Nideggen: Das Interesse der Menschen war zu groß für das Fassungsvermögen des Ratssaals in der Bürgerbegegnungsstätte – fast einhundert Bürger wollten an der Beratung der Ratsvertreter am vergangenen Dienstag teilhaben. Auch das Bürgerforum Windrad-Initiative-Rureifel (WIR) hatte im Vorfeld Flugblätter in den betroffenen Stadtteilen verteilt und auf den Termin hingewiesen. Auf der Tagesordnung des Rates stand ein Dringlichkeitsantrag. Die Menschen für Nideggen (MfN) haben ihn gestellt, nachdem die Kreuzauer Ratsvertreter letzte Woche die Ausweisung von zwei neuen Windkonzentrationszonen beschlossen hatten. EIFELON berichtete: „Kreuzau beschließt Windkonzentrationszonen – Nideggen zieht Konsequenzen“
Beschlossen werden sollte das weitere Vorgehen gegen die Windradpläne der Nachbargemeinde, falls die Kölner Bezirksregierung dem Antrag der Kreuzauer auf Ausweisung neuer Windkonzentrationszonen zustimmt und damit der Beschluss rechtskräftig wird. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster sei eine Normenkontrollklage nach § 47 VerwGO zu erheben, um den Bau von fünf 175 Meter hohen Windanlagen unmittelbar an der östlichen Nideggener Stadtgrenze, sowie zwei weiteren 200 Meter hohen Windräder am Naturschutzgebiet Biesberg zu unterbinden, so der MfN-Antrag.
In Nideggen wird bezweifelt, dass die Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes bei der Genehmigung der Konzentrationszonen ausreichend berücksichtigt wurden. Gleichzeitig solle bei Gericht eine „einstweilige Anordnung“ beantragt werden, um einen möglichen Baubeginn der Windräder vor dem Ende des Gerichtsverfahrens zu verhindern. Ebenfalls gefordert wurde die Beauftragung der Anwaltskanzlei, die bisher für die Stadt in dieser Sache tätig war.
In der folgenden Diskussion sprachen sich SPD, GRÜNE und UNABHÄNGIGE gegen den MfN-Antrag aus, wobei man in der SPD die Ansicht vertrat, die betroffenen Bürger mögen doch selbst eine Klage einreichen, da in diesem Fall das finanzielle Prozessrisiko nicht durch die Stadt getragen werden müsste. Bei den GRÜNEN fand man das Argument, dass ein vermehrter Windradausbau in der Rureifel dazu führen würde, die Pumpspeicherpläne am Rursee zu reaktivieren, als „an den Haaren herbeigezogen“. Ganz so abwegig wie man in der Grünen Fraktion meint, ist diese Argumentation allerdings nicht: Im geplanten Düsseldorfer Landesentwicklungsplan (LEP) ist nachzulesen, dass alle Talsperren in NRW als mögliche Pumpspeicher zur Speicherung des überschüssigen Windstroms zukünftig in Betracht zu ziehen seien. Eine vom Umweltministerium beim LANUV in Auftrag gegebene Potentialstudie „Pumpspeicher in NRW“ im April 2016 beschreibt den Rursee mit vier möglichen Oberbecken zwischen Schmidt und Strauch und 1.400 Megawatt Leistung als ein mögliches Mega-Pumpspeicherwerk.
Bürgermeister Schmunkamp sah die Interessen der Stadt durch die Kreuzauer Pläne massiv gefährdet. Neben der Aufhebung der Landschaftsschutzgebiete und der Beschädigung des Denkmalambientes der Stadt würde auch die Entwicklung des städtischen Gewerbegebietes durch die zu geringen Abstandszonen zu den Kreuzauer Windrädern in Zukunft nicht mehr möglich sein. Schmunkamp plädierte für einen geänderten Antrag. Er wollte zuerst mögliche Schadenersatzansprüche aus einer Klage geprüft wissen, bevor er dem MfN-Antrag zustimmen wolle. Der Rat lehnte diese Erweiterung des Antrags mehrheitlich ab. In der FDP war man der Meinung, man habe bisher immer und lange genug auf die Kreuzauer Pläne nur reagiert. Es wäre nun an der Zeit, aktiv zu werden.
In der folgenden namentlichen Abstimmung wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und MfN der ursprünglichen Antragsformulierung zugestimmt. SPD, GRÜNE und UNABHÄNGIGE votierten dagegen. Das zahlreich anwesende Publikum quittierte das Ergebnis mit lautem Applaus.
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