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Nideggen will keine Windräder im Lausbusch soll aber eine Baustellenzufahrt über sein Stadtgebiet zulassen? Der Bauausschuss ist dagegen der Bürgermeister dafür. [Foto: cpm]

Ein Gestattungsvertrag für ungewünschte Windradzuwegung?

Nideggen: Die REA GmbH aus Düren will an der Stadtgrenze zu Nideggen – auf Kreuzauer Gebiet – fünf Windräder errichten. Dagegen klagt die Stadt Nideggen. Nun hat REA der Stadt einen Gestattungsvertrag vorgelegt. EIFELON berichtete.

In diesem soll Nideggen zustimmen, dass die Baufahrzeuge für die Windanlagen über Wirtschaftswege auf Nideggener Gebiet die geplanten Baustellen ansteuern können.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März mit sechs gegen drei Stimmen beschlossen, dem Nideggener Rat zu empfehlen, den Gestattungsvertrag mit der REA nicht abzuschließen. Es würde wenig Sinn machen, für ein Bauprojekt gegen das die Stadt Nideggen klagt und das nicht im Sinne der Stadt ist, dem Projektierer die Bauausführung zu erleichtern und dafür städtische Wirtschaftswege zur Verfügung zu stellen, war man sich im Ausschuss mehrheitlich einig. Eine Zuwegung über Kreuzauer Wirtschaftswege zu den geplanten Baugrundstücken sei ebenso möglich, allerdings mit einem höheren Kostenaufwand für die Firma REA verbunden.

Eine eingeholte Rechtsauskunft der Nideggener Verwaltung stützt die Entscheidung des Bauausschusses, da es sich bei dem Wirtschaftsweg nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handeln würde und folglich auch keine Verpflichtung bestünde, eine Baustellenzufahrt für Windräder zu ermöglichen. Damit wäre dieser Gestattungs-Vertragsentwurf ein zivilrechtlicher Nutzungsvertrag, den die Stadt annehmen oder ablehnen könne, ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen, so die befragten Juristen.

Zu dieser Ablehnung im Ausschuss hat Hans-Willi Schruff, Eigentümer der REA, und über die Firma „Windenergie Kreuzau GmbH & Co. KG“ Anbieter des Gestattungsvertrages auch eine anwaltliche Beurteilung erstellen lassen. Befürchtete REA doch, rechtliche Konsequenzen für das beim Kreis Düren noch anhängige offene UVP Genehmigungsverfahren, wenn eine Zuwegung zu den Baugrundstücken nicht gesichert wäre.

Die beauftragte Anwaltskanzlei sieht hierin jedoch keine Gefahr für die noch ausstehende UVP Genehmigung begründet, existiere doch in den Unterlagen eine alternative Zuwegungsplanung über das Kreuzauer Gemeindegebiet. Dennoch sehen die REA-Anwälte die Möglichkeit für die Windenergie Kreuzau, sich auf ein „Notwegerecht“ zu berufen und sehen einen Nutzungsanspruch an diesem öffentlichen Wirtschaftsweg der Stadt als gegeben an. Zumal das Anwaltsbüro vermutet, dass die Stadt mit diesem Weg eine „marktbeherrschende Stellung“ – als Eigentümerin des Weges – für die angrenzenden landwirtschaftlichen Parzellen hat. Darüber hinaus sehen die Anwälte der REA möglicherweise eine Amtspflicht der Stadt, aus dem Amtshaftungsrecht eine Zuwegung zu gestatten und überlegen im Fall der Verweigerung eine mögliche Schadenersatzpflicht.

Die Anwälte der Stadt sehen das, konfrontiert mit den Argumenten der REA-Anwälte, ganz anders: Da es sich um einen Wirtschaftsweg ohne eine allgemeine Widmung für den öffentlichen Verkehr handelt, müsse auch die Wegefläche, im Eigentum der Stadt, nicht für den Zugangsverkehr zu der Nutzung und Erschließung von Windanlagen auf Kreuzauer Gebiet zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Inhalt des von der Projektierer-Firma ausgearbeiteten Gestattungsvertrags ist von einem privatrechtlichen Nutzungsvertrag mit der Stadt auszugehen. Nach dem deutschen Privatrecht bestünde grundsätzlich keine Verpflichtung zu einem Abschluss eines angebotenen Vertrages.

Auch einen möglichen Schadenersatzanspruch bei Nichtgenehmigung der Zuwegung sehen die Juristen nicht. Ein solcher Anspruch wäre nur gegeben, wenn die Stadt im Vorfeld Zusagen zum Abschluss eines Gestattungsvertrags gemacht hätte. Dies sei aber nicht geschehen, da der Rat der Stadt bereits in seinen Sitzungen im Jahr 2014 es mehrmals abgelehnt habe, Gestattungsverträgen für die Wegenutzung zur Errichtung und dem Betrieb der Lausbusch-Windanlagen zuzustimmen.

Darüber hinaus sei es ohne weiteres für den Projektierer der Windanlagen möglich, eine andere Erschließungsmöglichkeit über die L 250 zu verfolgen. Hierbei wäre das Nideggener Stadtgebiet nicht von einer Zuwegung zu den Baustellen betroffen. Eine Erschließung würde dann auf dem Gemeindegebiet von Kreuzau erfolgen. Insofern könne nicht von einer „marktbeherrschenden Stellung“ bei der Zuwegung zu den Windrad-Baugrundstücken gesprochen werden.

Argumente und juristische Beurteilungen sind die eine Seite der Medaille. Auf der anderes Seite steht der gesunde Menschenverstand: Wenn Nideggen nicht will, dass vor seinem historischen Stadtpanorama ein Windradunternehmen einen 175 Meter hohen Windpark mit fünf Windrädern errichtet und dagegen eine Klage eingereicht hat, ist es durchaus nachvollziehbar, wenn man dem Baubewerber keinen roten Teppich ausrollt, um es ihm zu ermöglichen, billig zu einer komfortablen Zuwegung zu der ungeliebten Baustelle zu kommen. Daran können auch zugesagte Nutzungsentgelte und – eigentlich selbstverständlich – die zugesagte Wiederherstellung eines durch den Baustellen-Schwerlastverkehrs zerstörten Wirtschaftsweges – etwas ändern.

Umso unverständlicher finden Teile des Stadtrates die nun für die Sitzung am kommenden Dienstag eingebrachte Beschlussvorlage von Bürgermeisters Schmunkamp zum Sachverhalt: Er schlägt dem Rat vor, der Empfehlung des Bauausschusses, den Gestattungsvertrag abzulehnen, NICHT zu folgen. Als Begründung werden die angebotene Nutzungsentschädigung von einmalig 30.000 Euro und die Wiederherstellung der durch die Baufahrzeuge beschädigte Schwarzdecke durch die Baufirma angeführt. Gleichzeitig soll in dem Vertrag ein „Ausschluss der Wirkung auf die negative Haltung der Stadt Nideggen im Normenkontrollverfahren“ [das ist die Klage der Stadt Nideggen gegen die Kreuzauer Windparkplanung, die Red] vereinbart werden. Was das bedeuten soll, ist eher nebulös. Meint Schmunkamp damit, es soll ausgeschlossen werden, dass sich die Gemeinde Kreuzau auf die zustimmend erteilte Genehmigung für die Baufirma bei ihrer Erwiderung zur Normenkontrollklage beruft? Dann ist der Gestattungsvertrag mit der Baufirma sicher nicht der richtige Ort für dieses Ansinnen. Die Firma Windenergie Kreuzau oder ihr Geschäftsführer Hans Willi Schruff ist in das Klageverfahren nicht involviert, kann also dazu auch eher keine Stellung beziehen.

Was sich die Richter am Oberverwaltungsgericht zur Argumentation der Stadt Nideggen denken, wenn sie diesen Gestattungsvertrag zur Kenntnis erhalten, kann ebenfalls nicht durch eine solche Erklärung verhindert werden. Schwächt aber mit Sicherheit die Argumentation der Klage, das historische Stadtbild von Nideggen würde durch die Windräder zerstört. Gleichzeitig genehmigt die Stadt eine Bausstraße auf ihrem Gebiet für den Projektierer?

Auch die weitere Begründung liest sich seltsam: „Aufgrund der Sachlage, dass die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung erst nach den Sommerferien ansteht, die Windenergie Kreuzau GmbH allerdings bezüglich ihrer Planung bis Ende Juni 2018 eine definitive Aussage der Stadt Nideggen zu der Nutzung des […] Wirtschaftsweges benötigt, erfolgt die vorgezogene Beratung und Beschlussfassung dieses TOP in dieser Sitzung.“

Angesichts der Tatsache, dass für das Bauvorhaben noch kein Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Kreises vorliegt, somit von Seiten der Genehmigungsbehörde kein grünes Licht gegeben wurde, mit dem Bau zu beginnen, eine seltsame Argumentation. Ein nicht gewollter Gestattungsvertrag soll im vorauseilenden Gehorsam gegenüber einer Baufirma vorzeitig erteilt werden, um die mögliche Bauausführung – irgendwann – zu erleichtern? Der gesamte Antrag des Bürgermeisters für die Sitzung am Dienstag.

Eine besondere Note erhält dieser Antrag der Verwaltung, wenn man weiß, dass die Firma REA an einer weiteren Fortsetzung ihres Windpark-Engagement in Hürtgenwald und Kreuzau auf dem Nideggener Territorium, im Anschluss an ihre Windradzone in Kreuzau-Lausbusch, interessiert ist. Hier ist eine Windkonzentrationszone (Zone A) in der Nideggener Planung ausgewieen. Auch auf den weiteren zwei Zonen um Wollersheim hat REA bereits Vorverträge mit Landwirten abgeschlossen.

„Damit wäre dann das unter Landschaftsschutz stehende Stufenländchen nachhaltig zerstört und verspargelt“, argumentieren die Gegner den Windrad-Expansionsdrang der Dürener REA in der Eifel.

Die Ratssitzung findet am Dienstag, dem 8. Mai, um 19 Uhr in der Begegnungssstätte in Nideggen statt. Die Tagesordnung.

Mehr zum Thema: Die Nideggener Windradplanung chronologisch.

5.5.2018PolitikNideggen0 Kommentare cpm

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