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Ein Beispiel für Landschaftszerstörung wie sie in Heimbach droht: Die 175 Meter Windanlagen bei Nideggen-Berg. [Foto: BI Vlatten läuft Sturm]

Kreis Düren und Projektierer: Hand in Hand gegen die Stadt Heimbach?

Heimbach: In einer Presseaussendung fordern die Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“ den Rat der Stadt Heimbach auf, bei seiner Verweigerung des Einvernehmens zum geplanten Windrad-Repowering im Vlattener Hügelland zu bleiben und die notwendigen rechtlichen Konsequenzen aus der Genehmigung des Kreises zu ziehen. Sie führen verschiedene Punkte auf, die das geplante Projekt und die erteilte Genehmigung in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Die Verzögerung

Der Kreis Düren hat den Genehmigungsbescheid für das geplante Repowering – gegen den Willen und die mehrfach bestätigte Entscheidung des Heimbacher Stadtrates – am 8.1.2021 veröffentlicht. Der Bescheid des Kreises trägt jedoch das Datum vom 30.11.2020. Zwischen Genehmigung und Veröffentlichung liegt also mehr als ein Monat. Die BIs weisen darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung im Jahr 2021 das neu in Kraft getretene Investitionsbeschleunigungsgesetz greift, das Klagen um eine Instanz reduziert und gleichzeitig den sofortigen Baubeginn trotz etwaiger Klagen ermöglicht.

Die Bürgerinitiativen stellen zur Diskussion, ob hier die Genehmigungsbehörde dem Projektierer absichtlich in die Karten spielt und Klagen der Stadt, von Bürgern oder Naturschutzverbänden auf diese Weise erschwert. Wäre der Bescheid sofort nach der Genehmigung im November zugestellt worden, wären für eine gerichtliche Überprüfung zwei Gerichtsinstanzen zur Verfügung gestanden und das Bauvorhaben hätte bis zur Beendigung der rechtliche Auseinandersetzungen mit einem Baustopp belegt werden können.

Schon im laufenden Prüfverfahren war 2019 der Verdacht auf mögliche Vorab-Absprachen zwischen Kreisbehörde und Projektierer aufgekommen. (EIFELON berichtete)

Schon damals griff der Projektierer, nach Aussagen der BIs, der Genehmigung vorweg und veröffentlichte auf seiner Webseite geplante Nebenbestimmungen durch den Kreis, die sich nun – fast 1 ½ Jahre später – im Wortlaut des offiziellen Genehmigungsbescheids wiederfinden.
Der Prüfungsprozess der zwischenzeitlich eingereichten Gutachten scheint vor diesem Hintergrund, aus Sicht der BIs, mehr als fragwürdig.

Die Wirtschaftlichkeit

Der Eindruck unzureichend geprüfter Gutachten verstärkt sich zusätzlich, wenn man einen Blick auf das, von den Projektieren eingereichte Wirtschaftlichkeitsgutachten wirft:
Hier wird argumentiert, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von kleineren Anlagen nicht möglich ist und der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Heimbach daher durch die Errichtung von 200-Meter-Anlagen missachtet werden kann. Diesen ‚Beweis‘ tritt die Wind Repowering GmbH & Co. KG aus Erkelenz mit einem Gutachten der Beratungsgesellschaft Rödl und Partner an.
Der Gutachter ‚belegt‘ sodann mit leistungsschwachen Hundert-Meter-Rädern mit nur 0,75 MW Leistung die Unwirtschaftlichkeit einer Höhenbegrenzung. Dabei wird „vergessen“ dass bereits seit 2002 vor Ort acht 1,5 Megawatt Windanlagen mit bis zu 135 Metern Höhe – genehmigt durch Ratsbeschluss – durchaus wirtschaftlich in Betrieb sind. Sogar der Hersteller Nordex hat aktuell mit der N 131 eine Windkraftanlage mit einer Turmhöhe von 84 Metern und einer Leistung von 3,6 MW im Programm. Anlagen, die mit 150 Metern Gesamthöhe, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Einklang mit dem gültigen Flächennutzungsplan und so genehmigungsfähig gewesen wären. Damit hätte man den Konflikt mit der Stadt vermieden, ist sich die BI „Vlatten läuft Sturm“ sicher.

Die Bürgerinitativen weisen außerdem darauf hin, dass die Repowering GmbH und Co. KG beim Kreis Düren kein unbekannter ist. Neben verschiedenen anderen Projekten plant sie aktuell auch bei Linnich-Gereonsweiler zehn neue Anlagen. Hier werden jedoch mit 180 Metern deutlich kleinere Räder errichtet. Zudem liegt Gereonsweiler mit rund 97m über NormalNull wesentlich niedriger als der Standort im Vlattener Hügelländchen (rund 300m NN); trotzdem scheint ein wirtschaftlicher Betrieb in Linnich möglich und genehmigungsfähig. Es können anscheinend auch kleinere Räder genehmigt und wirtschaftlich betrieben werden!
Ungereimtheiten, die aus Sicht der BIs beim Kreis Düren hätten auffallen müssen. Sie stellen die Frage, ob der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Heimbach missachtet werden soll, um dem Investor noch größere Gewinne zu ermöglichen.

Die Baukosten

Auch das Angebot der Wind Repowering GmbH & Co. KG an die kreiseigene Rurenergie, sich an einem der bei Vlatten geplanten Windräder zu beteiligen, sorgt bei den BIs für Kopfschütteln. Dem Kreis Düren war angeboten worden, über eine Bürgergenossenschaft Anteile an einer der fünf geplanten 200-Meter-Windanlagen zu erwerben. Dabei wurde vom Projektierer ein Preis von acht Millionen Euro für das ’schlüsselfertige‘ Windrad genannt.
Der Kaufpreis incl. Herstellungsaufwand für eines der Vlattener Räder wird in den Genehmigungsunterlagen bei der Kreisverwaltung allerdings nur mit knapp drei Millionen Euro angegeben! Immerhin eine Gewinnspanne von fünf Millionen Euro oder 170 Prozent pro Windrad für den Projektierer. Sollen die Steuerzahler im Kreis Düren hier zu überhöhten Preisen zur Kasse gebeten werden?, fragen sich die BIs. Ein weiterer Grund, am vorgelegten Wirtschaftlichkeitsgutachten zu zweifeln.

(Die im Kreistag bereits für den 15.12.2020 angesetzte Abstimmung über die Beteiligung wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, allerdings steht sie nun am 2. Februar erneut auf der Tagesordnung des Kreisausschusses, die Red.).

Die Beteiligung

Auch die vom Projektierer in einer Pressemitteilung hervorgehobene finanzielle Beteiligung der Gemeinde können die BIs nur belächeln. Die 0,2 Cent pro produzierter kWh seien keineswegs eine Großzügigkeit des Projektierers, sondern seit Anfang 2021 gesetzlich verpflichtend, so die engagierten Bürger. „Bei der Berechnung der ‚versprochenen‘ 110.000 €, die künftig jährlich an die Gemeinde fließen sollen, beweisen die Projektierer erneut, dass sie es mit den eigenen Zahlen nicht so genau nehmen“ erklärt die BI auf Nachfrage von EIFELON. Um auf diesen Wert zu kommen, sei bei einer Leistung von 4.000 kW pro Rad eine Auslastung von 2.750 Jahres-Volllaststunden von Nöten. Eine Auslastung, die man bestenfalls bei Offshore-Anlagen in der Nordsee findet.

Die BIs fragen, ob der Projektierer hier absichtlich ‚mehr als 50% geschönte Zahlen‘ nennt und so versucht, die Stadträte der Stadt Heimbach von ihrem Widerstand abzubringen.

All diese Punkte bringen die Bürger zu der Forderung an die Stadt Heimbach, die nötigen juristischen Schritte zu setzen, um ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht zu wahren und den Bau von 200-Meter-Windanlagen am Landschaftsschutzgebiet zu verhindern.

Der Heimbacher Stadtrat wird in einer Sitzung am 28.1.2021 zum Thema beraten.
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23.1.2021PolitikHeimbach0 Kommentare cpm

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  • Man sollte in einem Offen Brief den Landrat Spelthahn fragen ,wieso er das Geld der Steuerzahler so verplempern will. Außerdem sollte man Fragen, ob es nicht persönliche Verflechtungen gibt.

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