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Wollen wir die letzten natubelassenen Wälder der Windenergie opfern? [Foto: NI]

Kreis Euskirchen genehmigt Dahlem IV erneut – Naturschützer klagen erneut

Kreise, Kreis Euskirchen: „Der Schwarzstorch hat gewonnen“ titelte EIFELON, nachdem das Verwaltungsgericht in Aachen im September 2018 der Klage des NABU stattgegeben hatte und die bereits begonnenen Bauarbeiten an den Windradtürmen im wildromantischen Dahlemer Kammerwald wegen Verfahrensfehlern eingestellt wurden. (EIFELON berichtete)

Eine Heilung der Verfahrensfehler in einem ergänzenden Verfahren komme nicht in Betracht“

WEA-Baustelle Dahlemer Wald mit Rotmilan. [Foto: privat]

lautete einer der Kernsätze des damaligen Urteils. Doch nun – anderthalb Jahre später – baut Projektierer DunoAir an den damals stillgelegten Windradstümpfen weiter. Ein neues Gutachten und ein neuer Bauantrag für fünf 200-Meter-Räder in dem hochumstrittenen Naturwald macht’s möglich: Der Kreis Euskirchen hat gegen den massiven Widerstand von Anliegern und Naturschutzverbänden eine erneute Baugenehmigung erteilt. „Windräder im Wald sind nach Aussage der Landesregierung und Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) nicht mehr genehmigungsfähig“, formulierte die CDU-FDP Koalition, nachdem der neue LEP auf den Weg gebracht war.

Aber anscheinend fühlt sich die Euskirchener Kreisgenehmigungsbehörde an solche Aussagen nicht gebunden. Einige Vergrämungs-Aktionen an Rotmilan- und Schwarzstorchhorsten im umstrittenen Waldgebiet später, scheint der Weg nun frei für einen neuen Bauantrag am identen Standort (hier und hier).

Daraus lernen wir: Wenn ein Projektierer mit einem Windradprojekt scheitert, muss nur ein neues Gutachten her, in dem bescheinigt wird, dass die neuen Windanlagen am identen Standort nun plötzlich keine Gefährdung mehr für die geschützten Vogelarten darstellen und schon klappt’s auch mit der behördlichen Baugenehmigung …

Bis zum 13. April (Frist) konnten Betroffene gegen die neuerliche Dahlem IV Baugenehmigung vor Gericht Einspruch einlegen…

Genau das hat die Naturschutzinitiative (NI), unterstützt vom NABU Euskirchen und der Deutschen Wildtierstiftung auch getan:

„Die Naturschutzinitiative und ihre Mitstreiter beurteilen die erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV weiter als nicht rechtskonform. Bei der Einschätzung, wie sich die geplanten im Wald stehenden Windenergieanlagen auf gefährdete Arten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und verschiedene Fledermausarten auswirken werden, wurden wie bereits in der ersten Genehmigung, erhebliche rechtliche Fehler gemacht

so Harry Neumann, Vorsitzender der NI. Wildtiere würden immer wieder zu Verlierern, wenn es um den Bau von Windanlagen gehe. So auch jetzt in der Eifel. Der Kreis Euskirchen habe mit einem Federstrich den Bau eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen genehmigt – und damit gegen gefährdete Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wildkatze entschieden.

Der Dahlemer Wald war bis zur Errichtung der zehn Windanlagen von Dahlem I-III zwischen den Naturschutzgebieten Wolfweid, Uthsbach, der Berke und dem weitläufigen Naturschutzgebiet der Simmel ein durchgängiger und störungsfreier Waldgürtel gewesen, der elementarer Bestandteil des europäischen Biotopverbundsystem und Wanderwegenetz für die waldlebenden Säugetiere und Vögel ist. Dieser Wald reicht von der Ardennen, jenseits der belgischen Grenze, bis hin zum Mürel und der über die A1 verlaufenden Wildbrücke bei Blankenheim und ist eine der wenigen intakten Ost-West-Verbindungen in NRW.

Der Waldgürtel charakterisiert sich durch tief eingeschnittene Bachtäler und zahlreiche Feuchtgebiete, die nicht nur den scheuen Schwarzstörchen und einer stabilen Wildkatzenpopulation, sondern auch zahlreichen Rotmilanen einen der wenigen Rückzugsorte im westlichen NRW bieten. Beständig sichere Bruterfolge und Reproduktion bestätigen das. Dieses ungestörte Waldgebiet ermöglicht auch zahlreichen weiteren streng geschützten Tier-, Vogel-, Fledermaus- und Insektenarten einen geschützten Lebensraum.

Durch den umstrittenen Bau der Windanlagen von Dahlem I-III wurde dieser wertvolle Waldgürtel an seiner schmalsten Stelle fast vollständig zerschnitten. Nur ein enger Korridor im Norden des Waldgürtels ist den waldlebenden Arten zur Wanderung geblieben. Dieser soll nun durch weitere fünf Windanlagen des neuen Windpark Dahlem IV ebenfalls geopfert werden.

Der erste Genehmigungsbescheid von Dahlem IV wurde zurecht vom Verwaltungsgericht in Aachen wegen schwerwiegender Verfahrensfehler aufgehoben, so die NI. Die gravierenden Konfliktfelder, die im Dahlemer Wald durch die Errichtung und den Betrieb der Windanlagen für die dort vorkommenden Arten entstehen, könne auch der zweite Genehmigungsbescheid nicht auflösen. Daher hat die Naturschutzinitiative Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

Die Deutsche Wildtier-Stiftung und der Naturschutzbund (NABU), Kreisverband Euskirchen, unterstützen die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in vollem Umfang. Der Kampf um die letzten Naturwald-Reservate der Nordeifel geht in die nächste Runde…

Die Naturschutzinitiative und der NABU Euskirchen würden sich freuen, wenn auch die Bürger die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) finanziell unterstützen würden.

„Mit Ihrer Hilfe kann der Biotopverbund im Dahlemer Waldgürtel vor der endgültigen Zerschneidung und damit Zerstörung bewahrt werden und weiterhin eine störungsfreie Heimat für die waldgebundenen Arten und für uns Menschen bilden“, so die NI.

Spendenkonto der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

IBAN DE 60 5739 1800 0011 5018 26

Spendenkonto NABU Kreis Euskirchen e.V.

IBAN DE 38 3825 0110 0001 012400

Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Zur steuerlichen Absetzbarkeit reicht bis zu einem Betrag von 200,00 Euro der Überweisungsbeleg. Darüber hinaus erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Gehen mehr Spenden ein, als für eine Klage erforderlich sind, wird der Betrag für weitere Naturschutzzwecke verwendet.

17.4.2020NaturKreise, Kreis Euskirchen1 Kommentar cpm

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  • Im nächsten Herbst ist Kommunalwahl. Da haben wir doch alle die Möglichkeit unsere Bedenken zu artikulieren. Wenn sich die Exekutive, hier der Kreis Euskirchen nicht mehr an Gerichtsurteile hält, bzw. diese umgeht. dann muß man sie abwählen.inclusive ines Landrates, der das alles ja verantwortet.

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