Kreise, Kreis Düren: Die Kreuzauer Verwaltung hatte am vergangenen Mittwoch eine lange Liste von Tagesordnungspunkten (TOP) für die Gemeindevertreter zur Abstimmung vorbereitet. Unspektakulär und exakt in der Mitte der langen abzuarbeitenden Liste fand sich als TOP 8 die „5. Ergänzung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft“ mit der Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau. Die Abstimmung ging dann auch geräuschlos und ohne weitere Diskussion über die Bühne. Alles war gesagt, beschrieben und in dutzenden Gutachten in den letzten sechs Jahren mehr oder weniger umfangreich beleuchtet worden: Der Gemeinderat votierte – bei einer GRÜNEN Enthaltung, mit zwei FDP- und einer SPD-Gegenstimme – für die Ausweisung der zwei neuen Windradstellflächen „Lausbusch“ (fünf Windräder) und „Steinkaul“ (zwei Windräder).
Schon im August 2011 beantragte die Firma REA die Änderung des Flächennutzungsplans bei der Gemeinde, um an die bereits ausgewiesenen Windkonzentrationszonen in Stockheim und Thum weitere Flächen anzuschließen. Im Laufe des mehrjährigen Verfahrens wurde die Änderung des Flächennutzungsplans auf zwei Zonen (Lausbusch und Steinkaul) im Bereich des Ortsteils Thum reduziert.
Umstritten sind diese beiden Windkonzentrationszonen weiterhin. Sowohl die betroffenen Anwohner, die Naturschutzverbände, der Denkmalschutz und die Stadt Nideggen haben sich im Vorfeld vehement gegen diese Standorte ausgesprochen. Bedenken gegen die Ausweisung der Zonen in der dicht besiedelten Region gibt es viele:
In Steinkaul reicht die ausgewiesene Fläche bis an ein Naturschutzgebiet heran, obwohl die Genehmigungsrichtlinien eigentlich einen Abstand von 300 Metern fordern. Beide ausgewiesenen Windkonzentrationszonen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet, die einen hohen Wert für die Eifeler Vogelpopulation haben. „Die Gutachten sind unzureichend“, monieren die Naturschutzverbände im Beteiligungsverfahren für beide Standorte und übten massive Kritik an der lückenhaften Beurteilung durch die Fachgutachter.
Für die Untere Naturschutzbehörde des Kreises waren die aufgezeigten Mängel in den Vogelschutz-Gutachten kein Grund, die Genehmigung für die Windkonzentrationszonen abzulehnen. Das Naturschutzgebiet Drover Heide stellt für die Untere Landschaftsbehörde des Kreises auch keinen Hinderungsgrund dar und die betroffenen FFH-Gebiete Biesberg und die Muschelkalkkuppen bei Muldenau benötigen nach Ansicht des Kreises auch keinen Schutzabstand zu den Windradzonen. Außerdem wird die „Befreiung von den Zielen des Landschaftsschutzes für die betroffenen Wind-Potentialflächen durch den Kreis in Aussicht gestellt“. Damit wäre dann ja alles in bester Ordnung, zumindest genehmigungsrechtlich. Ob die Naturschutzverbände die politische Aushebelung der gesetzlichen Vorgaben so ohne weiteren Widerspruch schlucken werden, bleibt abzuwarten.
In der Zone „Lausbusch“, vor den Toren der Stadt Nideggen, wurde die Planung der fünf 200-Meter-Anlagen sowohl von der Stadt Nideggen als auch von der Bezirksregierung abgelehnt. Beide Behörden sahen die historische Stadtansicht bedroht. Einem Vorschlag der Denkmalbehörde, die Windräder auf 150 Meter Höhe zu beschränken, wollten die Kreuzauer nicht folgen. Damit sei ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen nicht mehr möglich, wurde argumentiert. Letztlich musste sich der Regionalrat, das politische Entscheidungsgremium der Bezirksregierung, mit dem Problem befassen. Dem von Kreuzau vorgeschlagenen Kompromiss, einer Höhenbegrenzung der fünf Räder auf 175 Meter, folgte man dann im politischen Gremium. In Nideggen rief diese Entscheidung Kopfschütteln hervor, sieht man doch auch mit dieser Höhenbegrenzung das grundsätzliche Problem – die Zerstörung des mittelalterlichen Stadt-Ensembles – nicht gelöst und fürchtet den Niedergang des Tourismus durch den unmittelbar an der Stadtgrenze geplanten Windpark.
Damit hat ein jahrelang kontrovers geführtes Genehmigungsverfahren um die Kreuzauer Windkonzentrationszonen – sollte es keine weiteren Widersprüche des Kreises oder der Bezirksregierung gegen die letzte Fassung des Flächennutzungsplans geben – seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Das ist zumindest der Sachstand in Kreuzau. In Nideggen sieht man das naturgemäß differenzierter. So folgte prompt – und nur einen Tag nach dem Ratsbeschluss in Kreuzau – der Antrag der „Menschen für Nideggen“ (MfN), die kommende Ratssitzung am Dienstag, dem 5. Juli, 19.00 Uhr, um den Tagesordnungspunkt „Klage gegen den Flächennutzungsplan Windkraft Kreuzau“ zu erweitern.
Zusätzlich zu den bereits bekannten Nachteilen für die Bürger und die Stadt Nideggen, befürchtet MfN, sollte der Kreuzauer Windpark errichtet werden, würde das zu einer negativen Vorbelastung für den Denkmalschutz und das bisher intakte Landschaftsbild im Umfeld der Stadt führen. Damit wäre die Möglichkeit für eine Aufweichung der Schutzkriterien für Natur und Landschaft gegeben und die bisher strengen gesetzlichen Vorgaben des Denkmal- und Landschaftsschutzes ad absurdum geführt.
Die Ratsmitglieder sollen nach diesem Antrag die Möglichkeit einer Normenkontrollklage gegen den Beschluss der Ratskollegen in Kreuzau beraten und bei mehrheitlicher Zustimmung die Juristen mit einer entsprechenden Klage beauftragen.
Auch die Windrad-Initiative-Rureifel (WIR) reagiert auf die Kreuzauer Entscheidung und ruft mit einem Flugblatt die Bürger der acht betroffenen Orte auf, die Sitzung des Nideggener Stadtrates an Dienstagabend zu besuchen, um so die Dringlichkeit einer Entscheidung für eine Klage zu demonstrieren. Treffpunkt ist um 18.30 Uhr vor dem Ratssaal (Bürgerbegegnungsstätte, Im Vogelsang 1). Die Ratssitzung verspricht also spannend zu werden.
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