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Keine Windanlagen im Rotmilan Brutgebiet. Das Gericht bestätigt Klage der Naturschutzinitiative. [Foto: NI]

Dahlem IV: Gericht kassiert Baugenehmigung des Kreises

Dahlem: Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Dahlemer Wald am 18. 12. 2020 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen wiederhergestellt. Die Kammer führt aus:

Bei summarischer Betrachtung bestehen im Ergebnis ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides (des Kreises Euskirchen, die Red.) vom 10. Februar 2020. Die Kammer hält insofern an den bereits in ihrem Hängebeschluss vom 4. Juni 2020 geäußerten Bedenken hinsichtlich des Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG mit Blick auf den Rotmilan auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes fest.“

In der Folge erweist sich die streitgegenständliche Genehmigung nach summarischer Prüfung jedenfalls als materiell rechtswidrig und der Antragsteller als in seinen satzungsmäßigen Rechten verletzt, weswegen die Klage in der Hauptsache nach derzeitigem Sach- und Streitstand voraussichtlich erfolgreich sein wird.“

Damit war der Sofortvollzug, also die erteilte Genehmigung des Kreises Euskirchen, an den Anlagen weiter zu bauen, rechtswidrig.

Bereits in der gemeinsamen umfangreichen Stellungnahme von NABU und NI zu der Umweltverträglichkeitsprüfung für das erneute Genehmigungsverfahren zu Dahlem IV, wiesen die Umweltverbände ausdrücklich auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko der Rotmilane im Rotbachtal hin.
Die Kreis-Behörde habe den Einwendungen sowohl zu dem ansässigen Brutpaar im Rotbachtal und den benachbarten Brutpaaren, als auch zu den herbstlichen Sammelplätzen der Rotmilane keine Bedeutung beigemessen und ein erhöhtes Tötungsrisiko der Rotmilane in ihrem angestammten Lebensraum billigend in Kauf genommen, kritisierte das Gericht.

Da sich die Baugenehmigung im folgenden Hauptverfahren als offensichtlich rechtswidrig erweisen wird, fordert die Naturschutzinitiative (NI) den Antragsteller und Projektierer auf, nun seinen Bauantrag zurückzuziehen und die bereits errichteten Anlagenteile zurückzubauen, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der NI in NRW.

18.12.2020Land & LeuteDahlem0 Kommentare cpm

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