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Kammerwald: Am Standort von Windanlage 2. [Fotos: privat]

Der wildromantische Kammerwald am Ende? Dahlem IV hat die Baugenehmigung

Kreise, Kreis Euskirchen: Die Euskirchener Kreisbehörden haben mit Datum vom 29. Dezember 2016 weitere fünf Windanlagen  im Kammerwald an der Gemeindegrenze zu Hellenthal genehmigt. Drei Standorte befinden sich auf dem Gelände der Gemeinde Dahlem, zwei Anlagen auf den Flächen der Graf Beissel’schen Forste.

Geplant sind vier Windanlagen Enercon E126 (4,2 MW,199 Meter Höhe) und eine Enercon E 115 mit 207 Metern Höhe und drei Megawatt Leistung. Die Anlagen für „Dahlem IV“ wurden, wie auch bei den bereits bestehenden zehn Anlagen (Dahlem I-III), von der Firma Dunoair beantragt und sollen auch von ihr gebaut werden.

Der Kammerwald ist kein langweiliger Forst, sondern ein äußerst attraktives Wandergebiet mit Fichten, Buchen, Moosen, Farnen, vielen kleinen Tälern und Bächen, kleinen und großen Lichtungen mit Heidewildbeständen (die gesamte Region wurde und wird seit Jahrhunderten als „Heideländchen“ bezeichnet), Sumpfgebieten, Wasserläufen und Teichen mit reichhaltigen Wildtierbeständen zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Das ganze Gebiet ist durchzogen von unzähligen lokalen Wanderwegen, die auf Grund ihrer besonderen Schönheit bei Einheimischen und Touristen beliebt sind.

Der Wald bietet einen wertvollen Lebensraum für viele streng geschützte Wildtiere, wie den Schwarzstorch, den Rotmilan und die Wildkatze. Im Frühjahr und Herbst verdichten sich über dem Schmidtheimer/Dahlemer Wald die Kranichzüge, die in Zukunft in ihrem angestammten Rastgebiet auf eine breite Windradfront treffen werden.

Das Projektgebiet „Dahlem IV“ ist im Umfeld von vier Landschaftsschutzgebieten und sechs Naturschutz-und Quellschutzgebieten geplant.

Gegen die Errichtung der weiteren fünf Großanlagen in dem, an den Baasemer Wald anschließenden Kammerwald hatten sich im Vorfeld die Nachbargemeinde Hellenthal, der NABU und Anlieger in den Hellenthaler Ortsteilen Oberschömbach und Kreuzberg gewandt. Für die am Verfahren beteiligten läuft nun die Frist von einem Monat, in der sie die Entscheidung des Kreises Euskirchen, eine Baugenehmigung zu erteilen, vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen können.

Ralf Wilke vom NABU Euskirchen betont die Wichtigkeit des Kammerwaldes für den Biotopverbund. Er sieht hier im Raum Wildenburger Ländchen/Dahlem durch die weiteren Anlagen sehr starke Konflikte mit dem Naturschutzgesetz. Es seien massive Beeinträchtigungen im Lebensraum Wald durch die neuen Anlagen zu erwarten.

Entgegen der Meinung des Gutachters ist der NABU der Ansicht, dass eine strategische Umweltprüfung für den geplanten Windradstandort Dahlem IV (Kammerwald) durchzuführen ist. Dies wird damit begründet, dass zwei raumnutzende Ziele mit öffentlichem Interesse kollidieren. Das erste raumnutzende Ziel ist der Ausbau der erneuerbaren Energie nach § 1 Abs. 1.2 Satz 2 EEG. Das zweite raumnutzende Ziel ist der in den Paragraphen 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes verankerte Biotopverbund, der zusätzlich durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU gestützt wird. Da sowohl die Erzeugung regenerativer Energie wie auch das Biotopverbundsystem von öffentlichem Interesse ist, ist eine strategische Umweltprüfung zur Entscheidungsfindung unabdingbar.

Schreibt der NABU in seiner Einwendung gegen den geplanten Standort.

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Wiese im südlichen Bereich des Projektgebiets: Standort WEA 8

Wilke kritisiert gegenüber EIFELON, dass der Zubau an erneuerbaren Energien in den letzten Jahren zu keiner Abnahme des CO2-Ausstoßes in der Bundesrepublik geführt habe. Die Entscheidung der Landesregierung, im neuen Landesentwicklungsplan nun auch die Wälder für die Windanlagen zu öffnen, hätte fatale Auswirkungen auf den Biotopverbund und das Kleinklima im Wald. Dass es bei der Anzahl von insgesamt 19 Anlagen zu keiner ausführlichen Umweltverträglichkeitsprüfung gekommen sei und sich der Kreis mit der sogenannten „Vorprüfung“ begnügt habe, sei absolut unverständlich. „Wir werden die Argumente der Genehmigungsbehörde jetzt prüfen und überlegen uns, den Konflikt vor Gericht auszutragen.“

Auch die Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat Probleme mit den Windrad-Standorten im Kammerwald. Beeinträchtigen doch die Windräder das Denkmal Wildenburg und das Bodendenkmal „Ackerterrassen“. Die Wildenburg, in der Nachbargemeinde Hellenthal gelegen und als „bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich“ im Regionalplan erfasst, wurde in der UVP- Vorprüfung durch den Gutachter schlichtweg „vergessen“ und einfach nicht genannt. Eine Begutachtung durch die Experten des LVR wurde durch den Kreis nicht zeitgerecht angefordert.

https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-252213

Die Landschaft der Wildenburger Hochfläche mit dem ‚Heideländchen’ ist ein nicht nivellierter Höhenrücken, der in seiner vielgestaltigen Struktur die typische urtümlich gewachsene Eifellandschaft wiedergibt. […] Einzig markanter Punkte bildet die Sichtachse zwischen der Wildenburg und dem Kirchturm von Hellenthal-Kreuzberg. Aufgrund dieser herausragenden Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes des Heideländchens ist der Windpark Dahlem IV nicht genehmigungsfähig. Die Errichtung der WEA von Dahlem IV zerstören eine der wenigen Aussichtspunkte, der die Ursprünglichkeit und das Sinnbild der Eifel darstellt […]“, heißt es in einer Einwendung aus Kreuzberg.

Diesen Argumenten begegnet man im Kreishaus im Genehmigungstext mit der lapidaren Anmerkung: „Es ist eine allgemeine Sichtbeziehung zu den denkmalgeschützten Objekten vorhanden. Wegen der allgemeinen Privilegierung von WEA im Außenbereich sind Sichtbeziehungen zwischen Landschaft und den Anlagen grundsätzlich gewollt und hinzunehmen. […] Die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Dahlem hat ihre Zustimmung zu den WEA erteilt.

Und weiter zur Zerstörung der Landschaftsbildes:„Da Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windanlagen nicht ausgeglichen werden können, erfolgt die Kompensation über die Zahlung […] eines Ersatzgeldes.“

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Auf der Luftaufnahme ist sichtbar, dass die Windradstandorte im Kammerwald auch im Laubwald errichtet werden. [Foto: LAND NRW (2017) – Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)]

„Die vorgelegten Gutachten sind fehlerhaft und eignen sich daher nicht für die Verwendung durch die Fachbehörden“, ist man sich auch bei der Bürgerinitiative „Ländchen gegen Dahlem IV“ einig. Die Bewohner aus Oberschömbach und Kreuzberg sehen ihre Landschaft in Gefahr.

„Anhand der Luftbilder kann man schon nachweisen, dass die Standorte, nicht – wie im Gutachten angegeben – nur im Nadelwald liegen. Hier sind Laubwaldflächen ebenso betroffen wie geschützte Borstgraswiesen und Wiesenflächen im Wald, die als Jagdhabitate für die Greifvögel notwendig sind“, ist man fassungslos über die Sorglosigkeit der entsprechenden Gutachten. Ein nachgewiesener Rotmilanhorst befindet sich innerhalb der minimal nachzuweisenden Abstandsflächen, ein neues Wildkatzengutachten aus dem Jahr 2016 fand ebenfalls keine Berücksichtigung in dem Genehmigungsbescheid. Eingetragene Wanderwege würden in 20 Meter Abstand an den 200-Meter-Türmen vorbeiführen.

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Kleine Quellen und Biotope neben den Wegen. Die BI befürchtet die Zerstörung des weiträumigen Quellgebiets durch die WEA.

Das Quellgebiet des Rotbachs werde durch die Kabeltrasse und die Wegeverbreiterung zur Zufahrt in den Wald verschüttet. Mehrere Windanlagen sich im Quellbereich geplant. Eine notwendige Berücksichtigung einer bereits registrierten FFH-Erweiterungsfläche „Borstgraswiese“ vom FFH-Gebiet Manderscheiderbachtal sei unter den Tisch gefallen. Die nötige FFH-Vorprüfung sei ebenfalls nicht erfolgt. Auch eine Baumhöhlenkartierung, um die Fledermauspopulation im Revier festzustellen, vermissen die Einwender.

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Auch die Baumhöhlenuntersuchung wurde in den Gutachten „vergessen“…

Trotz vieler offensichtlicher Fehler und Unterlassungen in den Gutachten hätte es die Genehmigungsbehörde nicht für notwendig befunden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu veranlassen, kritisieren die betroffenen Anwohner.

Es entsteht der Eindruck, dass es dem Kreis Euskirchen wichtiger war, noch vor dem Jahresende die Baugenehmigung für die Windräder zu erteilen, anstatt sorgfältig zu prüfen. Wird die Baugenehmigung noch im Jahr 2016 erteilt, winken höhere Erträge aus dem Stromverkauf.  Gehen doch  2017 die vergüteten Sätze aus der EEG-Subvention für die Windrad-Betreiber nach unten.

14.1.2017NaturKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare cpm

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