EIFELON weiterempfehlen

Wir informieren die Eifel

unabhängig. überparteilich. unbezahlbar.

neue Kommentare
0
Bereits vor einem Jahr demonstrierten Nideggener Bürger gegen die Kreuzauer Windradpläne. [Foto: cpm]

Entscheidungswoche in Nideggen und Kreuzau

Eifel: Es war die Woche der Windräder in der Rureifel. Sowohl die Stadt Nideggen wie auch die Gemeinde Kreuzau befassten sich mit ihrer jeweiligen Windradplanung und mit der kontrovers gesehenen Planung der anderen Kommune.

Den Anfang machte am Dienstag die Stadt Nideggen mit einem Beschluss, das Klageverfahren gegen die im Bau befindlichen Windräder in Steinkaul nicht weiterzuverfolgen. Zu dem ebenfalls von Kreuzau geplanten Windpark „Lausbusch“ – vor dem Nideggener Stadtpanorma – wolle man weitere Entscheidungen erst nach der für Donnerstag anberaumten Gemeinderats-Sitzung in Kreuzau treffen. Dann sollte in Kreuzau über den zwischen den beiden Kommunen strittigen Bebauungsplan für Lausbusch abgestimmt werden. Erst nach diesem Termin will die Stadtvertretung Nideggen im nächsten Bauausschuss am kommenden Dienstag, 11. Juni, dazu Weiteres veranlassen.

Als nächster Tagesordnungspunkt stand der Einspruch der Menschen für Nideggen (MfN) Fraktion gegen den Beschluss des Bauausschusses vom 23. Mai auf der Agenda. Die MfN-Fraktion hatte kritisiert, dass die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Windenergie“ überhastet und zum damaligen Zeitpunkt – vor einer Koalitionsvereinbarung der neuen Regierungsparteien im Landtag – nicht rechtssicher planbar wäre.

Eifelon berichtete:

https://eifelon.de/nideggen/verwirrung-um-windrad-planungsbeschluss.html

https://eifelon.de/nideggen/eklat-im-bauausschuss-braucht-nideggen-mehr-windraeder.html

Inzwischen – sechs Wochen später – waren auch die schwarz-gelben Koalitionsvereinbarungen mit den neuen geplanten Abstandszonen von 1.500 Metern zur Wohnbebauung bekannt, sodass der Rat nun mit mehr Informationen eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen beim Flächennutzungsplan „Wind“ treffen konnte. Einstimmig wurde nach längerer Diskussion beschlossen, dem Einspruch der MfN nicht stattzugeben, aber gleichzeitig den kritisierten Beschluss aus dem Bauausschuss vom Mai zu ändern.

Danach soll die Planung für eine mündliche „Landesplanerische Vorabanfrage“ bei der Bezirksregierung um eine Variante mit 1.500 Metern zur Wohnbebauung ergänzt werden. Für die, in Frage kommenden Flächen werden Angebote für ein Artenschutzgutachten eingeholt. Diese Ergebnisse sind dann, gemeinsam mit den Ergebnissen der Stadtteilgespräche und dem noch ausständigen Denkmalgutachten des LVR zur FNP-Überarbeitung heranzuziehen, anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss in der nächsten Sitzung zur Beratung und an den Bauausschuss zur Beschlussempfehlung vorzulegen.

Variante zu Windkraftzonenplanung (1.500 Meter).

Mit dieser Empfehlung konnten auch die circa 40 Besucher in der Ratssitzung leben, war es doch vorher in der Bürgersprechstunde heftig zur Sache gegangen. Die anwesenden Bürger hatten viele kritische Fragen zu den angedachten Windkonzentrationszonen des Planungsbüros Becker, an den Rat und den Bürgermeister. Die vom Büro geplanten Abstandszonen von 600 und 800 Metern standen in der Kritik. Auch bezweifelte man die Notwendigkeit, einen neuen FNP „Windkraft“ aufstellen zu müssen. Bürgermeister Schmunkamp verwies auf die Rechtsunsicherheiten des alten FNP: „Wir sind als Gemeinde angreifbar, wenn wir nicht das ganze Stadtgebiet auf seine Windkrafteignung hin untersucht haben.“ Auch emotionale Standpunkte wurden geäußert: „Nideggen ist so schön, das kann man nicht verhunzen.“ Dass die Stadt mangels eigener Flächen keinen materiellen Gewinn aus Pachteinnahmen an den möglichen Standorten hätte, wurde im Publikum ebenfalls thematisiert. Insgesamt herrschte wenig Verständnis für die Potentialstudie und die ausgewiesenen Flächen.

Dabei wurde von den Zuhörern ein anderer positiver Punkt der Tagesordnung kaum wahrgenommen: Die Stadt hat 2016 den Haushaltsausgleich geschafft und ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet.

Dann kam der Donnerstag und damit die Gemeinderatssitzung in Kreuzau. Hier standen die „Einwände gegen das Bauprojekt im Rahmen der erneute Offenlage des Beteiligungsverfahrens“ auf der Tagesordnung. Als zweiter Punkt sollte  der Bebauungsplans „Windanlagen Lausbusch“ verabschiedet werden.

Vorgang 58/2012 8. Ergänzung.

Die FDP wollte einen weiteren Punkt zum Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, in dem sie die Absetzung des Baubeschlusses forderte. Zur Begründung wurde angemerkt, dass der Baubeschluss nicht im Umweltausschuss beraten worden sei und es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Infraschall gebe, die eine Ausweitung der Abstandsflächen ratsam erscheinen lassen. Außerdem seien viele Fragen zwischen den Argumenten des Naturschutzes und den Ausführungen der Verwaltung offen geblieben. Dieser Antrag wurde mit Mehrheit, gegen die Stimmen der FDP, abgelehnt.

Auch bei der Erörterung der Einwendungen gegen die letzte Planungsänderung – weitere Ausgleichsflächen waren durch die Firma REA eingereicht worden und es sollen andere Windräder mit größeren Flügeln auf der Konzentrationsfläche errichtet werden – ging der Rat eher großzügig vor: Auf eine Erörterung der einzelnen Einwände wurde verzichtet und die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten pauschal abgenickt. Auf weitere Erläuterungen durch das Planungsbüro VDH zu den einzelnen Einwendungen wurde verzichtet.

Die weitere Diskussion zur Abstimmung des Bebauungsplans fiel dann ebenfalls kurz aus: Dem Einwand der FDP, der politische Wille der neuen Landesregierung sehe andere Schwerpunkte vor, entgegnete der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Siegfried Schmühl: „Die Landesregierung kann beschließen, was sie will, das ist Schnee von morgen.“

Auch der neue Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der CDU Kreuzau, Dr. Ralf Nolten, sieht die Situation zwischen der unterschiedlichen Aussage im Koalitionsvertrag und der kommunalpolitische Praxis differenziert: „Ich muss einem Investor die Gewissheit geben, Recht und Gesetz zu akzeptieren. Ein Koalitionsvertrag hat kein gültiges Recht geschaffen. Einer Verabschiedung (des Bauantrags, die Red.) steht nichts im Wege.“ Mit diesem Statement sind auch Grüne und SPD einverstanden. Bei der folgenden Abstimmung gab es eine Mehrheit von CDU, SPD und Grünen. Gegen den Bebauungsplan stimmten die zwei FDP-Räte und ein SPD-Mitglied, bei einer Grünen Enthaltung.

23 weitere Texte bei EIFELON zum Thema:
7.7.2017PolitikEifel0 Kommentare cpm

Bisher 0 Kommentare
Kommentar schreiben

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag. Schreiben Sie den Ersten.

Einen neuen Kommentar schreiben

Um einen neuen Komentar zu schreiben, melden Sie sich bitte mit ihrem Benutzernamen und Passwort an. Wenn Sie noch keinen EIFELON-Account haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich registrieren.


  1. *Ihre eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht
  2. Ein Passwort wird Ihnen an Ihre eMail-Adresse zugeschickt, Sie können es anschließend in Ihrem Benutzerberich leicht ändern.
  3. Den Button zur Registrierung finden Sie unter unserern folgenden Richtlinien:
Die Richtlinien für die Nutzung der EIFELON Diskussionsplattform
Die Benutzer bestätigen/akzeptieren mit ihrer Anmeldung unsere Richtlinien. Falls es im Nachhinein noch Änderungen an den Richtlinien gibt, werden die User beim nächsten Einloggen aufgefordert, die Richtlinien erneut zu bestätigen: Wir bieten Ihnen hier eine Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen. Um dies zu gewährleisten, behält sich die Redaktion vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen, die einer sachlichen Diskussion nicht förderlich sind. Wir bitten Sie daher, durch die Einhaltung unserer Richtlinien zu einem freundlichen Gesprächsklima beizutragen.
1. Gegenseitiger Respekt
Bitte behandeln sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Zeigen Sie Toleranz gegenüber anderen Meinungen und verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Provokationen.
Selbstverständlich werden Kommentare, die ehrverletzend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder auf andere Weise strafbar sind, nicht freigeschaltet.
2. Wortwahl und Formulierung
Sachliche Argumentation ist die Basis für eine konstruktive Diskussionskultur. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Kommentar vor dem Abschicken zu überprüfen. Habe ich den richtigen Ton getroffen? Könnten meine Formulierungen Missverständnisse hervorrufen?
3. Benutzernamen
Diese genannten Richtlinien gelten auch für die Verwendung von Benutzernamen.
4. Quellenangaben und Verlinkungen
Wenn Sie Zitate verwenden, verweisen Sie bitte auf die Quelle und erläutern Sie deren Bezug zum Thema.
5. Zeichenbegrenzung
Die Länge eines Kommentars ist auf 1000 Zeichen zu begrenzen, um eine Moderation in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie davon ab, denselben oder einen sehr ähnlichen Kommentar mehrmals abzuschicken.
6. Werbung
Die Nutzung der Kommentarfunktion zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Inhalte gewerblichen oder werbenden Charakters werden nicht freigeschaltet. Gleiches gilt für politische Aufrufe aller Art.
7. Sonstige Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars. Beiträge, die sich als falsch oder unwahr herausstellen, können auch im Nachhinein noch gelöscht werden. Sollten Sie auf Beiträge stoßen, die gegen die Richtlinien verstoßen, machen Sie die Moderation bitte darauf aufmerksam. Schicken Sie einfach den Link des betreffenden Kommentars mit einer kurzen Erläuterung an redaktion@eifelon.de. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns einen Ausschluss einzelner User vor.


zurück zur Startseite