 Meter hohe Windräder zu errichten, stößt bei der Bezirksregierung in Köln auf Widerstand. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte in einem Gutachten die Störung des historischen Stadtbildes von Nideggen angemahnt. Dazu hatte die Gemeinde Kreuzau ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das den Einfluss der Windgiganten auf die „Sichtbeziehungen“ rund um den Nideggener Burgberg nicht als „erhebliche Beeinträchtigung“ einstuft.
Dieser Argumentation konnten sich die Denkmalschützer nicht anschließen und verweisen auf die geschichtliche Bedeutung der Burg Nideggen.
Die Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft liegt […] im öffentlichen Interesse. Die homogene historische Situation im Zusammenspiel von Burg und Stadt Nideggen sowie dem umgebenden Landschaftsraum ist […] anschaulich zu erhalten. Sie dokumentiert sowohl die historischen Begebenheiten als auch die zeitlich ebenfalls abgeschlossene Phase der „Burgenromantik“ des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts auf visuell wahrnehmbare Weise. […] Grundsätzlich ist die engere Umgebung eines Denkmals als der Bereich zu werten, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalrechtlicher Hinsicht seinerseits prägt und beeinflusst.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass bereits ab einer Gesamtanlagenhöhe von 150 Metern von drei der vier untersuchten Betrachtungspunkte aus Irritationen in der Wahrnehmung der Burganlage und damit Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes bestünden. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland stellt fest, dass – bezogen auf Burg Nideggen und das Dürener (Stadt-)Tor – die Windanlagen Lausbusch WEA2, WEA3, WEA5 und WEA6 ab einer möglichen Höhen von über 150 Metern das historische, denkmalgeschützte Stadtbild gefährden.
Die Gemeinde Kreuzau argumentiert, dass sie mit der Ausweisung der Windkonzentrationszonen die Interessen des Klima- und Umweltschutzes unterstützt und merkt an, dass die Windenergie einen nicht unerheblichen Faktor der kommunalen Wertschöpfung darstellt:
Sollte der Forderung der Höhenbeschränkung (der Denkmalschützer, Anmerkung der Redaktion) von maximal 150 Metern gefolgt werden, kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden, da die Windenergieanlagen an diesem Standort auf Grund der dort herrschenden Windhöffigkeit in der geforderten Gesamthöhe von 150 Metern nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten.
Die Gemeinde regt einen Kompromissvorschlag an:
Nach erneuter eingehender wirtschaftlicher und technischer Prüfung wird ein neuerlicher dahingehender Kompromissvorschlag unterbreitet, der eine Höhenbeschränkung für alle im Plangebiet vorgesehenen WEA von maximal 175 m festschreibt.
Nun ist der Regionalrat in Köln in seiner Sitzung am 12. Dezember gefragt, ob er der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zustimmt, oder die Position der Denkmalschützer vertritt, die eine maximale Höhe der Windräder von maximal 150 Metern fordern, um die historische Stadtansicht nicht optisch zu beschädigen.
Weitere Informationen: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/sitzung_06/08.pdf
Damit wäre aber die letzte Hürde für die Windräder am Lausbusch noch nicht genommen. Der Geologische Dienst des Landes NRW befürchtet eine Störung seiner Erdbebenmessanlage in Großhau durch den von den Windriesen ausgehenden Infraschall. Der geologische Dienst hat in einer Entfernung von zehn Kilometern um seine Messanlagen ein Mitspracherecht bei der Genehmigung. Diese Stellungnahme steht noch aus. (EIFELON berichtete)
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