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Die Waldfläche des Europ. Biotopverbunds mit der WEA Baustelle Dahlem IV [Foto: NABU-EU]

Der Biotopverbund: Ein Wanderweg für scheue Wildtiere

Kreise, Kreis Euskirchen: Großer Bahnhof im kleinen Eifeldorf: Der NABU-Euskirchen hat Umweltministerin Ursula Heinen-Esser nach Hellenthal-Giescheid eingeladen. Der Umweltverband wollte der Ministerin und ihren Begleitern die geographische Lage der Biotopverbundachsen, in der äußersten südlichen Ecke des Kreises Euskirchen nahebringen: Mehrere, fast unzerschnittene Waldregionen reihen sich hier aneinander und bilden ein relativ zusammenhängendes Waldgebiet mit hoher ökologischer Bedeutung.

Die geographische Lage des Biotopverbundes beruht auf den alten  Wanderungswegen der waldbewohnenden Säugetiere wie Luchs, Wildkatze und Rothirsch. Auch dem Schwarzstorch als waldgebundene Vogelart kommt hier dieselbe Bedeutung zu.

Der Anspruch besteht, vereinzelte Lebensräume wild lebender Arten über Wander-Korridore zu verbinden, um so den genetischen Austausch und klimabedingte Wanderbewegungen zu fördern und zu unterstützen. Das funktioniert dann, wenn die zwischen gleichartigen Lebensräumen liegende Fläche für Individuen überwindbar ist, so dass ein beidseitiger Austausch möglich ist.

Diese Idee ist nicht neu und wurde bereits 2002 als Anspruch im Bundesnaturschutzgesetz definiert, um so Bewegungsachsen für die Tierwelt zu ermöglichen.

Zur dauerhaften Sicherung der Populationen müssen Tiere und Pflanzen die Möglichkeit haben, zwischen Gebieten zu wechseln und sich in neuen Lebensräumen zu etablieren. Kernelemente des Biotopverbunds sind insbesondere Schutzgebiete wie Nationalparke, Biosphärenreservate oder Natura 2000-Gebiete. Sie liegen oftmals räumlich isoliert voneinander. Die Möglichkeiten für die Arten, zwischen diesen geschützten Gebieten zu wechseln, können durch Vernetzungsmaßnahmen optimiert werden. Deshalb werden Schutzgebiete ebenso wie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, die als Lebensraum geeignet sind, über Lebensraumkorridore verbunden“,

so die Aussage des Bundesumwelt-Ministerium (BMU).

Ein solcher Biotopverbund reicht von der belgischen Grenze im Westen, über die bewaldeten Hellenthaler und Dahlemer Höhenrücken, dem Mürrel, zwischen Nettersheim und Blankenheim, bis hin zum Vogelschutzgebiet des Ahrgebirges bei Blankenheim. Diese länderübergreifende Wald-Biotop Verbundachse mit einer europaweiten Vernetzungswirkung von West- nach Osteuropa führt durch weite Teile des Kreises Euskirchen und NRW und verbindet sowohl die nördlichen als auch südlich gelegenen FFH-Gebiete (Fauna-Flora Habitat) der angrenzenden Offenlandbereiche. Hierzu zählen u.a. das FFH-Gebiet das Manscheider Bachtals/Paulushof, das FFH-Gebiet Urfttal und das herausragende FFH-Gebiet „Gewässersystem Ahr“ in Blankenheim mit seiner außergewöhnlichen Artenvielfalt.

Claudia Rapp-Lange (r.) gibt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und MDL Dr. Ralf Nolden einen Überblick über die Wälder des west-östlichen Biotopverbunds. [Foto: cpm]

Von der Höhenlage in Hellenthal-Gierscheid aus, bekamen die angereisten Gäste um Umweltministerin Heinen-Esser einen Fernblick über die durchgängig naturnahe Bewaldung, die sich nahtlos in West-Ost Richtung von den Belgischen Ardennen über den Zitterwald bis zu dem rheinland-pfälzischen Ahrgebirge erstreckt.

Im Norden des Besichtigungs-Standortes war die zweite internationale Waldbiotop-Verbindung zu erkennen: Diese Achse verläuft in Nord-Süd Richtung. Vom Nationalpark Eifel bis zu den Schutzregionen um den belgischen Truppenübungsplatz bei Elsenborn und in der weiteren Folge in den Ardennenraum.

Die Eifel ist das Bindeglied eines möglichen europäischen Biotopverbundes zwischen West und Ost und Nord und Süd“,

betonte Ralf Wilke vom Kreisverband des NABU-Euskirchen. In diesem Zusammenhang sei es von elementarer Bedeutung, dass Deutschland, durch seine zentrale Lage in Europa, seine besondere Verantwortung für ein europäisches Biotopverbundsystem wahrnimmt. Naturräume wie der Nationalpark und die belgische Region um Elsenborn, aber auch der Verbund von Eifel und Ardennen bis hinein nach Frankreich, böten die einmalige Chance, ein länderübergreifendes europäisches Naturraum-Cluster zu bilden.

Von diesem Vorschlag eines zukünftigen Europäischen Biotopverbundes zeigte sich die Ministerin sehr angetan und regte an, das Thema auf einer Konferenz mit den europäischen Nachbarn zu vertiefen.

Aber auch auf die bestehenden Konflikte zwischen dem Biotopverbund und dem weiteren Windrad-Ausbau in der sensiblen Region wies die Sprecherin des NABU Kreisverbandes Euskirchen, Claudia Rapp-Lange, hin: So solle das 2017 mit Gerichtsbeschluss gestoppte Bauverfahren zu den fünf Windrädern von Dahlem IV wieder aufgenommen werden. Diese Bauplanung befinde sich ausgerechnet an einer der schmalsten Stellen des Biotop-Wander-Korridors und würde, sollte sie umgesetzt werden, quasi einen Sperrriegel auf der noch verbliebenen Wanderachse bilden.

Im Vorfeld zu dieser Planung sei es immer wieder zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Interessen gekommen. So wurden dem neuerlichen Windrad-Bau Dahlem IV im Weg stehende Hindernisse, wie ein Rotmilanhorst auf einem Baum in der Nähe des Baugebietes mit der Kettensäge illegal gelöst. (Eifelon berichtete) Auch die Schwarzstorch-Horste, die sich wie an einer Perlenschnur durch den Biotopverbund zögen, würden von den Windprojektierern ignoriert und Mindestabstände nicht eingehalten. Somit käme es zu einer massiven Gefährdung der Schwarzstorch- Brutreviere in der Nachbarschaft zu den geplanten Windanlagen.

Auch die Windradplanung der ENE (Energie-Nordeifel) in Blankenheim Rohr-Reetz sei hochproblematisch. Liege doch die geplante Windenergiezone, mit vier 230-Meter-Windanlagen, in der Puffer- und Verbindungszone zwischen dem Vogelschutzgebiet Ahrgebirge und dem Natura 2000 Schutzgebiet des „Gewässersystems der Ahr“. Neben dem Rotmilan, der Wildkatze und dem Nahrungshabitat des Schwarzstorches sei in der „Rohrer Kalkmulde“ die größte Feldlerchenpopulation im Kreisgebiet Euskirchen und über 60 weitere planungsrelevante Vogelarten massiv durch diese Baupläne gefährdet.

Die Zunahme von Barrieren durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich von Wanderwegen und Flugrouten europäisch geschützter Tierarten erfüllt damit nicht die Gebote, Forderungen und Hinweise des Bundesnaturschutzgesetzes, der europäischen FFH-Richtlinien, der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten“,

kritisiert der NABU. Der Ministerin war sich des Zielkonflikts zwischen Klimaschutz und Biodiversität durchaus bewusst:

Wir müssen schaun, dass die Biodiversität nicht unter die Räder kommt.“

Zu diesem Thema lud sie die Mitglieder des Kreisverbandes zu einem weiteren vertiefenden Austausch nach Düsseldorf ein.

Fast wie inszeniert wirkte vor Ort, in Giescheid, eine Szene, die sich vor den Augen der Ministerin live abspielte: Auf den ortsnahen Grundstücken war ein Landwirt damit beschäftigt, auf den Wiesen zwischen den Windanlagen, Heu zu machen. Hoch über dem Gelände kreisten vier Greifvögel, auf der Suche nach Beute im frisch gemähten Terrain . Immer wieder drehten die Milane ihre Runden, teilweise auch durch den Rotorkreis der ungebremst weiterlaufenden Windradflügel. Ein lebensgefährliches Luft-Ballett der Vögel auf der Suche nach Futter und für die Besucher ein anschauliches Beispiel für die Zielkonflikte zwischen Artenschutz und Windenergie-Anlagen.

19.7.2019NaturKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare cpm

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