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Der Rotmilan soll vor Windrädern geschützt werden. [Foto: kuhnmi cc BY 2.0]

Kreis Düren fordert Umweltverträglichkeitsprüfung für Windräder im Steinkaul

Kreise, Kreis Düren: Das Umweltamt des Kreises Düren hat auf den Genehmigungsantrag der Firma Energiekontor zur Errichtung von zwei 199 Meter hohen Windanlagen in Kreuzau-Thum „Steinkaul“ reagiert und eine „Umweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlicher Beteiligung“ nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Standort Steinkaul beschlossen.

Im Rahmen einer Vorprüfung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass aufgrund der zwei bereits vorhandenen Windanlagen im benachbarten Ginnick ein solches Verfahren angezeigt wäre.

Der Standort Steinkaul gehört zu den insgesamt sieben Windanlagen, die die Gemeinde Kreuzau auf zwei neuen Windkonzentrationszonen südöstlich und westlich von Thum ausweisen will. Die fünf Kreuzauer Anlagen im Lausbusch – vor dem Stadtpanorama von Nideggen – hatte bereits im Vorfeld für Verstimmung zwischen den Kommunen gesorgt.

Auch die zwei weiteren Windräder in Steinkaul stoßen auf massive Verstimmung bei Anliegern und Naturschützern. Neben der Tatsache, dass die Ausweisung der Windkonzentrationszone im Landschaftsschutzgebiet stattfinden soll, hat man vor, die Windkonzentrationszone Steinkaul unmittelbar und ohne Abstandszonen neben dem Fauna-Flora Habitat (FFH) Biesberg zu errichten.

Die Naturschutzverbände kritisieren unzureichende ökologische Sorgfalt in den, von Energiekontor bezahlten Gutachten zu dem Gefährdungspotential für seltene Tiere und Pflanzen im FFH Gebiet durch die Windräder. Sowohl bei der beantragten Änderung des Flächennutzungsplans, wie auch beim folgenden Bebauungsplan für die zwei Windräder hatte die Untere Landschaftsbehörde dem Antrag, die Windräder unmittelbar und ohne Sicherheitsabstand neben dem Naturschutzgebiet zu errichten, stattgegeben.

Der Biesberg gilt bei Ornitologen als Sammelpunkt für den Rotmilan. So wurden in den letzten beiden Jahren über ein Dutzend der seltenen Vögel gleichzeitig über dem Revier kreisend beobachtet. Diese Tatsache findet in den Gutachten allerdings keinen Niederschlag, wird kritisiert. Hier findet sich der Rotmilan nur als „Durchzügler“ unter „ferner liefen“.

Das 20,7 Hektar große FFH Gebiet am Biesberg bildet den nördlichen Teil des Naturschutzgebiets „Muschelkalkkuppen nördlich Wollersheim“. Am Biesberg fand der Gutachter nur „erhaltenswerte Magerwiesen“, eine Beobachtung von durch Windanlagen gefährdeter Arten fand in der „FFH Vorprüfung“ nicht statt. Demnach folgert der Gutachter: „Erhebliche negative Projektauswirkungen auf das FFH Gebiet konnten auf dieser Basis ausgeschlossen werden.“ Für das FFH Schutzgebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ (DE-5305-302) findet sich bei der Artenschutzprüfung nur der lapidare Hinweis des Gutachters: „k.A.“ (keine Angaben). Auch die Vogelkartierung im Jahr 2013 wird von den Naturschutzverbänden angegriffen. War doch das Beobachtungsjahr 2013 überdurchschnittlich kalt und nass, sodass es bei vielen Brutvogelarten in dem Jahr zu einem Abbruch oder Ausfall des Brutverhaltens kam.

Insofern ist es zu begrüßen, wenn nun der Kreis für die Windräder am Standort Steinkaul ein Umweltverfahren mit öffentlicher Beteiligung vorsieht. Damit besteht für Bürger und Fachleute nochmals die Möglichkeit, Einwendungen gegen die geplanten Anlagen zu erheben. Eine solche Einwendung ist die Grundlage für ein späteres Normenkontroll-Verfahren.

Die Genehmigungsunterlagen und Gutachten liegen beim Kreis Düren, Haus B Zimmer 413, der Gemeinde Kreuzau, Zimmer 359, und der Stadt Nideggen, Zimmer 16, vom 24. August bis einschließlich 23. September zur Einsichtnahme aus. Über den Link

http://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/66/oeffverfahren66/Verfahren7.php

sind die Unterlagen auch im Netz verfügbar.

Einwendungen gegen dieses Vorhaben können bis einschließlich 7. Oktober schriftlich erhoben werden. Am Dienstag, dem 8. November, findet ein Erörterungstermin zu den erhobenen Einwendungen statt: Ab 10.00 Uhr in der Festhalle Kreuzau, Windener Weg 24, 52372 Kreuzau. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Eine gesonderte Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht.

26.8.2016PolitikKreise, Kreis Düren0 Kommentare cpm

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