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Kreis Düren setzt Stadt Heimbach unter Druck

Heimbach: Unverständnis herrscht bei den Mitgliedern der Bürgerinitativen Vlatten läuft Sturm und Berg läuft Sturm, und den weiteren Anliegergemeinden, die sich gegen ein Repowering mit 200-Meter-Windanlagen auf den Hügeln über Vlatten, Berg (Mechernich), Bürvenich und Wollersheim zur Wehr setzen. Auch im Stadtrat in Heimbach herrscht Kopfschütteln über ein seltsames Manöver des Kreises Düren. Mit einem Schreiben vom 7. Oktober teilt das Umweltamt des Kreises mit, nun binnen kürzester Frist bis zum 28. Oktober eine verbindliche Zustimmung des Rates zu dem Repowering-Antrag des Projektierers von der Kommune zu erwarten, anderenfalls gedenke man das verweigerte Einvernehmen der Stadt zu ersetzen.

Das zu einem Zeitpunkt, an dem der alte Rat so gut wie nicht mehr im Amt ist und der neue Rat noch nicht im Amt ist. Der Wechsel in den Amtsgeschäften ist vom Gesetzgeber für den 1. November vorgesehen. Jetzt noch den alten Rat, drei Tage vor Amtswechsel, zu einer fragwürdigen Zustimmung nötigen zu wollen, deren Auswirkung dann der neue Rat als Bürde durch die kommende Amtszeit begleitet, macht nicht so viel Sinn.

Allerdings hätte der Kreis Düren dann den „Schwarzen Peter“ erfolgreich nach Heimbach verschoben und könnte mit einer Einvernehmens-Erklärung der Stadt ohne Probleme das 200-Meter-Repowering zum Nachteil der Anliegergemeinden und der Natur beschließen. Heimbach müsste dann das zerstörte Porzellan zusammenfegen… Das wären nicht die besten Voraussetzungen für den Start des neuen CDU-Bürgermeisters.  Und daran kann dem Landrat eigentlich auch nicht gelegen sein.

Der Rat der Stadt Heimbach beruft sich auf seinen Flächennutzungsplan, der Kreis stellt den in Frage mit der Argumentation des Projektierers, man könne Windräder mit 75 Metern Höhe nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Das müsste der Projektierer auch gar nicht, gibt es doch eine Stadtratsentscheidung, die besagt, dass der Rat einer Anlagenhöhe von 440 Metern über NN zustimmt. Damit wurden 2002 die acht Windräder, die nun aus dem Betrieb genommen werden sollen, errichtet. Diese Räder erreichen die stattlichen Höhen zwischen 100 und 135 Metern auf der ansteigenden Fläche der Konzentrationszone.

Warum müssen es denn 200-Meter-Räder sein? Wenn man die Anhöhe, auf der repowert werden soll, bedenkt, stehen die Räder ohnehin mindestens 250 Meter über den betroffenen Dörfern.

Auch kleinere Räder wären hier noch wirtschaftlich rentabel – wie der bestehende Windpark in den letzten 20 Jahren gezeigt hat. Will der Kreis hier also das Wohlergehen der Bevölkerung opfern, nur dass ein Investor noch größere Gewinne machen kann?`

Bleibt die spannende Frage, wieso sich der Kreis Düren gegen seine Kommune und die Bürger in Heimbach stellt? Würde es doch mehr Sinn machen, den fragwürdigen Repowering-Plänen gemeinsam und Seite an Seite die Stirn zu bieten. Es kann nicht der Sinn eines Genehmigungsverfahrens sein, zugunsten der monetären Interessen eines Projektierers und gegen die Lebensqualität der eigenen Kreis-Bürger zu entscheiden. Umso weniger, weil das Grundgesetz (Art. 28/2) auf der Seite der Kommune steht: „Die Gemeinde hat die Entscheidungshoheit über ihre Flächen“. Also: Nicht der Kreis und noch weniger der Projektierer. Und die vom Kreis Düren angeführte Begründung, 100-Meter-Windräder seien nicht wirtschaftlich, wäre ebenfalls in Frage zu stellen. Ist es denn die Aufgabe des Kreises, den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektierers zu gewährleisten? Und das auch noch gegen die Interessen der eigenen Kreiskommune?

Zitat aus dem Newsletter der BI’s an ihre Unterstützer:

Statt die kreisangehörige Kommune Heimbach bei ihren begründeten Bedenken zu unterstützen oder zumindest zwischen den Interessen des Projektierers und den Interessen der Stadt Heimbach zu vermitteln, argumentiert das Kreis-Umweltamt nun – nach der Wahl – ganz im Sinne des Projektierers.

Das Umweltamt vertritt nun den Standpunkt, eine reduzierte Windradhöhe verhindere einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks. Eine solche Argumentation kann allerdings nicht die Sache des Umweltamtes sein, wie unser BI-Anwalt zu Recht anmerkt. Die Wirtschaftsförderung eines Projektierers ist nicht die Aufgabe der Genehmigungsbehörde!
Statt dessen sollte sie sich für das Wohl der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt einsetzen. Das ist die eigentliche Aufgabe der Unteren Emissionsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde.

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass das Kreis-Umweltamt hier den Versuch unternimmt, den verantwortlich handelnden Stadtrat in seiner ablehnenden Ratsentscheidung zu verunsichern und ihn so doch noch zu einer Zustimmung zu nötigen.
Das bereits ZWEI MAL verweigerte Einvernehmen des Heimbacher Stadtrates hindert den Kreis als Baugenehmigungsbehörde, eine Baugenehmigung für die 5 Monsterwindräder zu erteilen.

Sollte sich der Kreis Düren über das zweimalige mehrheitliche Votum der Stadtvertretung hinwegsetzen und die verweigerte Zustimmung zu einem 200-Meter Repowering in Vlatten widerrechtlich ersetzen, fordern wir Rat und Stadtvertretung auf, gegen die Missachtung der Ratsentscheidung rechtlich vorzugehen.
Den Brief der Umweltbehörde haben wir hier verlinkt.

Dem ist von Seiten meines Rechtsverständnisses nichts hinzuzufügen.

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16.10.2020Politik, KommentarHeimbach0 Kommentare cpm

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