Kreise, Kreis Düren: Der Investor und Projektierer, Ian-Paul Grimble, bietet der Stadt Heimbach eine finanzielle Beteiligung an den Erträgen der geplanten, aber umstrittenen fünf 200-Meter-Windanlagen in Heimbach-Vlatten an.
Der Projektierer behauptet in einer Presseaussendung, er habe der Stadt Heimbach – für den Fall ihrer Zustimmung zum Repowering der fünf Vlattener 200-Meter-Windriesen – eine Beteiligung von 0,2 cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms angeboten. Das wären bei einem Ertrag von 11 Mio. Kilowattstunden pro Windanlage und Jahr (5 WEA) 110.000 Euro für die Stadtkasse.
Die Bürgerinitiative „Vlatten läuft Sturm“ rechnete nach und bezweifelt die Höhe der versprochenen Vergütung. Mit dem Argument, dass dazu 2.750 Volllaststunden pro Jahr nötig wären, die mindestens ein Drittel über den bisher jährlich deutschlandweit geleisteten Vollaststunden im Binnenland liegen, und als Ertragswert vielleicht bei Offshore-Anlagen in der Nordsee erreicht würden.
Nun rudert der Investor auf seiner Webseite heftig zurück. Von 110.000 Euro für die Stadt ist jetzt keine Rede mehr. Nicht nur die Stadt Heimbach – wie noch in einer Presse-Aussendung und einem, in Vlatten verteilten Flyer vollmundig versprochen – solle nun den Geldsegen erhalten, auch die anderen anliegenden Kommunen wolle er beteiligen, erklärt Investor Ian-Paul Grimble.
Heimbach würde demnach nur noch 44,5 Prozent der Summen erhalten. An die Anderen, ebenfalls von Lärm und Schattenwurf betroffenen Gemeinden würden 27,9 % der Gelder an Mechernich, 18,7% an Zülpich und 8,9% an Nideggen gehen.
Laut neuem Gesetz, EEG 2021 §36 k, können Gemeinden beteiligt werden, deren Hoheitsgebiete an den Windpark angrenzen im Verhältnis der betroffenen Flächen. Also verringert sich der angebliche Geldsegen für Heimbach erheblich. Nur noch 48.950 Euro bleiben übrig, immer unter der Voraussetzung, dass die Ertragsschätzung des Projektierers aufgeht, was weiterhin von der BI bezweifelt wird. (EIFELON berichtete)
Allerdings empfiehlt es sich, das neue Gesetz (am 1. 1. 2021 in Kraft getreten, die Red.) auch ganz zu lesen: Unter Punkt drei wird aufgeführt, dass der WEA-Betreiber die an die Kommunen geleisteten Zahlungen dem Netzbetreiber in Rechnung stellen kann…
Das bedeutet im Klartext, dass die Bürger das „Geschenk“ spätestens mit der jährlichen Stromrechnung in der Spalte „Netzentgelt“ begleichen dürfen. Der Investor erhält das an die Kommunen ausgeschüttete Geld vom Netzbetreiber rückerstattet!
Damit wird aus dem angeblich freiwilligen Geldgeschenk ein Aufschlag auf die Netzgebühren. Dann auch noch die „Freiwilligkeit“ dieser kommunalen quasi Vorteilsgewährung hervorzuheben und die BI dafür zu rügen, dass sie diese „Freiwilligkeit“ der Zahlung, des Anlagenbetreibers, nicht erwähnt, grenzt schon an eine Täuschung der Stromverbraucher, die dieses „Gabe“ an die Kommune letztlich bezahlen müssen. Um diese vermeindlichen „Geldgeschenke“ an die Kommune von dem Geruch einer Vorteilsnahme zu befreien, weist der Paragraf 36 k (2) EEG 2021 vorsorglich darauf hin, dass ein solches „Geldgeschenk“ „nicht als Vorteil im Sinn der §§ 331 bis 334 des Strafgesetzbuchs“ zu verstehen sei. Wobei sich hier, der Redaktion, die Frage aufdrängt, ob damit das EEG 2021 nun das Strafgesetzbuch neu definieren soll?
Ob man mit diesem Gesetz die „Akzeptanz“ der betroffenen Bürger steigern kann, darf bezweifelt werden.
Wind-Geschäfte mit dem Kreis Düren?
Auch das von der Bürgerinitiative angeführte Beispiel einer Beteiligung der kreiseigenen Rurenergie GmbH in Höhe von 960.000 Euro an einem Vlattener Windrad des Projektierers, dessen Kosten mit 8 Millionen Euro veranschlagt wurde, aber in den Genehmigungsunterlagen der Kreisbehörde nur 3 Millionen kostet, wird vom Projektierer bestritten.
Der Investor, die Windpark Heimbach-Vlatten Nr. 21 GmbH & Co. KG, führt auf ihrer Webseite aus, dass sie dem Kreis kein Angebot für 8 Millionen vorgelegt hätten. Das hat die Bürgerinitiative auch nie behauptet. Der Wortlaut der Pressemitteilung (liegt der Redaktion vor) der Bürgerinitiative lautet:
Die kreiseigene Rurenergie stellt im Dezember an den Kreistag einen Antrag 960.000 Euro zu genehmigen, um sich mit Kreismitteln an einem Vlattener Windrad zu beteiligen. Obskur daran ist, dass in dem Antrag der Preis für eine Windanlage des Projektierers mit 8 Millionen Euro angegeben wird. Aus dem, dem Kreis vorliegenden Genehmigungsgutachten geht jedoch ein Stückpreis von knapp 3 Millionen Euro pro Windanlage hervor! Soll sich also hier der Kreis zu überhöhten Gewinnspannen von 170 Prozent an einer Windanlage beteiligen, die seine Kommune Heimbach vehement ablehnt?“
Die Recherche von EIFELON bestätigt die Darstellung der Bürgerinitiative: Am kommenden Dienstag, dem 2.2.2021, steht unter Tagesordnungspunkt 15 und Aktenzeichen 309/20 nun die Beteiligung an einer, der in Heimbach nichtgewollten Riesen-Windanlagen erneut auf der Tagesordnung des Dürener Kreisausschusses:
In den weiteren Ausführungen, unter dem Punkt „Wirtschaftlichkeit des Investments“ (Vorlage Seite 3) findet sich die folgende Passage:
Damit wird den Mitgliedern des Kreistages mitgeteilt, dass die zu erwartende Investitionshöhe in ein Vlattener Windrad voraussichtlich 8 Millionen Euro betragen wird. Davon werden 80 Prozent über einen Bank-Kredit finanziert. 20 Prozent müssen bar eingezahlt werden (1,6 Mio). Da die Rurenergie eine Beteiligung von 60% an dieser Windanlage anstrebt, wird der Kreisausschuss aufgefordert, einer Investition aus Kreisgeldern von 960.000 Euro zuzustimmen.
Welche Interessen gibt es im Kreis Düren, sich an einem solchen Investment zu beteiligen, und damit die Weigerung der Stadt zu unterlaufen? Wieso sollen alle kreisangehörigen Bürger mit ihren Steuern ein solch überteuertes Investment finanzieren?
Der Antrag auf Beteiligung an dem windigen Projekt findet sich auf der Tagesordnung des Kreisausschusses am Dienstag, dem 2. Februar 2021, unter TOP 15, AZ.309/20.
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