Nideggen: Der Rat der Stadt Nideggen hat den Antrag der Verwaltung, mit der Firma Windenergie Kreuzau GmbH einen dreißigjährigen Gestattungsvertrag über die Benutzung städtischer Wirtschaftswege bei der Errichtung und der späteren Wartung von Windanlagen auf Kreuzauer Gelände abgelehnt. EIFELON berichtete.
Wie bereits der Bauausschuss in seiner Sitzung im März, votierte nun auch am vergangenen Dienstag der Rat mit 16 zu zwölf Stimmen gegen den Antrag des Bürgermeisters, eine Benutzung der gemeindeeigenen Wirtschaftswege für die schweren Baufahrzeuge zuzulassen. Die Windenergie Kreuzau GmbH beabsichtigt, an der Gemeindegrenze zu Nideggen fünf Windräder zu errichten. Nideggen klagt gegen die Kreuzauer Baugenehmigung. Die Rats-Mehrheit aus CDU, MfN und FDP lehnte einen Gestattungsvertrag zwischen dem Projektierer und der Stadt Nideggen in namentlicher Abstimmung ab. SPD, GRÜNE und UNABHÄNGIGE haben zugestimmt. Die Mehrheit der Räte war der Ansicht, dass man einer Zufahrtsgenehmigung auf dem nicht öffentlich gewidmeten Wirtschaftsweg nicht zustimmen könne, wenn sich die Stadt gleichzeitig in einem Gerichtsverfahren gegen die Baugenehmigung für die dort geplanten fünf Kreuzauer Windanlagen wehrt. Damit bleibt es bei der Ablehnung.
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