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Die sanfte Landschaft des Vlattener Hügellandes verträgt keine 200-Meter-WEA. [Foto: cpm]

Hotspot Eifel: Gewalt gegen die Landschaft

Heimbach: Die Voreifel und Eifel ist in diesem Frühling zum verstärkten Zielobjekt der Windlobby geworden. Die Projektierer überschwemmen das Land und suchen nach Möglichkeiten, die letzten windrad-freien Landschaften zu übernehmen.

In der vergangenen Heimbacher Stadtratssitzung haben sich Vertreter der Firma ABO Wind aus Dortmund zu Wort gemeldet und erklärt, sie wären beauftragt, die drei 78-Meter hohen Windanlagen aus der zweiten, südlichen Vlattener Wind-Konzentrationszone zu repowern.

Die EEG Förderung für den erzeugten Windstrom der drei Enercon 40 Anlagen, ist nach 20 Jahren, ausgelaufen, allerdings bestehe noch ein Stromliefervertrag bis 2025, teilte man der Stadt Heimbach im Januar mit.

ABO Wind überlegt an die Stelle der drei kleinen Räder zwei 200-Meter-Anlagen zu stellen, wie die zuständige Abteilungsleiterin Ute Schulmeister dem Stadtrat in einer Zoom Schaltkonferenz erklärte. Die Planung sieht zwei Anlagen des Typs Vestas V162 vor. Die dänische Windturbine ist mit 6 Megawatt die Neueste und stärkste der Vestas-Anlagen. Der Flügeldurchmesser beträgt 160 Meter bei einer Nabenhöhe von knapp 120 Metern. Es wird mit einem Stromertrag von circa 30 Millionen Kilowattstunden pro Jahr gerechnet.

In den, dem Rat übermittelten Plänen, liegt eine der zwei geplanten Großanlagen allerdings außerhalb der vorgegebenen Konzentrationszone. Dies sei notwendig, um genügend Abstand zu der ersten WEA in der Zone zu erhalten, da es bei zu knappen Abständen zu Problemen mit Turbulenzen käme, wurde von ABO Wind erklärt.

Man wolle sich optisch an der Höhe der geplanten fünf Rädern der Wind-Repowering GmbH &Co KG (BMR) in der benachbarten Vlattener Konzentrationszone 1 orientieren, teilte ein Vertreter des Projektierers mit. Von Fraktionsvorsitzenden Thomas Schäfer (CDU) kam die Anmerkung, dass es aufgrund des höheren Standortes der Konzentrationszone 2 damit zu keinem einheitlichen Bild käme. Die Zone zwei läge höher und überrage damit – bei gleicher Bauhöhe – die fünf anderen geplanten Anlagen.

Auf die Frage aus dem Rat, ob man sich auch ein Repowering mit niedrigeren Höhen oder kleineren Anlagen vorstellen könne, kam die Antwort, dass eine endgültige Planung noch nicht vorliege, man sei aber mit der Firma BMR – dem Projektierer der Windkonzentrationszone Vlatten 1 – im Kontakt, um sich abzustimmen.

Es sei vorgesehen, die Stadt mit einer Stromabgabe am Stromertrag zu beteiligen. Nach einer Überschlagsrechnung könnte Heimbach mit circa 37.000 Euro pro Jahr rechnen. Eine neue gesetzliche Regelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz ermöglicht die Beteiligung der Kommunen (EEG 2021 §36 k)
(Diese finanzielle „Beteiligung der Kommunen“ wird von den Betreibern der Anlagen über die Netzbetreiber abgerechnet und landen mit jeder Stromrechnung bei den Stromkunden, hier erhöhen sie den Posten „Netzentgelte“. Die Stromkunden tragen also die „Geschenke“ der Projektierer mit ihren Gebühren, die Red.)

Man werde sich bemühen, den Rat und die Öffentlichkeit an der weiteren Entwicklung des Projektes auf einer eigenen Heimbach-Vlatten-Webseite teilhaben zu lassen. Auch eine Bürgergenossenschaft zur finanziellen Beteiligung an den Windrädern könnte man sich, neben der Beteiligung der Stadt, an den Einkünften der WEA vorstellen.

„Was bestärkt Sie in der Annahme, dass der Rat Ihren Plänen zustimmt?“, fragte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Dürbaum und bringt damit die kritische Haltung des Rates zu den Repoweringplänen zu Vlatten 1 auf die Tagesordnung.
Es sei davon auszugehen, dass die Kreis-Genehmigungsbehörde dem Repowering zustimmen werde, wenn alle erforderlichen Gutachten vorliegen und die Stadt auch ihr Einvernehmen erteilt. Sollte das nicht erfolgen, werde man eine gerichtliche Entscheidung suchen, so die Vertreter von ABO-Wind. Also „Zuckerbrot und Peitsche?“

Die Stadt Heimbach bereitet eine Klage gegen die Genehmigung der Windkonzentrationszone 1 vor. Der Kreis Düren, als zuständige Behörde, hatte sich über das verweigerte Einvernehmen der Stadt hinweggesetzt und die Genehmigung zum Bau von fünf 200-Meter-Anlagen erteilt. Dem steht der Heimbacher Flächennutzungsplan entgegen, der eine Höhenbegrenzung ausweist und die Genehmigung einer Überschreitung dieser Höhenbegrenzung von einer Zustimmung der Stadt abhängig macht.

Nach der Ratssitzung bewertete ein Vertreter der Bürgerinitiative „Vlatten läuft Sturm“, die sich gegen die Monster-Räder – hoch über ihrem Dorf – engagieren, den Auftritt der Projektierer als offensichtliche Unterstützungsaktion der ABO Wind für das 1. Repowering-Vorhaben der BMR/Windrepowering-Vlatten. Verhandelt doch zurzeit die Stadt Heimbach mit dem Investor, um die Windradhöhe, auf ein Landschafts – und Anwohner – verträgliches Maß, zu reduzieren. Es mache keinen Sinn, wenn die vorhandenen Windanlagen von Vlatten 2 noch einen Strom-Liefervertrag für weiter fünf Jahr hätten, schon jetzt die Bürger auf die Barrikaden zu treiben. Also vermutlich ein Solidaritätsakt unter Windprojektierern, um den Stadtrat einzuschüchtern.

Weitere WEA-Flächen in Nideggen und Heimbach?

Aber auch im benachbarten Wollersheimer Stufenländchen und auf den Flächen des Vlattener Hügellandes scharren die Projektierer mit den Füßen.
Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr aus Stolberg, soll im Auftrag eines oder mehrerer Projektierer Artenschutzprüfungen (ASP) zu möglichen Windparkzonen zwischen Wollersheim, Vlatten und Berg (Nideggen) und einer weiteren Zone zwischen Vlatten, Hergarten und der Walbig durchführen. Hierbei geht es um die Frage, ob seltene oder geschützte Wildtiere einem Windprojekt an diesen Orten im Wege stehen. Das Büro Fehr hat sich durch gefällige Gutachten für Projektierer bereits im Verfahren Dahlem IV einen Namen gemacht.

Bei solchen Überprüfungen werden als erster Schritt alle mit Naturschutz befasste Instanzen, wie Biologische Stationen, Gemeinden und Naturschutzverbände angeschrieben und um Auskunft ersucht, welche Tierarten dem Bau und Betrieb von WEA in der fraglichen Region entgegenstehen. Aufgrund der Angaben der Naturschutzverbände werden dann in einem zweiten Schritt (ASP II) vor Ort die aufgeführten Arten an mehreren Tagen beobachtet, gezählt und registriert.

Ein Unbekannter schlägt mit einem Stock gegen einen Baum. An der gelben Markierung ist er eindeutig als Habitatbaum zu erkennen. [Foto: Wildkamera/NI]

In der Folge bewertet der Gutachter die Möglichkeiten, an den fraglichen Orten Windanlagen hinzustellen. Da die Gutachten von den Projektierern bezahlt werden, ist es ein Erfahrungswert, dass sich Mittel und Wege finden, den Planungsfirmen für sie günstige Prognosen zu bescheinigen. Es wurden bereits Mitarbeiter von Gutachterbüros festgestellt und mit installierten Wildkameras fotografiert, die durch aktive „Mithilfe“ geschützte Rotmilane und seltene Schwarzstörche von ihren Brutplätzen aufgescheucht und vertrieben haben, um eine vogelfreie Windkonzentrationszone bescheinigen zu können.

Wenn in der Region solche aufwendigen Gutachten veranlasst werden, ist davon auszugehen, dass ein starkes Interesse besteht, die letzten Freiräume der Eifel auch noch in Windradhaftung zu nehmen. Damit wäre dann der Blick auf die Eifel endgültig zerstört und Landschaft, Wald und Dorf dem Windwahn geopfert.

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3.4.2021PolitikHeimbach0 Kommentare cpm

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