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Mindestens zwei Rotmilan-Jungvögel gibt es im aktuellen Horst bei Dahlem IV. [Foto: NABU-EU]

Rotmilane brüten erneut und erfolgreich im Umfeld von Dahlem IV

Kreise, Kreis Euskirchen: Ist das Gelände des gerichtlich untersagten Weiterbaus der Windradstümpfe im Kammerwald (Dahlem IV) geeignet für die Pläne der DunoAir, hier erneut den Ausbau der Windenergie voranzutreiben? Der Kreis Euskirchen muss sich nun mit dem neuerlichen Bauantrag des Projektierers befassen. (EIFELON berichtete) Allerdings besteht ein Rotmilanpaar auf seinem angestammten Brutrevier im nahen Umfeld der gerichtlich gestoppten Windradbaustelle…

In der direkten Nähe der Windradstümpfe des Windparks Dahlem IV befindet sich nicht nur das Brutrevier des seltenen Schwarzstorches, sondern auch ein Brutrevier der besonders gefährdeten Rotmilane. Der in 2017 erfolgreich bebrütete Horst dieses Brutpaares ist im Spätsommer 2018 durch forstliche Maßnahmen der Beisselschen Forstverwaltung zerstört worden.

Das betroffene Rotmilanpaar hatte sich jedoch bereits im Frühjahr 2018 einen anderen, naheliegenden Brutplatz in geringer Entfernung und abermals in direkter Nähe der drei Windruinen gesucht. Die Aufzeichnung der Flugbewegungen aus dem Jahr 2018 von der lokalen Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände NABU und Naturschutzinitiative e.V. (NI) bestätigte diesen Brutverdacht bereits im Jahr 2018.

Am 28. Juni.2019 meldete der NABU Euskirchen gemeinsam mit dem Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Interessengemeinschaft Wildenburger Ländchen das Nest des Rotmilanpaares, mit mindestens zwei geschlüpften Jungvögeln – auch in diesem Jahr – an die Untere Naturschutzbehörde und die Genehmigungsbehörde beim Kreis Euskirchen. Die erfolgreiche Brut ist mittlerweile von den Mitarbeitern der Behörde bestätigt worden.

Die Bauplanung der DunoAir sieht vor, die drei begonnenen Windräder und zwei weitere Windenergieanlagen (WEA) von Dahlem IV in einer Entfernung von weniger als 1.000 Metern um den Horst zu errichtet.

Da alle geplanten Anlagen im Tabubereich zur Errichtung von Windenergieanlagen liegen, ist eine Genehmigung nicht möglich. Die Tiere wären damit einer unzulässigen Tötungsgefahr ausgesetzt. Wir fordern daher den Investor auf, den Antrag umgehend zurückzuziehen. Auch die Genehmigungsbehörde sollte dies dem Investor unmissverständlich klar machen“,

so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), und Heinz Kowalski, stellvertretender Landesvorsitzender des NABU.

Im Zusammenhang mit einer Errichtung weiterer Windräder in Bereich Dahlem IV würde nicht nur der seltene und streng geschützte Schwarzstorch seines Lebensraumes beraubt, auch der Rotmilan hätte keine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, in seinem Brutrevier am „Wildenburger Ländchen“ unter den Windrädern zu überleben.

Im Zusammenhang mit der Meldung der Niststätten geschützter Vogelarten und dem Genehmigungsverfahren eines Windparks gibt es für die Artenschützer eine bislang ungelöste Fragestellung, wie die gemeldeten Horste von geschützten Arten im Kammerwald vor einer mutwilligen Zerstörung zu sichern sind. Im Falle des Windparks von Dahlem IV sind im letzten Jahr bislang zwei verfahrensrelevante Niststätten der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet worden. Trotzdem wurde ein Rotmilanhorst bereits zerstört und die Niststätte des Schwarzstorches schwer in Mitleidenschaft gezogen. Insofern besteht ein gewisses Misstrauen in die Effektivität behördlichen Handelns. (EIFELON berichtete)

In den letzten Wochen haben Mitglieder der beiden Naturschutzverbände und der IG Wildenburger Ländchen abwechselnd und zum Teil auch nachts den Horst bewacht, um illegale Vergrämungs-Aktionen zu verhindern.

Die Untere Naturschutzbehörde sicherte zu, das zuständige Regionalforstamt nun umgehend zu informieren, um den Waldbesitzer und den zuständigen Forstrevierleiter über den besetzten Horst in Kenntnis zu setzen.

Wir erwarten nun, dass der Forst den Baum eindeutig kennzeichnet und aktiv mit einer Horstschutzzone geschützt wird. Wir haben auch kein Verständnis dafür, wenn sich Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde für den Schutz des Horstes nicht zuständig fühlen“,

erklärten Diplom-Geografin Claudia Rapp-Lange von der NABU Kreisgruppe Euskirchen und Irene Hugo, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) NRW.

Der NABU und die NI fordern die Bürger auf, sich gegen die Errichtung weiterer Windanlagen in diesem hoch sensiblen Waldgebiet auszusprechen. Einwendungen gegen den neuerlichen Genehmigungsantrag der DunoAir beim Kreis Euskirchen zur Errichtung von fünf WEA im Kammerwald (Dahlem IV) – an der Grenze zur Nachbarkommune Hellenthal – können beim Kreis Euskirchen noch bis einschließlich Montag, dem 8. Juli, von allen Bürgern eingereicht werden.

Nähere Informationen beim NABU Euskirchen, hier, oder der IG Wildenburger Ländchen, Roland Scheidt, Tel.: 0178 / 7243438

Der Kreis hat zugesichert, Einwendungen, die mit Name, Anschrift und Unterschrift – auch per Mail – an die Untere Immissionsschutzbehörde gerichtet werden, zu berücksichtigen. Ansprechpartner: Arno Rennert-Wölke, Mail:

Eine Eingabe berechtigt zu einer Redeerlaubnis beim vorgesehene Erörterungstermin, zum Bauantrag Dahlem IV,am 23. September 2019 bei der Kreisverwaltung Euskirchen.

5.7.2019NaturKreise, Kreis Euskirchen0 Kommentare cpm

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