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Wie umweltverträglich sind Windräder im Landschaftsschutzgebiet? [Foto: cpm]

WEA Lausbusch: Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Kreis Düren

Kreise, Kreis Düren: Der Kreis Düren hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Baugenehmigung zu den fünf Kreuzauer Windrädern im „Lausbusch“ vor den Toren Nideggens angeordnet.

Die Bürger – und damit die Öffentlichkeit – können die eingereichten Unterlagen in den Geschäftszeiten vom 1. September bis zum 30. September in der Gemeinde Kreuzau, der Stadt Nideggen und beim Kreis Düren/Umweltamt einsehen und bis zum 14. Oktober schriftlich oder zur Niederschrift bei den Behörden Einwendungen oder Anregungen zu den geplanten Anlagen machen.

Die Unterlagen stehen auch im Internet zur Verfügung: https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/66/oeffverfahren66/lausbusch.php

Im Vorfeld der UVP durch den Kreis beklagen die Naturschutzverbände das Fehlen aktualisierter Gutachten zu den nun geplanten neuen Anlagetypen am Standort Lausbusch. Die Gemeinde Kreuzau hatte den Bebauungsplan für die fünf Windanlagen in Lausbusch auf Wunsch des Projektierers REA GmbH geändert.

Es soll zwar bei der Höhe von 175 Metern bleiben, aber der Flügeldurchmesser des nun   geänderten Anlagentyps GE 3.2-130 hat sich stark vergrößert und unterscheidet sich damit erheblich von den bisher für den Standort bewerteten Windrädern von Enercon und Vestas. So hat sich bei dem neuen Anlagetyp der Rotordurchmesser um 26 bzw. 35 Prozent gegenüber der ursprünglichen Planung von 2015 vergrößert. Damit würden die 130-Meter-Rotoren nun fast 40 Meter näher zur Bodenoberfläche heranreichen:

Mit der Höhenbeschränkung zu Gunsten des Denkmalschutzes auf 175 m und dem Betreiberwechsel ändert sich nun zum zweiten Mal der Anlagentyp: Die Nabenhöhe wird verringert und der Rotordurchmesser vergrößert. Die vergrößerte Rotorfläche führt zur Vergrößerung des vom Rotor überstrichenen Bereichs. Zugleich wird der durchschnittene Höhenbereich nach unten verschoben und der Schalleistungspegel steigt. Die damit verbundenen erheblich erhöhten nachteiligen Auswirkungen auf die Tierwelt sind gutachtlich darzustellen“,

lautet die Forderung der Naturschutzverbände.

Der Abstand zwischen dem Unterrand des Rotorkreises und der Bodenoberfläche beträgt – nach der neuen Planung – nun nur noch 45 Meter.

Damit reichen die geplanten Anlagen deutlich in den Bereich hinein, in dem Greifvögel ihre Hauptflugaktivität haben. Diese Planänderung erfordere eine Betrachtung in der ohnehin nachzubessernden Artenschutzprüfung. Die Folgen des nun erheblich veränderten Anlagentyps auf die Tierwelt – auch auf die Fledermäuse – werde bisher weder beschrieben, noch diskutiert.

Die Naturschutzverbände fordern deshalb von den Genehmigungsbehörden, aufgrund der erheblichen Wissenslücken und bereits bestehender, schlechter Erfahrungen an anderen WEA-Standorten mit niedriger Nabenhöhe und großer Rotorlänge die Genehmigung wegen fehlenden Gutachten zu verweigern. Entsprechende Expertisen zu den abweichenden Anlagendimensionen seien einzuholen.

Dieser Forderung war man in der Gemeinde Kreuzau, Ende Juni, nicht nachgekommen und hatte den geänderten Bebauungsplan im Rat ohne erneute Gutachten nach den alten Vorgaben für die ursprünglich geplanten Windräder, durchgewinkt.

Insofern werden die Naturschutzverbände die geplante Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Kreis Düren nutzen, um auf die fehlenden Gutachten und Fragwürdigkeiten im Genehmigungsverfahren hinzuweisen.

Die Stellungnahmen der Naturschutzverbände zu Lausbusch:

25.8.2017PolitikKreise, Kreis Düren0 Kommentare cpm

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